Würden den Netzbetreiber Manipulationen am Stromzähler, die ein paar Jahre zurückliegen, eigentlich noch interessieren?

Ich habe nun eine Frage herausgesucht zum Thema Manipulation von (Ferraris-)Stromzählern durch einen starken Neodym-Magneten. Technisch verstehe ich es jetzt noch nicht so wirklich wie es geht, bzw. es wurden dort verschiedene Antworten dargelegt von verschiedenen Experten.

Nun frage ich mich ernsthaft, ob das eigentlich irgendwen wirklich interessiert. Ich habe auch wegen anderer Beobachtungen grundsätzlich das Gefühl, dass in Deutschland eig. jeder machen kann was er will. Gewisse Dinge - vielleicht auch gerade die, die eher kompliziert sind - interessieren einfach niemanden mehr.

Die Polizei z.B. verfolgt Straftaten wie Diebstahl oder schwere Körperverletzung. In den Fällen ist eig. alles ziemlich klar und auch die Paragraphen bekannt.

Aber wenn man jetzt einen Polizisten fragen würde nach "Manipulation am Stromzähler", dann bekommt man wahrscheinlich nur dumme Antworten. Die werden gewiss nicht einen Paragraphen richtig zitieren können, der in dem Zusammenhang relevant wäre. Wahrscheinlich würden die sagen "Wenden Sie sich an den Messstellenbetreiber". Und würde man das dann tun, dann spricht man auch nur mit irgendwelchen Callcenter-Leuten, die keine Ahnung haben oder denen es völlig egal ist was man ihnen erzählt.

Ich muss jetzt wirklich sagen, mich nervt etwas ganz gewaltig.

Ich habe gestern zwei Leute getroffen. Man könnte auch sagen zwei Drogenjunkies, die auch schon mal gern provozieren. Eine Person scheint mich auch nicht zu mögen. Oft auf "Krawall gebürstet" und immer gegen alles, was ich sage. Diese Person hatte auch schon oft mit der Polizei zu tun und anderen Behörden!

So. Nun haben diese beiden Personen mir gegenüber abenteuerlich und eindrucksvoll erzählt wie sie jahrelang mit einem starken Neodym-Magneten ihre Stromzähler manipuliert hätten und dass das nie aufgefallen sei und dass das auf jeden Fall gehen würde.

Ich widersprach dem und erklärte, dass das nicht gehen würde. Ich sagte sogar, das das dann vielleicht einfach nur eine Frage der Zeit ist, bis das raus kommt. Nämlich spätestens dann, wenn der Stromzähler ausgebaut wird. Soweit ich weiß erfolgt dann routinemäßig eine Überprüfung. Und dann fällt auf, dass im Stromzähler so ein "Plättchen" kaputt ist. Und das ist dann der Beweis für die Manipulation. Und somit könnten die Täter ja auch noch Jahre später Post bekommen von dem jeweiligen Messstellenbetreiber. So meine Vermutung.

Scheinbar habe ich Unrecht...?

Es interessiert scheinbar niemanden. Oder die Stromzähler von 1984 waren de facto leicht zu manipulieren, ohne dass das jemals hätte auffallen können!

Wo liegt denn nun bitteschön die Wahrheit?

Diese zwei Junkies waren voll überzeugt von ihrer Geschichte und hielten mich nahezu für verrückt. Die eine Person brüstete sich regelrecht damit und fügte hinzu, dass das alte Haus seit ca. 5 Jahren verkauft sei und man nie Post deswegen bekommen habe.

Mich nervt das irgendwie ganz krass!

Was ist in dem Sachverhalt die Wahrheit?

Technik, Polizei, Strom, Elektrik, Elektrotechnik, Messtechnik, Stromzähler, Netzbetreiber
Gehe ich richtig in der Annahme, dass man seinen Stromzähler als Mieter nicht anmelden muss?

Es ist doch so, dass grundsätzlich immer der Vermieter den Stromzähler beim Netzbetreiber auf den korrekten Namen anmelden muss. Oder nicht?

