Wie bewertet ihr die Situation? Nachbar geht in Abwesenheit in meinen Garten?

Hallo Leute, ich würde einfach einmal gerne eure Meinung wissen beziehungsweise wie ihr reagieren würdet. Wir wohnen seit fünf Monaten in unserer neuen Wohnung mit Garten. Im Garten haben wir eine Video Kamera installiert. Heute habe ich in meiner Abwesenheit ein Video auf mein Handy bekommen, in der anscheinend meine Nachbarin über mir (bin mir nicht ganz sicher, da das Video abgehakt ist) in unserem Garten gegangen ist um wahrscheinlich die Jacke, die von oben herunter gefallen ist zu holen. Ich kann es nicht mit absoluter Sicherheit sagen, da die kameratechnische Probleme hatte, sieht man nur wie sie ohne Jacke rein geht und mit einer Jacke in der Hand heraus geht

ich vermute also, sie hat nur eine Jacke die runtergefallen ist selbstständig aufgehoben.

wir haben in unserem Garten noch kein Gartentor, werde ich jetzt aber in Angriff nehmen.

Meine Frage an euch ist jetzt also findet ihr das übertrieben, wenn ich mich jetzt beschweren wollte? Beziehungsweise ich kann ja nicht mal mit eindeutiger Sicherheit sagen wer es war. Anhand der Umrisse würde ich raten es wäre meine Nachbarin die ist allerdings schon sehr alt also eine alte Oma.

auf der anderen Seite muss ich mir sagen, es hätte ja auch sein können, dass ich gerade nackt im Wohnzimmer stehe, egal ob sie geklingelt hat oder nicht. Sie ist einfach auf mein Grundstück gegangen.

ich muss dazu allerdings sagen, dass wir in unserer alten Wohnung extreme Probleme mit unserem Nachbarn hatten, weil diese sehr aufdringlich waren und immer alles wissen wollten, sehr neugierig also.

damit wir in unserer neuen Wohnung hier nicht mehr den selben Fehler machen, haben wir uns von Anfang an gesagt, werden wir mit den Nachbarn nicht allzu viel reden, nur das Hallo und guten Tag also.

es könnte ja sein, das ich deshalb einfach so empfindlich reagiere, wie sieht ihr das? Was würdet ihr tun, wenn an scheinbar eine Nachbarin in eurem Garten ist?

Mit freundlichen Grüßen

Bild zum Beitrag
Nachbarschaft, Persönlichkeitsrecht
Darf das mein Sportlehrer?

Hallöchen liebe Community!

Normalerweise stelle ich auf solchen Plattformen keine Fragen oder halte mich hier auf. Ich brauche allerdings im Moment ein paar weitere Meinungen dazu und es wäre lieb, wenn ihr euch die Zeit nehmen könntet!

Es geht um meinen männlichen Sportlehrer(ca. 45) und mich, weiblich, 18. Er hat mich vergangene Sportstunde gefilmt, ohne mich vorher zu fragen oder eine Fotoerlaubnis zu haben. Der Winkel seines Handys war eindeutig, dass ich dort zu sehen sein muss. Er hat wie gesagt nicht Bescheid gesagt und als Begründung gegeben, dass es für Notengebung sei. Dann hätte er aber doch auch jeden Filmen müssen und nicht nur mich? Zeit genug war da. Er ist unmittelbar nach der Aufnahme für 10 Minuten verschwunden.

Versteht mich nicht falsch, ich möchte ihm nichts unterstellen, aber sowas geht doch nicht. Gerade er setzt sich sonst immer für Anonymität und Privatsphäre im Internet ein.

Ich werde die nächste Stunde mit ihm abwarten und wenn er dann niemanden filmt, sollte ich ihn konfrontieren. Aber wie mache ich das am besten?

Ich habe schon überlegt, ob ich seinem Unterricht einfach fernbleibe. Das Halbjahr, das ich einbringen möchte, habe ich schon. Aber das wäre auch mehr als feige.

