Freundin hat mich überall geblockt außer auf Facebook?

Hallo, habe eine Frage vllt versteht es jemand von euch.. ich und meine naja jetzt muss man Ex sagen haben uns heute getrennt, ich habe schluss gemacht sie wollte aber angeblich nur ne Pause.

Naja sie hat mich nun überall Geblockt, Instagram, Snapchat, Whatsapp und in dem Facebook Messenger aber nicht bei Facebook selbst. Denkt ihr sie blockt mich dort nicht weil sie denkt was verpassen zu können..? Ich liebe sie noch aber sie war in letzter Zeit zu Anti zu mir, ich habe kein Vertrauen mehr gehabt sie hats aber auch nie versucht weiter aufzubauen. Sie hat damals mist gebaut, aber wenn ich kein Vertrauen habe und Eifersüchtig wurde hat sie so getan als ob ich daran allein schuld wäre.. Sie hat mir zb heute verheimlicht das sie sich Sexy Reizwäsche gekauft hat. Das hat sie nie getan als sie bei mir war.. ich habe mir sowas aber immer gewünscht. Wir wohnen 500km von einander entfernt und hat die letzten 1 1/2 Jahre bei mir gelebt. Und auf einmal hat sie keine Gefühle mehr gehabt und ist wieder nachhause. Jetzt geht sie feiern und macht sich dauernd hübsch. Hat sie hier bei mir nie gemacht. Glaubt ihr sie will etwas nach holen mit anderen Typen..? Gibt es hier leute die ähnliche erfahrungen gemacht haben..? Sie war nie eine Schlape. Sie hat mir auch versichert das sie bevor sie nen anderen kerl fi* lieber ihn abstechen würde.. ich habe keine Ahnung was ich denken soll. Wenn sie mich noch lieben würde, würde sie doch auch ankommen oder? Oder gibt es Frauen die da anders sind und nix tun obwohl sie den Mann lieben..? Tut mir leid für die vielen fragen aber ich mache mir viel gedanken... Sie sollte bevor sie nachhause gefahren ist hier ihre schule weiter machen. Ihre Oma ist aber auch sehr krank und ich denke das dass auch damiz zusammenhängt das sie auf einmal keine Gefühle mehr hat weil alles zu viel wurde.. aber wie kann dann die liebe weg sein..? Sie sagte selbst zu mir, sie weiß es mit mir erst zu schätzen wenn es vorbei ist.. Man musd dazu sagen ich bin Ihr erster freund und sie meine erste Freundin, und waren jetzt 3 Jahre zusammen. Danke für jeden Hilfreichen Rat.

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Grenzgarage in entspr. Baufenster ohne Nachbarzustimmung in NRW?

Grenzgarage in entspr. Baufenster ohne Nachbarzustimmung in NRW?

Hallo,

wir möchten auf unserem Grundstück in NRW ein EFH mit angrenzender Doppelgarage errichten.Der B-Plan enthält neben dem regulärem Baufenster ein weiteres Baufenster explizit für eine Garage, das an der Grenze zum Nachbarn anliegt. Die Garage würde eine Kontaktlänge von weniger als 9m an der Grenze, eine Höhe von max. 3m und selbstverständlich keine Fenster zum Nachbarn haben. Allerdings würde die Garage innerhalb des Baufensters fortgesetzt und hätte auch mehr als 40m2.

  • Benötigen wir eine Zustimmung des Nachbarn für den Garagenbau?
  • Muss er uns die Errichtung inkl. Fundamente gestatten, auch, wenn dazu sein Grundstück betreten werden müsste und wir anschließend den Ausgangszustand bestmöglich wiederherstellen (Hammerschlag- und Leiterrecht)?
  • Sein Grundstück liegt etwas höher als unseres, sodass wir auch Bereiche haben, die wir mit Betonwinkelstützen (L-Profil) abstützen würden, sodass die Stützen auf unserem Grundstück sind. Allerdings wäre es baulich sinnvoller, den Fuß des „L“ unter den Hang, sprich unter dem Hügel auf seinem Grundstück zu setzen. Die Erdoberfläche würde selbstverständlich wieder angefüllt und wiederhergestellt. Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, die uns dieses gestattet oder müssen die Profile zu uns zeigen und dann unverhältnismäßig tief in den Boden, um Stabilität zu erreichen?

Vielen Dank für die Antworten!

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Recht, Garage, Baurecht, Nordrhein-Westfalen
Ausschluss vom Unterricht Rechtmäßig?

Nehmen wir an. Lehrer A kündigt den Schülern seines Kurses an, dass ein verspätetes Erscheinen nicht akzeptiert wird. Wer zu spät zum Unterricht komme, werde die Unterrichtsstunde nicht besuchen dürfen.

Nehmen wir an ein Schüler geht in die 11 Klasse und sein Bus kommt zu spät. Es handelt sich hierbei um eine Verspätung von 10 Minuten. Der Schüler klopt und der Lehrer öffnet umgehend und weist den Schüler daraufhin, dass er nun draußen bleiben müsse und wird vom Unterricht verwiesen. Nehmen wir weiter als Vorraussetzung an, der Schüler ist Schüler in NRW. Darf der Lehrer diese Strafe rechtmäßig ausführen, im Hinblick auf die Regelungen in §53(1) SchulG? Als Vorraussetzung ist anzunehmen, dass diese Stunde als unentschuldigte Fehlstunde gilt.

(§ 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen (1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.)

Dies ist die entsprechende Regelung, die grundsätzlich diese erzieherische Maßnahme erlaubt. Allerdings stellt sich bei diesem Fall grundsätzlich die Frage, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier gewart wurde. Es handelt sich um eine Verspätung von 10 Minuten durch eine nicht kontrolierbare und vorhersehbare Ursache.

Freu mich auf eure Meinung

Recht, Jura, schulgesetz, Nordrhein-Westfalen

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