Ein Kollege von mir hat mir erzählt, dass der Vermieter ihm bei Einzug gesagt habe, dass er den Strom selbst bezahlen muss. Geht aber ja scheinbar nicht.

Bei e.on hatte der Kollege einen Stromlieferungsauftrag letztes Jahr im Dezember hin geschickt. Bis heute nichts zurück gekommen. Anrufe bei e.on bringen auch nichts. Man spricht jedes Mal mit irgendwelchen Leuten, die selbst keine Ahnung haben und als erstes immer nach der Kundennummer fragen, die man ja nicht hat.

Ich habe dann beim Netzbetreiber (der auch zugleich Messstellenbetreiber ist) angerufen. Da habe ich ganz konkret nachgefragt. Da sagte mir die Dame, dass exakt der Stromzähler, der definitiv den Strom aus seiner Wohnung zählt, definitiv nicht auf seinen Namen angemeldet ist (!). Wer aber nun auf den Stromzähler angemeldet ist dürfe sie mir nicht sagen. Sie gab' mir nur den netten Hinweis, dass es nach "Hausverwaltung" klingt.

Jetzt bin ich sehr, sehr irritiert.

Weil.... Wieso macht man das?

Wie blöde kann ein Vermieter und/oder die Hausverwaltung eigentlich sein?

Mein Kollege ist Ausländer. Der kann nicht so gut mit dem ganzen Papierkram umgehen. Der hat riesengroße Angst, dass er irgendwann alles doppelt bezahlen muss oder so.

Strom, Elektrik, Recht, Mietrecht, Stromanbieter, Stromzähler, Netzbetreiber
Wie kann ich - ohne Anwalt(!) - schnell und unkompliziert meine Rechte betreffend Zugang zum Stromzähler/Sicherungskasten gegenüber dem Vermieter bekommen?

So. Juristisch ist die Sache für mich jetzt im Grunde absolut klar.

Sachverhalt ist der, dass mein Vermieter vor wenigen Tagen den Zählerkasten abgeschlossen hat. Problem: Ich habe also keinen Zugang mehr zum Zählerkasten. Wichtig: Im Zählerkasten ist nicht nur mein Stromzähler, sondern auch die Sicherungen befinden sich dort.

Dazu, siehe hier (!):

https://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?zg=0&S_ID=121312

Jetzt ist es natürlich so, dass der Vermieter sehr launisch ist und ich a) kein Geld für Anwalt habe und b) ein Rechtsstreit übertrieben und eskalierend wirken würde.

Ein Umzug steht auch nicht zur Debatte wegen der Wohnungsmarktlage und (!) wegen anderer Umstände.

Jetzt ist es zwar sehr schön das zu wissen, was Recht ist. Und, vermutlich werde ich auch ein Gespräch, maximal 3 Gespräche, mit dem Vermieter versuchen.

Jedoch frage ich mich nun wer, also welche Behörde, mir jetzt konkret helfen könnte.

Wen könnte das interessieren? Das Ordnungsamt? Die Polizei? Den Netzbetreiber?

Ich möchte an der Stelle anmerken, dass ich es recht traurig finde, dass in Deutschland Vieles immer sehr kompliziert ist und kompliziert gemacht wird und immer nach Zuständigkeiten geguckt wird.

Z.b. in meinem Falle ist die Rechtslage und Sachlage im Grunde völlig klar. Aber warum könnte dann nicht eine unbürokratische, schnelle Hilfe möglich sein?

Wenn z.B. jemand vom Ordnungsamt kommen würde. Der bräuchte keine 5 Minuten. Der müsste nur kurz dem Vermieter sagen, dass mir grundsätzlich Zugang zum Zählerkasten zusteht und dass er das gewährleisten muss. Und dann wäre alles geklärt. Versteht ihr? Das wäre einfach, schnell und unkompliziert.

Also Kernfrage ist: Wer kann entweder schriftlich oder durch persönliches Erscheinen dafür sorgen, dass der Vermieter den Schlüssel wieder in den Zählerkasten steckt?

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Was kann ein selbstständiges Gastro-Gewerbe bei Stromausfall tun? Und wer ist in dem Falle wem gegenüber verpflichtet?

