Vor medienwirksamen Gerichtsprozessen wird von Reportern gefilmt. Vor der Ausstrahlung der Beiträge werden die Gesichter der Angeklagten ( die sich nicht irgendeine Kladde vor`s Gesicht gehalten haben ) wegretouchiert um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen. - Gestern jedoch habe ich das erste Mal gesehen, daß das Gesicht eines der Angeklagten der nach dem Prozeß gefilmt wurde nah an der Kamera normal zu erkennen war, das des anderen jedoch war unkenntlich gemacht worden. Wie ist das möglich ? Hat man nicht ein Recht auf die Unkenntlichmachung zum Schutz der eigenen Persönlichkeitsrechte ? ( man kann auch nicht annehmen das irgendein Redakteur " geschlafen " hatte denn das Gesicht des anderen Angeklagten war wegretouchiert worden ). ( Beide waren der Öffentlichkeit namentlich nicht bekannt ).
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