Was denkt ihr darüber?

Ich wäre sehr dankbar für Perspektiven und Lösungsansätze!

Sport, Handy, Datenschutz, Film, Schule, aufnehmen, Mädchen, Unterricht, Jugendliche, Recht, fotografieren, Schüler, Gymnasium, Lehrer, Sportunterricht, Straftat, Persönlichkeitsrecht, Lehrer Schüler, lehrerrechte
Bewegen wir uns auf eine Diktatur/Überwachungsstaat zu?

Bevor nun jemand glaubt, hier ginge es um irgendeine irre Verschwörungstheorie: Nein, das ist nicht der Fall.

Es geht um das Gesetz zur Chatkontrolle. Eine kurze Erklärung, für die, die davon zum ersten Mal hören:

Vor einigen Monaten wurde in der EU beschlossen, dass Anbieter wie Google, Facebook, Apple, ... auf freiwilliger Basis Chatnachrichten, E-Mails etc. mittels KI automatisiert durchsuchen und den Behörden melden dürfen.

Dieses Verfahren hat eine fast 90% Fehlerquote. Ein großer Teil der gemeldeten Inhalte sind intime Chats und Fotos, die sich jugendliche untereinander senden, private Urlaubsfotos, harmlose Nachrichten in denen es um Kinder geht, die dann wildfremde Menschen sichten.

Dieses Gesetz soll nun noch verschärft werden, im Dezember diesen Jahres. Aus der freiwilligen Kontrolle soll eine verpflichtende Kontrolle werden.

Und das obwohl der EuGH bereits einmal urteilte, dass flächendeckende automatisierte Überwachung grundgesetzwidrig ist.

Man schielt ja gerne in die typischen Diktaturen, in denen alles und jeder überwacht wird. Aber haben wir es hier noch so viel besser? Still und heimlich werden unsere Grundrechte auf Privatsphäre. Und wie man aus Erfahrung wissen kann, fängt es bei solchen Gesetzen immer mit "guten" Gründen an und wird dann nach und nach auf jeden Unsinn ausgebreitet. Das stellt eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar.

Wer mehr dazu lesen möchte findet weitere Informationen hier: https://www.patrick-breyer.de/beitraege/nachrichtendurchleuchtung/

Europa, Politik, Recht, Privatsphäre, Diktatur, Meinungsfreiheit, Überwachung, Persönlichkeitsrecht
Taschenkontrolle in einem Supermarkt erlaubt?

Letzten Samstag bin ich in einem  Einkaufladen gewiesen und an der Kasse bat mich der Kassierer, meinen Rucksack zu öffnen, um ihn zu sehen,der Rucksack auf meinem Rücken lag und geschlossen war.  In diesem Moment fühlte ich etwas Seltsames, weil ich einige Zeit gewartet hatte, bis ich zur Kasse Kam, weil in dem Laden viel Kunde waren und mindestens fünf oder sechs Leute vor mir waren und der Kassierer sie nicht bat, ihm ihre Taschen zu zeigen, wie mir passiert ist, und in diesem Fall fühlte ich mich diskriminiert. Als ich ihn fragte,warum und wieso, deutete seine Reaktion darauf hin, dass er nicht auf diese Antwort von mir erwartet, sondern nachdem ich auf die Frage zurückgekehrt war, antwortete er Ich, dass er meinen Rucksack öffnen wollte, um ihn zu sehen, und dann fragte ich ihn, ob er das Recht hat und er antwortete mit Ja und rief einen anderen Mitarbeiterin, um zur Kasse zu kommen.

Als seine Kollegin kam, sagte er ihr, dass ich mich nicht wollte, den Rucksack zu öffnen, um er sie zu sehen, und dies war nicht vollständig richtig weil ich auf eine Begründung und Erklärung wartete und nicht nur Nein gesagt.

