Recht der eigenen Stimme?

3 Antworten

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Er hatte freiwillig mitgespielt.

Wenn er auch wusste, dass das Zeug gestreamt wird, dann hat er damit seine Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben. Wenn er das nicht wusste oder wenn nicht darüber gesprochen wurde, dann nicht.

Nachträglich kann er die nicht so einfach entziehen, weil der Poster eine gewisse Rechtssicherheit braucht. Müsste schon einen wirklichen Grund dafür haben.

Wenn dem Anrufer bewust war, das das Live ist und anschliessend Online bleibt, hat er keine Chance. Mit seinem Anruf hat er praktisch sein Einverständnis gegeben, das kann er anschließend nicht einfach widerrufen.

das ist abhängig davon ob er davon wusste wenn ihr beweisen könnt das ihr ihn wissen lassen habt das ihr streamt und er dennoch da war kannst du es öffentlich lassen


Michel2006 
Beitragsersteller
 03.11.2020, 17:59

Ja. Er wusste ganz klar, dass gestreamt wird. Er hatte es selber auf Instagram hochgeladen.

Falls du noch einen Beleg dazu hättest, wäre das sehr lieb:)

Aber trotzdem vielen Dank :)

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tinalisatina  03.11.2020, 18:25
@Michel2006
Falls du noch einen Beleg dazu hättest, wäre das sehr lieb:)

Der Beleg ist seine Zustimmung.

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