Ein Bistro hat heute seit ca. 14.00 Uhr einen Stromausfall. Komischerweise aber auch nur das Haus, wo das Bistro drin ist und darin wiederum nur Küchengeräte, Ofen, Telefon und einzelne Lampen. Ein paar andere Lampen und das Radio hingegen funktionierten komischerweise. Seit 14.00 Uhr können also bis zur Stunde keine Speisen zubereitet werden. Die ganze Situation unverschuldet.

Seltsamerweise gab' es auch keine Straßenbauarbeiten oder Ähnliches. Auf Nachfrage woran es liegt bei den Mitarbeitern des Netzbetreibers, die vor Ort sind, gab' es keine konkrete Antwort. Man sagte mitunter nur etwas von "Altersschwäche". Im späteren Verlaufe rückte ein Messwagen an, der kurzzeitig vor Ort war und dann ein Bagger, der nun im Einsatz ist. Auf Nachfrage wie lange das dauerte (bis morgen?), lachte man und sagte, das wolle man nicht hoffen. Klang' also so, dass man im besten Falle dann noch 2 Stunden des Tages arbeiten kann, in der Hoffnung, dass Kunden dann überhaupt noch kommen.

Was ist nun eigentlich für den Selbstständigen/den Kleingewerbetreibenden zu tun?

Wie sollte er sich verhalten?

Muss nach Abschluss der Arbeiten seitens des Netzbetreibers eine Art Protokoll erstellt werden, welches dann übergeben wird an den Betreiber des Ladens? Oder wenigstens so eine Art "Bescheinigung" darüber, dass in dem und dem Zeitraum de facto ein Stromausfall war?

Der Tag ist ja so ziemlich, im schlimmsten Falle komplett, dahin. Die ganzen Einnahmen, der Verdienstausfall...

Wie ist das geregelt? Und wo ist das geregelt wem nun welche Rechte zustehen?

Ich würde spontan tippen: Haftpflichtversicherung? Also die Haftpflicht des Ladens...? Oder die Versicherung des Netzbetreibers?

Irgendetwas muss der Chef ja jetzt machen können. Oder?

Was sollte man beachten? Und was kann man und sollte man machen? Und vielleicht sogar auch in welchen Fristen? Morgen ist ja nun Samstag. Dann kommen schnell die Weihnachtsfeiertage. Ich stelle mir das ein bisschen stressig vor.

Entschuldigt bitte die Ausführlichkeit, aber das war notwendig. Bitte auch ebenso um ausführliche Antwort(en). Wäre sehr dankbar!

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Bekommt man vom Eichamt bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten nach Prüfung eines ausgebauten Stromzählers Bescheid?

Es geht um folgenden Sachverhalt, der erklärt und zur Beantwortung der Frage zwingend berücksichtigt werden muss (!):

Der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber hat einen (gesetzlich vorgeschriebenen) Stromzählerwechsel durchgeführt. Dabei wurde vom alten Ferraris-Zähler zu einer modernen Messeinrichtung gewechselt.

Wie ich (leider erst durch Umstände/Umwege) herausfinden konnte, werden alle ausgebauten Stromzähler grundsätzlich in einem speziellen Verfahren beim Messstellenbetreiber "ausgebucht" und auch zum Eichamt geschickt und dort geprüft, gehen dann zurück an den Messstellenbetreiber und werden dann der Verschrottung zugeführt.

Die Fragestellung, die sich daraus für mich nun ergibt ist:

Was passiert denn, wenn das Eichamt feststellt, dass der Stromzähler, der meinen Strom gezählt hat, in besonders hohem Maße ungenau gezählt, vielleicht sogar zu meinem Nachteil ungenau gezählt, hat?

Pech gehabt?

Oder hat einer der Beteiligten eine Berichtspflicht mir gegenüber? Irgendeiner müsste hier meiner Einschätzung nach dann zuständig sein. Stromanbieter, Messstellenbetreiber oder das Eichamt selbst.

Ich weiß nun natürlich auch nicht genau ob so etwas schon mal vorgekommen ist und was dann (gesetzliche) Regelung und übliche Vorgehensweise ist oder wäre.