Dann fragte ich seine Kollegin, ob sie das Recht hat, dies mich zu sagen, und dass ich verpflichtet bin, auf ihre Anfrage zu antworten, und sie antwortete mit Ja, dass sie das Recht hat, meinen Rucksack zu kontrollieren, und dass ich verpflichtet bin, das zu tun.

ich war mir nicht ganz sicher, ob ich Recht hatte, also reichte ihre klare Antwort aus, um ihr meinen Rucksack zu geben und ihn zu öffnen und zu kontrollieren.

Sie öffnete den Rucksack und es war natürlich nichts, und dann bat sie ihren Kollegen, die Arbeit abzuschließen, also bezahlte ich und ging, ohne mir eine Erklärung oder Entschuldigung zu geben.

Ich habe im Internet nach ähnliche Erfahrungen gesucht und ich fand, dass sie nicht Recht hatten und ich Recht hatte.

Ich dacht, noch einmal mit ihnen zu sprechen und nach dem Grund zu fragen und wirklich zu wissen, ob sie das Recht dazu haben, und dann bekomme ich vielleicht zumindest eine späte Entschuldigung für diese Situation.

Ich bin mit meinem Nachbarn gegangen und haben gebeten, mit dem Filialleiter zu sprechen.

Ich erklärte den Grund für meine Anfrage und er antwortete, dass die Mitarbeitern das Recht haben, genau das zu tun, und als ich nach dem Grund für die Kontrolle meines Rucksacks gefragt wurde, die Antwort war, dass der Mitarbeiter vielleicht etwas dachte oder dass ich nur eine zufällige Stichprobe war. 

Noch einmal, ich habe keine Entschuldigung bekommen, aber seine Antwort hat mich dazu gebracht, eine rechtliche Klarstellung zu wollen, weil seine Worte völlig im Widerspruch zu dem stehen, was ich in dieser Angelegenheit gefunden habe, und jetzt möchte ich wirklich die Wahrheit wissen, weil ich mich eindeutig beleidigt fühle und wirklich will eine Antwort erreichen und wenn ich doch das Recht habe was kann ich weiter tun?

Recht, Persönlichkeitsrecht
Whatsapp Video aus Gruppe weitergeleitet. Wer hat Schuld?

Liebe gute Frage Nutzer,☺

Zur Zeit gibt es ziemlich viel Stress an meiner Schule. Meine Parallelklasse hat vor einigen Monaten ein Video im Unterricht aufgenommen auf dem eine Lehrerin und für einen Moment zur Hälfte eine Schülerin zu sehen ist.(Video ca. 10 Sekunden). Es wurde darauf hin in die Klassengruppe der Parallelklasse gestellt. Eine Schülerin aus der Parallelklasse schickte dieses Video an eine Schülerin aus unserer Klasse weiter. Mittlerweile haben es ziemlich viele Schüler aus sämtlichen Klassen. Unsere Parallelklasse bekam vor ein paar Wochen ziemlichen Stress aus gutem Grund(nichts mit dem Video zu tun) und versucht seit dem sämtlichen anderen Schülern auch etwas anzuhängen, damit sie nicht alleine dumm da stehen. Es geht darum, dass sie eben der Schülerin aus ihrer Klasse und der Schülerin aus unserer klasse die Schuld geben, dass sich das Video verbreitet hat. Sie fanden es in Ordnung das Video in der Klassengruppe von sich zu lassen (Parallelklasse) aber von den 2 Leuten ist eben bekannt, dass sie es weitergeschickt haben. Und wollen deshalb mit der Lehrerin sprechen da ja auch eine Schülerin darauf zu sehen ist. Die man zwar nicht einmal genau erkennt aber egal. Sie wolle damit bezwecken, dass diese 2 Personen eben Ärger bekommen. Das hat schon zu großen Diskussionen zwischen unseren Klassen geführt. Zumal kein Lehrer weiß, dass das Video existiert. Wir sind der Meinung, dass sich der Schüler aus ihrer Klasse etwas zu Schulden kommen hat lassen, der das Video aufnahm und in ihre Klassengruppe gestellt hat. Denn wenn man es in eine WhatsApp-Gruppe stellt muss man sich nicht wundern wenn Inhalte geteilt werden. Außerdem können sie sich ja nicht sicher sein, dass noch andere aus ihrer Klassengruppe das Video auch geteilt haben. Nur weil eben diese eine Schülerin aus ihrer und die andere Schülerin aus unserer Klasse bekannt sind. Wen trifft die Schuld?

