Darf mein Nachbar mein Haus bzw. Kamin filmen?

Ich habe mit einem Nachbarn ein Problem. Besagter Nachbar hat wohl ein Problem damit das ich einen Kaminofen betreibe. Dieser Ofen darf mit Holz und Kohle beheizt werden und ist ordnungsgemäß vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen. Auch die zusätzliche Reinigung der Abgaswege wird jährlich zwei mal vom Schornsteinfeger durchgeführt. Beschwerden meines Nachbarn beim Schornsteinfeger mein Kamin würde eine Geruchsbelästigung darstellen liefen bis Dato ins Leere da ich ständig auf eine saubere ordnungsgemäße Verbrennung im Ofen achte. Natürlich, wie bei jedem Ofen kann es durch bestimmt Bedingungen zur Rauchentwicklung kommen, bei bestimmten Witterungslagen gerade in der Übergangszeit wenn zum Beispiel die Sonne auf den Kamin steht oder bei Nebel und dann gerade angeheizt wird. Meistens ist dieses aber nur kurz bis die Temperatur im Ofen hoch genug ist.

Jetzt ist mir durch Zufall aufgefallen, immer dann wenn ich anheize und es natürlich dann zur Rauchentwicklung kommt, steht mein Nachbar an seinem Fenster und filmt meinen Kamin bzw. mein Haus. Ich gehe davon aus, dass er genau protokolliert wann und wie ich heize und wann sich Rauch bildet.

Jetzt meine Frage, weiß jemand inwieweit ist es erlaubt ein fremdes Gebäude zu filmen um so eventuell ein Fehlverhalten meines Heizverhaltens nachzuweisen bzw. zu dokumentieren?? Ich habe mal gehört, dass filmen von fremden Grundstücken außer für Panoramabildaufnahmen nicht gestattet ist und selbst diese nur zur öffentlichen Straßenseite hin. Mein Nachbar filmt aber von seinem Fenster auf die Rückseite unsere Hauses. Und sind solche Aufnahmen eigentlich als Beweismittel zulässig?

Ich möchte noch dazu sagen, rund um unser Haus sind überall Kamine in Betrieb die wirklich stinken und eventuell falsch befeuert werden, aber irgendwie hat der Nachbar nur unser Haus im Visier und dabei halte ich mich so gut wie möglich an die Richtlinien für die Befeuerung eines Kaminofens.

Aber jetzt mit der Filmerei ist ein Punkt erreicht, wo ich es als unangenehm empfinde, zumal er ja auch in unsere Fenster filmen kann.

Ich bin auch kein Mensch der Geruchsbelästigung auf die leichte Schulter nimmt und habe aus diesem Grund den Schornsteinfeger schon öfters gebeten bei meinem Ofen genau hinzusehen das nur alles richtig läuft.

Rechtslage, Persönlichkeitsrecht
Aufhebung von Haftbefehlen nach verjährter Tat

Weiß jemand wie es mit der Aufhebung von Haftbefehlen bestellt ist. Beispiel: Straftat Betrug, Verfolgungsverjährung normal 5 Jahre / absolute Verjährung der Straftat, auch nach hemmenden und unterbrechenden Handlungen 10 Jahre. Angenommen es existierte ein Haftbefehl, der Täter war aber 10 Jahre nicht aufgreifbar und hat sich so in die Verfolgungsverjährung geflüchtet und in dieser Zeit auch keine neuen Straftaten begangen. Angenommen es existierte während dieser Zeit ein Haftbefehl, dann würde dieser Haftbefehl ja seinen berechtigten Grund spätestens nach der absoluten Verjährung der Tat verlieren, da die Tat ja dann nicht mehr verfolgt werden darf. Jetzt meine Fragen zum Haftbefehl? Wird der Haftbefehl automatisch nach der Verfolgungsverjährung gelöscht bzw. aufgehoben, so das Polizei / Staatsanwaltschaft nicht trotzdem den Haftbefehl noch ausführen können? Es könnte ja durchaus sein, dass ein Täter dessen Tat bereits verjährt ist und sich eigentlich wieder in Sicherheit wiegen dürfte, trotzdem am Flughafen oder sonst wo kurzzeitig verhaftet wird, obwohl der Haftgrund nicht mehr existiert, aber der Haftbefehl noch in den Fahndungscomputern der Behörden steht. Ich weiß das schon oft solche Themen diskutiert wurden, aber es gibt keine genaue Antwort darauf wie das Prozedere genau vonstatten geht, wenn eine Tat verjährt ist und wie ein Haftbefehl aufgehoben wird. Finden regelmäßige Überprüfungen der Haftbefehle statt, wird auf Verjährungsfristen von Straftaten geachtet usw.? Ich finde nirgendwo schlüssige Antworten zu dem Thema wie die Justiz bei solchen Dingen vorgeht. Auch die StPO gibt darüber keine genauen Auskünfte und auch Stammtisch-Juristerei hat bis Dato meine Neugier nicht befriedigt. Man hört sehr oft von Haftbefehlen und Zwangsmaßnahmen, aber wie der genaue Ablauf im Detail ist, darüber findet man so gut wie nichts an aussagekräftiger Lektüre. Ich lasse mich aber gerne fachkundig belehren und bin für seriöse Antworten dankbar.

Recht, Gesetz, Gericht, Staatsanwaltschaft
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