Die Eichfrist war bei dem ausgebauten Stromzähler jedenfalls abgelaufen und konnte nicht verlängert werden, weil eine Stichprobe aus der selben "Charge" durchgefallen sei, wie es hieß.

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Welche Art (DIN) Zählerschrank ist das, was im Bild zu sehen ist?

Könnt' ihr mich aufklären?

(Was ich nicht will (!): Beleidigungen und wirre Vorwürfe, ich hätte die Frage schon mehrfach gestellt; also nur rein vorsorglich (!): Nein, ich habe diese Frage noch nie gestellt!)

Die Frage basiert auf den aktuell gültigen TAB NS Westnetz. (Seite 31)

Hintergrund der Frage: "Umstellung von konventioneller Messeinrichtung (Ferraris) auf moderne Messeinrichtung"

(weisse und schwarze Felder dienen nur zum Datenschutz, sind nicht relevant für die Beantwortung der Frage)

Vielleicht relevant: Der Zähler (Wechselstromzähler) rechts ist von 1974 (zuletzt geeicht 1985), darüber steht an der "Befestigungsplatte", wie ich es mal nenne, "NZ", links über dem der neuen Messeinrichtung steht "NH". An selber Stelle des neuen Zählers war vorher der selbe Zähler wie rechts. Zählerkasten selbst ist aus Holz. Den Rest sieht man ja, wie es innen aussieht.)

Zusatzfrage: Sieht die Anlage eurer Meinung nach aus, als sei sie nach den heutigen anerkannten Regeln der Elektrotechnik (VDE usw.) zulässig?

Bild zum Beitrag
43870 DIN; um genau zu sein: 0%
DIN VDE 0603 (VDE 0603) 0%
Andere Antwort: 0%
Unzulässig/grob fahrlässig/dilettantisch/Gefahr in Verzug 0%
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Öffnen von Plomben an Stromzählern. Ist das im Jahre 2020 keine Straftat mehr? Und welche Plomben gibt es überhaupt?

Ich habe nun einige Fragen durchstöbert und einige Forenbeiträge im Netz dazu gelesen, konnte bislang aber nicht wirklich fündig werden. Ich weiß nun, dass es beispielsweise "Benutzerplomben" gibt und eben andere Plomben. Was genau "Benutzerplomben" sind kann ich nur vermuten.

Ich habe der Frage 3 Bilder hinzugefügt!

Bitte die Erklärung zum Hauptbild beachten! Schwarze Felder dienen bloß zur Anonymisierung.

Erklärung Hauptbild:

Orange umkringelt: sind die Eichplomben, wie ich vermute. Diese Plomben sehen so aus wie Bleiplomben. Auf ihnen steht "EH 3" genau so wie es auf der Klebemarke steht. Dort ist das "EH 3" in dem Kreis wiederzufinden. Diese gelbe Klebemarke ist nach meinen Recherchen ein so genannter "Hauptstempel einer Staatlich anerkannten Prüfstelle"

Orange mit einem Viereck markiert: Die gelbe Klebemarke.

Grün umkringelt: Die "Hersteller"-Plomben (?), weil auf diesen Plomben "EMH" drauf steht und dieser neue digitale Stromzähler schließlich auch von der Firma "EMH" stammt.

Gelb umkringelt: Die "Westnetz"-Plomben, so wie ich sie nenne, weil dort Westnetz drauf steht. Und darunter eine Nummer, die ich unkenntlich gemacht habe. Diese (!) Plomben wurden durch einen Monteur dran gemacht, nachdem er daran gearbeitet hatte. Dieser Monteur kam direkt im Auftrag von Westnetz, dem Netzbetreiber, der auch der grundzuständige Messstellenbetreiber ist.

Weiss umkringelt: Eine Plombe, vermutlich eine Blei-Plombe, wo "VEW F" drauf steht. Ich habe keine Ahnung was das zu bedeuten hat und wer die da wann dran gemacht hat

Achtung!