Danke im voraus, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.🙄

Video, Schule, Liebe und Beziehung, Schulprobleme, Persönlichkeitsrecht, WhatsApp, WhatsApp-Gruppe
Darf mein Nachbar mein Haus bzw. Kamin filmen?

Ich habe mit einem Nachbarn ein Problem. Besagter Nachbar hat wohl ein Problem damit das ich einen Kaminofen betreibe. Dieser Ofen darf mit Holz und Kohle beheizt werden und ist ordnungsgemäß vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen. Auch die zusätzliche Reinigung der Abgaswege wird jährlich zwei mal vom Schornsteinfeger durchgeführt. Beschwerden meines Nachbarn beim Schornsteinfeger mein Kamin würde eine Geruchsbelästigung darstellen liefen bis Dato ins Leere da ich ständig auf eine saubere ordnungsgemäße Verbrennung im Ofen achte. Natürlich, wie bei jedem Ofen kann es durch bestimmt Bedingungen zur Rauchentwicklung kommen, bei bestimmten Witterungslagen gerade in der Übergangszeit wenn zum Beispiel die Sonne auf den Kamin steht oder bei Nebel und dann gerade angeheizt wird. Meistens ist dieses aber nur kurz bis die Temperatur im Ofen hoch genug ist.

Jetzt ist mir durch Zufall aufgefallen, immer dann wenn ich anheize und es natürlich dann zur Rauchentwicklung kommt, steht mein Nachbar an seinem Fenster und filmt meinen Kamin bzw. mein Haus. Ich gehe davon aus, dass er genau protokolliert wann und wie ich heize und wann sich Rauch bildet.

Jetzt meine Frage, weiß jemand inwieweit ist es erlaubt ein fremdes Gebäude zu filmen um so eventuell ein Fehlverhalten meines Heizverhaltens nachzuweisen bzw. zu dokumentieren?? Ich habe mal gehört, dass filmen von fremden Grundstücken außer für Panoramabildaufnahmen nicht gestattet ist und selbst diese nur zur öffentlichen Straßenseite hin. Mein Nachbar filmt aber von seinem Fenster auf die Rückseite unsere Hauses. Und sind solche Aufnahmen eigentlich als Beweismittel zulässig?

Ich möchte noch dazu sagen, rund um unser Haus sind überall Kamine in Betrieb die wirklich stinken und eventuell falsch befeuert werden, aber irgendwie hat der Nachbar nur unser Haus im Visier und dabei halte ich mich so gut wie möglich an die Richtlinien für die Befeuerung eines Kaminofens.

Aber jetzt mit der Filmerei ist ein Punkt erreicht, wo ich es als unangenehm empfinde, zumal er ja auch in unsere Fenster filmen kann.

Ich bin auch kein Mensch der Geruchsbelästigung auf die leichte Schulter nimmt und habe aus diesem Grund den Schornsteinfeger schon öfters gebeten bei meinem Ofen genau hinzusehen das nur alles richtig läuft.

Rechtslage, Persönlichkeitsrecht
Exfreund terrorisiert mich - was kann man dagegen tun?

