Hallo, ich habe eine wichtige Frage die ich euch stellen möchte (Ich entschuldige mich im Voraus für Grammatikalische Fehlern):

Ich besuche die 11 Klasse auf einer Gesamtschule in NRW. Am Freitag der 14.07.2017 war Zeugnissausgabe. Dort musste ich leider feststellen, dass ich 3x Mangelhaft auf dem Zeugnis habe (Deutsch, Mathe & Sport). Da es 3 sind, habe ich leider keine Chance auf einer Nachprüfung.

In Deutsch wurde ich mit einer 5+!!! benotet. Nun zur meiner Frage: Ich habe die Zentrale Klausur mit einer glatten 4 geschrieben, aber da mein Lehrer sagt, dass die Note knapp an der 5 liegt hat er sich in seinen Kalender 4- notiert, obwohl die Klausur klar und deutlich mit "ausreichend" bewertet wurde.. wegen der 4- der Klausur wurde ich mit 5+ auf dem Zeugnis benotet. Der Lehrer selbst meinte: "Hättest du die Klausur mit einer glatten 4 geschrieben hätte ich dir auf dem Zeugnis eine 4- gegeben können".

-> Darf der Lehrer nun meine Klausur mit einer 4- bewerten obwohl laut die Zentrale Klausurens laut Standardsicherung NRW ohne Tendenz-noten bewertet werden dürfen?

Falls nicht werde ich morgen in der Schule Beschwerde einreichen.

Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten.

LG