Recht der eigenen Stimme?
Guten Tag, ein Kumpel von mir streamt regelmäßig auf YouTube (fast 60.000) und stream auch mit Zuschauern. Nun möchte eine Person im. Nachhinein, dass der Stream, in welchem seine Stimme zu hören war, offline genommen wird. Er hatte freiwillig mitgespielt.
Meine Frage dazu ist nun, ob der Streams runtergenommen werden muss und auf welcher gesetzlichen Grundlage, oder ob der Streamer nicht dazu verpflichtet ist.
Liebe Grüße
Michel
3 Antworten
Er hatte freiwillig mitgespielt.
Wenn er auch wusste, dass das Zeug gestreamt wird, dann hat er damit seine Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben. Wenn er das nicht wusste oder wenn nicht darüber gesprochen wurde, dann nicht.
Nachträglich kann er die nicht so einfach entziehen, weil der Poster eine gewisse Rechtssicherheit braucht. Müsste schon einen wirklichen Grund dafür haben.
Wenn dem Anrufer bewust war, das das Live ist und anschliessend Online bleibt, hat er keine Chance. Mit seinem Anruf hat er praktisch sein Einverständnis gegeben, das kann er anschließend nicht einfach widerrufen.
das ist abhängig davon ob er davon wusste wenn ihr beweisen könnt das ihr ihn wissen lassen habt das ihr streamt und er dennoch da war kannst du es öffentlich lassen
Falls du noch einen Beleg dazu hättest, wäre das sehr lieb:)
Der Beleg ist seine Zustimmung.
Ja. Er wusste ganz klar, dass gestreamt wird. Er hatte es selber auf Instagram hochgeladen.
Falls du noch einen Beleg dazu hättest, wäre das sehr lieb:)
Aber trotzdem vielen Dank :)