Existiert ein allgemein geltendes Gesetz im Bundesland Nordrhein Westfalen, welches das Verbot vom Tragen eines gefährlichen Gegenstandes, eines Messers beispielsweise, in Schulen vorsieht? Wenn es existiert hätte ich gerne einen exakten Verweis auf den Paragraphen.
Es geht in meinem Fall um ein Messer, das laut des Waffengesetzes frei in der Öffentlichkeit geführt werden kann. Die Schule um die es geht hat an keiner Stelle in seiner Hausordnung ein Verbot des Tragens beschrieben.
Ich möchte bitte nicht lesen was als Schüler ratsam wäre, bitte beantwortet lediglich die Frage. Hier nochmal:
Existiert ein allgemein geltendes Gesetz im Bundesland Nordrhein Westfalen, welches das Verbot vom Tragen eines gefährlichen Gegenstandes, eines Messers beispielsweise, in Schulen vorsieht? Wenn es existiert hätte ich gerne einen exakten Verweis auf den Paragraphen.