Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Im Internet stehen freizügige Aufnahmen von mir bereit. Nun war ich schon beim Anwalt und er rät mir zu einer einstweiligen Verfügung. Eine Abmahnung hat er bereits erhalten. Keine Reaktion. Er stellt sich tot. Was passiert wenn der Gerichtsvollzieher vor seiner Tür steht und er nicht da ist? Kommt er dann ein zweites Mal? Mein Anwalt gibt mir nur so schwammige Antworten. Wie sieht es mit dem Thema Schmerzensgeld aus? Kann man das auch bei einer einstweiligen Verfügung geltend machen? Nun bin ich am überlegen eine Strafanzeige zustellen.

Vielleicht könnt ihr mir helfen.