Wie so ziemlich jeder Abschlussjahrgang haben auch wir einen AbiFilm. Damit dieser anschliessend für alle verfügbar ist, wurde vorgeschlagen diesen als privates Video (nur über den Link abrufbar) auf YouTube hochzuladen. Rechtlich gesehen wäre ein privater Upload in irgendeine Cloud schließlich das Gleiche, nur lässt es sich auf weniger Endgeräten abspielen.

Dass ein öffentlicher Upload mit den Persönlichkeitsrechten der Jahrgangsmitglieder in Konflikt träte ist uns bewusst.

Die Frage ist nun ob der private Upload rechtliche Konsequenzen (für z.B. Kameraleute, Cutter oder Uploader) darstellen könnte. Eine persönliche Weitergabe, z.B. auf USB-Sticks, ist nicht mehr möglich, da sich bereits viele im Ausland befinden oder weggezogen sind.