Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Mal angenommen eine Person veröffentlicht eine Website, auf der sie sehr persönliche, aber nicht irgendwelche Leute beleidigende Gedichte und Texte veröffentlicht und zudem Reisetipps gibt. Diese Person veröffentlicht die Website samt der Gedichte und Texte allerdings nicht in ihren Namen sondern denkt sich einen anderen Künstlernamen aus. Hier stellt sich nun leider heraus, dass der besagte Künstlername tatsächlich der echte Vorname samt Nachname einer anderen Person in Deutschland ist. 

Diese Person befürchtet nun, da ihre Namenskombination aus Vor- und Nachname nur einmal in Deutschland existiert, dass Menschen, die ihren Namen in Suchmaschinen suchen auf die oben genannte Website stoßen und denken, dass die Gedichte von ihr stammen würden. Aus diesem Grund droht die Person der Websiteveröffentlicherin via Kontaktformular auf der Website mit Anzeige bzw. einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser soll zudem via IP-Adressen-Ermittlung herausfinden, wer tatsächlich die Website veröffentlicht hat.

Meine Frage lautet nun: Hat die Anzeige Chance auf Erfolg? Liegt überhaupt eine Straftat vor? Hat eine zivilrechtliche Klage Aussicht auf Erfolg? Muss in diesem Zusammenhang der Websitebetreiber oder Internetprovider überhaupt die IP-Adresse herausgeben?