Schule verlassen in der Mittagspause NRW?

Ich gehe in die 10 Klasse einer Realschule in Nordrhein-Westfalen, in unser großen Mittagspause dürfen wir das Schulgelände nicht verlassen. Viele unser Lehrer sind mit uns Schülern einer Meinung, in dem Thema Schulgelände verlassen in der Mittagspause. In der letzten Elternsprecher Konferenz fragten die Elternsprecher, wo das Problem läge ein Zettel auszufüllen damit wir Schüler das Schulgelände verlassen dürfen, in der großen Mittagspause. Unsere Schulleiterin Antwortete darauf, dass das verlassen des Schulgeländes aus Versicherungs gründen verboten sei. In anderen öffentlichen Schulen, in meinem Umkreis ist das Verlassen schon ab der 7 Klasse erlaubt. Die Eltern füllen einen Zettel aus und das Thema ist gegessen.

Ich machte mich dann vor kurzem auf die Suche, um die Wahrheit aufzudecken. Im Internet und wurde ich auch fündig. Auf der Seite des Schulministeriums NRW steht:

,,Verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände, um sich mit Nahrungsmitteln zu versorgen, die dem alsbaldigen Verzehr dienen, so sind sie auf den Wegen gesetzlich versichert, wenn diese Wege nicht unangemessen weit von der Schule weg führen. Hierbei ist es unerheblich, ob eine Erlaubnis zum Verlassen des Schulgrundstückes vorliegt. Gehen Schülerinnen und Schüler allerdings eigenwirtschaftlichen Betätigungen nach (z. B. Kauf von Kleidung oder Genussmitteln wie Zigaretten, u.a.m.), so besteht insoweit kein Versicherungsschutz."

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/ganztag/sicherheit-aufsicht-und-erste-hilfe-im-ganztag/versicherungsrechtliche

In unserem GG fand ich auch Information über das Thema, welche der Aussage meiner Schulleiterin widersprechen. Siehe selbst:

§ 57 Abs. 1 SchulG - Aufsicht (Punkt 6)

,,Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden sowie während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht verlassen. Gleiches gilt grundsätzlich im Rahmen einer pädagogischen Übermittagbetreuung. Außerhalb verpflichtender Ganztagsangebote kann die Schulleitung, wenn ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf Antrag - bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag der Eltern - gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden zu verlassen. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen."

https://bass.schul-welt.de/6333.htm

Liege ich richtig, dass wenn meine Schule möchte, ihr Gesetzlich wie Versicherungs technisch keine Probleme im Weg stehen? Also mit anderen Worten meine Schulleiterin lügt Lehrer wie Schüler in diesem Thema an?

LG Dominic

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Ich habe Fragen zu der schulischen Fachhochschulreife (Fachabitur)?

Nur noch 2 Jahre (natürlich vorrausgesetzt ich bestehe), dann gehts ins richtige Berufsleben. Ich bin derzeit auf einem Wirtschaftsberufskolleg und mache nur den schulischen Teil der FHR. Den praktischen Teil während der Schule ist irgendwie nicht möglich weil die 24 Wochen kriegt man nicht voll selbst wenn man alle Ferien in den 2 Jahren dafür nutzt. Ich habe 4 Fragen:

  1. Wenn es eine Ausbildungsstelle gibt & die haben die Vorraussetzung "(Fach-)Hochschulreife", kann man sich dann trotzdem bewerben mit nur dem schulischen Teil?
  2. Wäre es besser wenn ich eine Ausbildung mache um das volle Fachabitur zu bekommen oder eher ein Praktikum und danach ein duales Studium anfange? Die Ausbildung nimmt dann viel Zeit weg, aber man hat dann zumindest eine Berufsausbildung was eine Sicherheit gibt. Wenn ich ein Praktikum mache & dann das duale Studium anfange und ich das dann abbreche, habe ich dann quasi vom Praktikum bis Studium "zeitverschwendet".
  3. Wie viel Praktikum muss ich gemacht haben? Während dem Berufskolleg sind es 24 Wochen, gilt es auch nach dem Berufskolleg oder muss man dann 1 Jahr machen?
  4. Wenn ich nach dem Berufskolleg das Praktikum machen möchte um das volle Fachabitur zu bekommen, macht man einfach das Praktikum und beim Bewerben zeigt man das Zeugnis und den Praktikumsnachweis und die beiden ergeben dann das volle Fachabitur oder muss man sich irgendwo anmelden, dass man den praktischen Teil der FHR macht?
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Verwirrt wegen Abiturvorgaben Deutsch?

Hey !

Und zwar bin ich im Deutsch LK (NRW) und habe angefangen zu lernen weil wir ja in gut einem Monat unsere Prüfungen schreiben. Jedoch bin ich von den Abiturvorgaben etwas verwirrt da wir vieles davon irgendwie gar nicht in der Oberstufe gemacht haben😅🤷🏼‍♀️

die Themen die wir gemacht haben und für die ich auch lernen wollte sind :

  1. Spracherwerbstheorien + Sapir Whorf Hypothese (Sprache Denken Wirklichkeit)
  2. Medienkritik
  3. Lyrik/ Gedichte unter dem Thema „Unterwegs sein“

und dann halt noch was zu den Dramen/Erzählungen/ Novellen die wir gelesen haben, das wären einmal:

  1. Faust
  2. Die Marquise von O..
  3. Der Sandmann
  4. Das Haus in der Dorotheenstraße

von den anderen Sachen die dort aufgelistet sind haben wir noch nie was von gehört 🤷🏼‍♀️ und anstelle von diesem H.Lange Titelnovelle des gleichnamigen Romans - den wir in der Oberstufe nicht besprochen geschweige denn gelesen haben, haben wir zB noch Woyzeck gelesen und bearbeitet, was jetzt hier aber auf den Abivorgaben gar nicht draufsteht..

Unten hängt ein Bild an und überall da, wo ein rotes Zeichen hinter ist habe ich irgendwie keine Ahnung was damit gemeint ist. Kann mir vielleicht jemand helfen?

PS Und generell mal als Frage: muss man eigentlich bei den Abi Vorgaben grundsätzlich nur das lernen, was in rot geschrieben ist? Weil irgendwie verwirrt mich das generell auch etwas😬 da das dann auch in etwa (von der Medienkritik mal abgesehen) mit dem übereinstimmen würde was wir auch im Unterricht der Oberstufe gemacht haben. Was sagt ihr dazu?🤔

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Lernen, Schule, Hilfestellung, Schüler, Abitur, Deutsch-Leistungskurs, Nordrhein-Westfalen

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