Hallo zusammen. Ich habe mich vor über einem Jahr von meinem Ex getrennt. Er war während der Beziehung schon wahnsinnig eifersüchtig, hat mich eingesperrt, hat mir die Schlüssel abgenommen und und und. Ich musste damals auch schon die Polizei rufen, um aus der Wohnung zu kommen. Nachdem er damals alle meine Sachen einbehalten hatte, weil er Geld von mir forderte, ging alles dann nur noch über Anwälte. Im Juli diesen Jahres bekam ich dann, nach ewigem hin und her, endlich meine persönlichen Sachen. Jedoch nicht alles, wie sich jetzt herausgestellt hat. Er hat mir während dieser Zeit, also von Oktober letzten Jahres, bis September diesen Jahres, immer wieder Mails geschickt, auf die ich nicht mehr geantwortet habe, nachdem ich ihm mindestens 3 Mal geschrieben habe, dass ich keinen Kontakt wünsche. Nun stand, am Donnerstag letzte Woche, auf einmal noch was von meinen Sachen vor meiner Arbeit. Ich habe es natürlich mitgenommen und mir ehrlich gesagt, nichts weiter dabei gedacht (war nur genervt, dass er wohl immer noch keine Ruhe gibt). Nun kam gestern eine Email von ihm, nach 2 Monaten, von wegen er hätte Anzeige erstattet, da ich "kriminell" gewesen sei. Ich habe keine Ahnung, was er meint, kann mir aber denken, dass er behauptet, ich hätte das Zeug aus seiner Wohnung/Garage geklaut. So etwas hat er schon mehrmals behauptet (auch schon mit Anzeige gedroht etc) obwohl ich nie in der Nähe war. Nun meine Frage: Mittlerweile stellt es mich auf eine eigene Belastungsprobe, zehrt tierisch an den Nerven. Was kann ich tun, damit er endlich aufhört, mich zu kontaktieren? Ich weiß, blockieren und so, das ist er auch. Auch eine neue Nummer hab ich mir besorgt und umgezogen bin ich auch schon. Aber was kann ich sonst noch tun? Die Polizei meinte damals schon zu mir, dass sie ohne Anwalt nichts tun können (er müsste ein Kontaktverbot beantragen/ausschreiben und wenn dann immer noch was wäre, dann könnten sie was machen). Zum Anwalt mag ich echt nicht mehr. Hat mich auch einen Haufen Geld und Nerven gekostet. Doch zur Polizei? Danke euch schon mal für eure Antworten. Vlg Andrea

Recht, Ex-Freund, Kontaktverbot, Stalking, Persönlichkeitsrecht
Attest eingeschränkte arbeitsfähigkeit. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

