Person hat zwei Arbeitsverhältnisse, in einem der zwei ist sie Mitglied einer Gewerkschaft. Zum Wechsel des Jahres wird sie nur noch ein Arbeitsverhältnis haben, das Arbeitsverhältnis mit der Gewerkschaftsmitgliedschaft wurde zum Ende des Jahres gekündigt, die Mitgliedschaft nicht. Die Mitgliedschaft soll auch aufgehoben werden, da das jeweilige Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht: Ist hier ein Sonderkündigungsrecht möglich, oder geht das nur über eine ordentliche Kündigung?
Falls Sonderkündigung möglich wäre, ist hier eine Schadensersatzforderung seitens der Gewerkschaft möglich?
Vielen Dank.