Und nun mit einem roten Dreieck markiert: Das ist die Plombe, die inzwischen nicht mehr da ist! Diese Plombe hat jemand entfernt, den ich nicht kenne. Diese Plombe fehlt jetzt seit mehreren Wochen. Und der Netzbetreiber scheint darüber informiert zu sein. Der Typ, der sie entfernt hat, hat dies im Auftrag des Vermieters (Vermieter = Hauseigentümer) getan. Ich habe ihn selbst dabei gesehen. Er war nicht bei mir angemeldet. Er hatte keinen Dienstwagen und keine Arbeitsklamotten an. Das erschien mir alles sehr spanisch!

Fragen dazu sind nun:

Habe ich es richtig beschrieben? Wenn nicht:

Was für Plomben sind das alles?

Und welche Folgen hat es, je nach dem welche Plombe man beschädigt oder entfernt? Welche Straftaten ganz genau stehen evtl. im Raum?

Und wie genau funktioniert eine Plombenöffnungsmeldung?

Bin ich da richtig informiert, dass der Netzbetreiber und auch die von ihm beauftragten Monteure, die Stromzähler wechseln, nicht nachprüfen wer wie an Stromzählern gearbeitet hat?

Denn (!): Ich dachte immer, dass das nur diejenigen Elektriker machen dürfen, die speziell vom Netzbetreiber eine Zulassung dafür haben und dementsprechend auch sofort wieder neu plombieren, nachdem sie eine Plombe für Arbeiten entfernt haben. Eine Mitarbeiterin von Westnetz erklärte mir, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf (!).

Würde mich sehr über umfassende Aufklärung freuen!

Bild zum Beitrag
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Gibt es noch heute aktive NATO-Kabel?

Ich habe hin und wieder etwas von NATO-Kabeln gehört und gelesen. Finde im Internet aber vor allem nur Forenbeiträge in irgendwelchen Foren.

In Beiträgen, die ich fand', wurde beschrieben, dass diese "NATO-Kabel" spezielle Leitungen zur Kommunikation waren. Zwischen NATO-Mächten, früher Besatzungsmächten. Weiter wurde beschrieben, dass diese NATO-Kabel geheim waren und bis heute auch nicht in den Unterlagen von Behörden (Bauamt und Co.) auftauchen, weil sie eben geheim waren und von Besatzungsmächten verlegt wurden, angeblich und in Einzelfällen (?) sogar durch Privatgrundstücke.

Bis heute seien diese NATO-Kabel entweder in Benutzung oder zumindest irgendwie "angeschlossen", in der Form, dass sie überwacht werden können.

Ich habe von Vorfällen gehört, wo durch Bauarbeiten Kabel berührt oder sogar beschädigt wurden. Und selbst nur die Berührung hat dafür gesorgt, dass relativ rasch Feldjäger kamen, um die Lage zu klären.

Nun weiß ich nicht genau wie diese Technik funktioniert und was die historischen Tatsachen sind und auch nicht was heute der Stand der Dinge ist.

Vielleicht kann jemand aufklären?

(Vorzugsweise Elektriker, Kabelverleger, Bauarbeiter usw., die in der Zeit zwischen 1945 und 1990 im heutigen Bundesgebiet der BRD gearbeitet haben; Soldaten, Polizisten, Geheimdienstler, Investigativ-Journalisten, Bürgermeister usw.... Auch Bürger vielleicht, die selbst als Grundstücksbesitzer mal betroffen waren und etwas gefunden haben, wovon weder die deutschen Behörden, noch deutsche Bürger was wussten)

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Was könnte passieren, wenn der Monteur, der im Auftrag des Netzbetreibers den Stromzähler wechseln soll, den unplombierten Stromzähler sichtet?

