WhatsApp Chatverlauf unbefugt weitergeschickt. Konsequenz?
Guten Tag, Aus mangeldem vertrauen, habe ich mir eines nachts das Smartphone meiner damaligen Freundin genommen. Und habe mir über whatsapp.web Zugang zu ihrem Chatverlauf mit anderen personen verschafft, dabei hab ich Screenshots erstellt, auf dennen ist zuerkennen, dass sie mir fremd gegangen ist(keine Bilder, nur chatverläufe), diese Screenshots habe ich an andere Personen weitergeschickt. Nun will meine ex-freundin rechtlich gegen mich vorgehen, was kommt auf mich zu?
3 Antworten
1. Warum schickst du den scrennshot weiter ? Hättest du den Leuten dann auch einfach schreiben können, oder wenn du sie im real life siehst einfach die Screenshots zeigen (Grauzone).
2. Du weißt gar nicht, wie viele Leute Tag für Tag solche "anzeigen" aufgeben. Und letztendlich hat facebook alle rechte an den Medien oder dem geschriebenen was da hin und her geht.
3. Wenn du es deinen freunden nur gesendet hast, und die es nicht noch verbreitet haben, sag denen einfach sie sollen das von deren Handys löschen, und du natürlich auch.
[Ich hafte für gar nichts] ohh das wollte ich schon immer. Al schreiben.
Wenn Du mein Freund wärst, wärst Du es als Konsequenz, die längste Zeit gewesen.
Stell Dir vor sie würde das gleiche mit Dir machen. Wie würdest Du das finden?
Das hat sich beziehungsmäßig schon erledigt... EX... habe ich leider übersehen.... sonst hätte ich anders geantwortet..sry
Da sie fremd gegangen ist wird er wohl auch kein großes Interesse mehr haben.
Wie soll die Anklage lauten? Ich glaube nicht das da etwas passiert. Welchen schaden hat sie dadurch genommen? Solange du keine Nackt Bilder Rum schickst glaube ich nicht das da etwas passiert
Oh okay ich hätte vielleicht erstmal besser nachdenken sollen! Sehr gute Antwort @ Eckengucker
Also manchmal frage ich mich was das für Tipps sind.
Natürlich ist das strafbar. Und nicht zu knapp!!!
Zunächst:
auch WhatsApp ist ein persönlicher Kontakt und Schreibdienst und unterliegt dem Post und Fernmeldegeheimnis des Art. 10 Grundgesetz.
Ein Verstoß dagegen ist ein Straftatbestand i.S.d. § 206 StGB, Verletzung des Brief und Fernmeldegeheimnisses, insbesondere wenn du das Dritten schickst, verstößt du gegen 2 Tatbestände aus dieser Vorschrift. Du hattest kein Recht das zu sehen und schon gar nicht es Dritten zu schicken!
Du hast zudem das Handy deiner Freundin "genommen". Zur Überwindung der zugangsbeschränkung von WhatsApp musst du eine willentliche Handlung vornehmen. Egal ist, wie du an die Handbewegung bzw. den Code gekommen bist. Du hattest zu diesem Zeitpunkt keine Erlaubnis des Besitzers zum Gebrauch. Dadurch greifst du auf elektronische Dateien zu, die besonders geschützt sind. Das ist ein Straftatbestand nach §202a StGB, Ausspähen von Daten, beides in Tateinheit begangen.
Sie hat etwas von'' briefgeheimnis und persönlichkeitsrecht brechen'' erwähnt.
die anzeige wird nirvana der polizeiakten landen, die haben wichtigeres zu tun.
p.s. das heißt nicht, dass ich die aktion gut heiße!!, soetwas macht man nicht, unter KEINEN umständen.
Ich kann mir das nicht vorstellen! Da müsste sie zivil rechtlich vorgehen da es keine Straftat ist... mach dir keine sorgen