Hallo, kurze Ausschweifung zum Verständnis :)Ich leide seit über einem Jahr unter 'dauerhaften' Fußschmerzen. Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass die (pda) Geburt unseres Kindes (vor über einem Jahr) der Auslöser für die 'Ursache' sein könnte. Laut Frauenärztin besteht kein Zusammenhang-da Hormonenspiegel/Bluttest etc. okay ist. Im laufe der Zeit haben sich nun meine Füße sehr 'verändert'. Der Orthopäde bestätigte eine Fußfehlstellung+Fußgewölbe durchbruch/starke Deformität beider Füße. Konservative Therapie Möglichkeiten wurden besprochen-da eine Operation & Co für mich nicht in Frage kommt.Der Arzt hatte mich erstmal für eine Woche krank geschrieben, da ich meinen Urlaub ,so, nicht antreten konnte. Während der Krankschreibung habe ich mir dann den Fuß gebrochen-da Treppensteigen generell Probleme bereitet.Nun wurde ich wegen dem Fußbruch vier Wochen Krankgeschrieben-der Arzt hat ein Attest ausgestellt in dem er Befund+empfehlung ausspricht - beispielsweise meine Tätigkeit auf der Arbeit ebenerdig auszuführen-solange bis der Zustand sich stabilisiert-eine Zeitangabe konnte er nicht geben. Nun das eigentliche Problem: Ich habe einen öffentlichen Arbeitgeber der mehrere Standorte hat-generell werde ich je nach Bedarf flexibel als Springer eingestzt. Mein derzeitiger Standort bietet keine 'ebenerdige Möglichkeit'. Alle Räumlichkeiten werden über Treppen erreicht. Das passt der Fachaufsicht nicht, da sie mich wie weiterhin flexibel einsetzen möchte und zwar so wie sie es will. Notgedrungenerweise wurde ich jetzt an einen anderen Standort zugwiesen wo ich eine ebenerdig Tätigkeit aufnehmen kann-solange bis man sich im klaren ist wie die weitere Zusammenarbeit verläuft bzw. wie man mit diesem Attest verfährt. Im Raum steht sogar Bereichswechsel-wo ich jede zugewiesene Tätigkeit annehmen muss auch wenn dies nicht meinem erlernten Beruf entspricht-für mich eine totale Katastrophe. Im Grunde könnte man mich ohne Probleme in diesem Bereich ebenerdig beschäftigen o. mit einem anderen Mitarbeiter tauschen, was auch nicht unüblich wäre-wäre nicht diese sturre Fachaufsicht.Jetzt hat sich der Chef zum Gespräch eingeschaltet, da er sich sein eigenes Bild machen möchte. Dweiteren kam die Bemerkung, wenn ich aus dem Krankenstand wieder zurückkomme,wäre ich doch dann auch voll einsatzfähig, dass diese Krankschreibung unter anderem mit Fußbruch in Verbindung steht wird mal so ausgeblendet. Ich kann meine Tätigkeit (mit meinen Leiden) aufnehmen eben nur vorerst 'eingeschränkt'.Zu den Fakten:Direktionsrecht ist mir bekannt, gibt es dennoch eine Möglichkeit.Die Springerstelle ist nicht Bestandteil meines Vertrages, ich habe die Tätigkeit mündlich zugewiesen bekommen. Ich bin als Fachkraft festangestellt. Arbeite in Elternzeit . Der Personalrat ist nicht behilflich. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Was muss ich in diesem Gespräch beachten? Ehrlich gesagt habe ich Angst in eine Stolperfalle zu geraten. Über eure Einschätzung/ Hilfe würde ich mich riesig freun

Arbeitsrecht, Rechte, Arzt, Krankmeldung, Kündigungsschutz, Orthopäde, Versetzung, Attest, Persönlichkeitsrecht
Darf ich Vornamen realer Personen in einem Buch verwenden?

Hallo zusammen, ich würde gerne ein Buch das auf wahren Begebenheiten basiert schreiben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werde ich natürlich keine Nachnamen benutzen. Wegen übler Nachrede habe ich auch genügend Beweise (Screenshots etc.) und Zeugen gesammelt die mich entlasten, falls etwas passieren würde.

Nun ist es so, dass ich nicht weiß inwiefern das Persönlichkeitsrecht greifen würde, wenn ich... sagen wir mal eine "Lisa" auch als "Lisa" bezeichne. Fremde Personen werden so oder so nicht wissen wer gemeint ist aber ich bin mir sicher Bekannte würden das trotz Namensänderungen erkennen.

Das Problem besteht ja darin, dass diese Personen von bekannten belästigt werden könnten aufgrund der im Buch erwähnten Tatsachen (im Grunde könnte das immer passieren, sei es negativ oder positiv). Allerdings habe ich auch schon andere Bücher gelesen (das Lehrerhasserbuch z.B.) bei dem ich mir auch nicht so sicher wäre (trotz Namensänderung), dass keiner die erwähnten Personen erkennt.

Kann ich 1 zu 1 Vornamen verwenden "Lisa = Lisa" oder sollte ich die Schreibweise ändern "Nathalie = Natali" oder gleich einen ganz anderen Namen verwenden? (ich sehe halt nicht, dass das irgendwas ändern würde) Wie sieht das Ganze mit Nachnamen wie "Müller, Meier, Schmidt" in Kombination mit oft vorkommenden Vornamen aus?

Buch, Name, Schreiben, Recht, Biografie, Persönlichkeitsrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Persönlichkeitsrecht