Sachlage:

  • alter Stromzähler soll/muss ausgetauscht werden gegen eine moderne Messeinrichtung. (=mMe)
  • am alten Stromzähler war etwas laut dem Monteur nicht in Ordnung
  • das, was nicht in Ordnung war, sollte laut Monteur von einem Elektromeisterbetrieb in Ordnung gebracht werden (der auch eine spezielle Zulassung vom Netzbetreiber hat)
  • dies war vermutlich nicht der Fall, stattdessen hat ein nicht zugelassener Bekannter des Vermieters am Stromzähler gearbeitet
  • der Bekannte hat die Plombe entfernt
  • es wurde nicht neu plombiert
  • Stromzähler war über mehrere Wochen lang unplombiert
  • Anruf beim Netzbetreiber ergab' die Auskunft, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf (!)
  • nun liegt ein neuer Termin vor, da schließlich beim letzten Termin nicht gewechselt werden konnte (der Monteur sprach von einer "veralteten, mangelhaften technischen Anlage")

Wenn der Monteur nun zum Zählerwechsel aufschlägt und den Stromzähler in Augenschein nimmt und dann feststellt, dass die Plombe, die er letztes Mal dran gemacht hat, zerstört und entfernt wurde:

Was genau sind jetzt seine Anweisungen? Was muss oder müsste er tun?

Was wird er möglicherweise tun?

(Hintergrund des Fragenkomplexes sind die relativ vielen, sehr unterschiedlichen Antworten in ähnlichen Fragen; selbst 5 verschiedene Elektriker geben 5 verschiedene Antworten; Und der Punkt ist einfach auch, dass das Entfernen und Beschädigen einer Plombe eine Straftat ist.)

[Und, ja, es ist bereits bekannt, dass das grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fällt. Ich habe insofern aber doch etwas damit zu tun, weil der Stromzähler meinen Stromverbrauch zählt, weil ich der Mieter bin. Und ich habe kein Interesse an Stromdiebstahl.]

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Was machen Netzbetreiber mit einer Plombenöffnungsmeldung?

Hatte dazu bereits thematisch sehr ähnliche Fragen gestellt.

Die Sachlage ist: Der Stromzähler, der meinen Stromverbrauch zählt, war plombiert. Plombiert wurde er durch einen Monteur, der im Auftrag des Netzbetreibers (zugleich Messstellenbetreiber) da war und die Stromzähler wechseln sollte. Dies konnte er bei einem der beiden Zähler jedoch nicht machen, weil da was nicht in Ordnung war. Er sprach konkret von einer "veralteten, mangelhaften technischen Anlage". Es wurde auch ein Mängelbericht angefertigt. Der Monteur erklärte, dass das von einem Elektromeisterbetrieb im Auftrag des Hauseigentümers in Ordnung gebracht werden muss. (Laut meiner Recherche muss der Betrieb überdies hinaus aber auch konkret eine Zulassung des Netzbetreibers haben, um bestimmte Arbeiten an Stromzählern durchführen zu dürfen.)

Nun war aber "irgendjemand" da. Allem Anschein nach jedenfalls kein eingetragener Betrieb, sondern ein Bekannter des Vermieters, der die diese Plombe, wo auch der Name des Netzbetreibers drauf stand, entfernt hat. Und es wurde auch nicht neu plombiert.

Auf Nachfrage erklärte man mir in einem Telefonat, dass ein Zähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf.

Konkret frage ich also:

Kann jeder Trottel an den Stromzähler ran, solange er danach eine Plombenöffnungsmeldung macht? Und gibt es speziell dafür ein Formular? Oder kann man das auch telefonisch machen?

Achtung (!): Der Sohn des Vermieters hatte da wohl irgendwas gemeldet; also er teilte dem Netzbetreiber wohl telefonisch mit, dass "jetzt alles in Ordnung" sei. Ob er auch gesagt hat, dass die Plombe jetzt fehlt, weiß ich nicht. Tatsache ist: Seit mehreren Wochen ist jetzt kleine Plombe dran.

Und ich weiß bloß, dass das Entfernen und/oder Beschädigen einer Plombe eine Straftat ist.

Leider liegen mir jetzt viele widersprüchliche Aussagen zum Sachverhalt vor.

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Wie kann ein Netzbetreiber beweisen, dass man den Stromzähler manipuliert hat?

(Vorweg (!): Ich habe kein Interesse an Stromdiebstahl. Mir sind sämtliche Straftatbestände in dem Zusammenhang bekannt und ich distanziere mich von Straftaten. Auch habe ich absolut keine Ahnung davon wie und was ich an einem Stromzähler manipulieren könnte und ich würde auch niemals irgendwen mit Manipulation beauftragen, da ich mir sicher bin, dass so etwas sowieso raus kommt!)

Hintergrund der Frage ist reines Interesse an Wissen. Und es ist so, dass ich eben ein Telefonat mit dem Netzbetreiber hatte. Damit ist nun die "Bombe" hoch gegangen offensichtlich. Und ich weiß noch nicht genau welche Folgen das haben kann. Hatte in dem Zusammenhang bereits andere Fragen gestellt. Leider kamen dazu auch viele unsachliche Angriffe verschwörungstheoretischer Natur. Ich bitte an dieser Stelle nachdrücklich darum von so etwas Abstand zu nehmen.

Ich hatte neulich festgestellt und auch mit Fotobeweisen dokumentiert, dass die Plombe des Stromzählers entfernt wurde. Danach wurde nicht neu verplombt. Ich hatte seitens des Vermieters die Info erhalten, dass der, der es gemacht hatte, die Berechtigung vom Netzbetreiber erhalten habe. Der, der es gemacht hatte, sah aber nicht aus wie ein zugelassener Elektriker. Das ist das, was ich bloß mit eigenen Augen gesehen habe (!).

Nun habe ich mit einer Mitarbeiterin des Netzbetreibers telefoniert. Wollte eigentlich nur wissen wann der neue Stromzähler kommt. Die Mitarbeiterin wurde währenddessen hellhörig und erklärte mir, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf. Sie erklärte weiter, dass ich ja jetzt machen könnte was ich wollte und manipulieren könnte. Ich erklärte, dass ich nicht mal weiß wie das geht und sowas auch nicht im Sinn hätte, weil ich keine Probleme gebrauchen kann. Und dass die ganze Sache an und für sich auch Sache des Vermieter sei. Denn ich bin nur der Mieter. Der Stromzähler allerdings zählt meinen Strom. Insofern habe ich dann doch etwas damit zu tun und aus meiner eigenen Sicht auch bloß ein Interesse daran, dass alles funktioniert und alles seine Richtigkeit hat (!). Die Mitarbeiterin sagte dann, sie wird jetzt im Haus mal etwas telefonieren und man würde sich für Rückfragen bei mir melden. Auf Nachfrage hin, ob der ganze Vorgang nun beschleunigt würde, erklärte Sie mir, "Ja, davon können Sie ausgehen." Und vorher erklärte sie mir noch, dass der Fremddienstleister (der Monteur) den Auftrag bereits bekommen hatte, aber eben erst dann kommt, wenn sich die Tour "lohnt", wenn also im selben Gebiet noch mehrere andere Stromzähler zu wechseln sind.

Was haltet ihr davon?

Wie könnte jetzt ein Netzbetreiber beweisen, dass ich etwas manipuliert habe?

Wohl bemerkt (!): Dass jemand Anderes am Stromzähler dran war und die Plombe entfernt hat, das ist bekannt. Das hat derjenige nämlich bereits zugegeben gegenüber dem Netzbetreiber! Das ist dokumentiert!)

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Ist bei diesem Zählerschrank und dessen Inhalt für Fachleute ersichtlich, ob ein Zählerwechsel problemlos umsetzbar ist?

So... Jetzt kommt der Lackmustest nachdem ich bereits in einer thematisch ähnlichen Frage sehr interessante, zum Teil aber auch widersprüchliche Antworten bekommen habe. Nun möchte ich also mit Fotos die jetzigen Stromzähler und das gesamte "Drum herum" zeigen, in der Hoffnung, dass Fachleute mir in Antworten möglicherweise erklären können, wie wahrscheinlich es ist, dass für den Eigentümer Kosten entstehen werden, weil nämlich der Zählerschrank umgebaut werden muss.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass ich mich ohnehin grundsätzlich für solche Themen interessiere und wirklich konkret zu meiner Fragestellung Antworten wünsche und keine Gegenfragen oder Spekulationen über mein Wesen.

Zum Schluss möchte ich auf einen Text der Verbraucherzentrale hinweisen, der besagt, dass bei einem Viertel aller Haushalte in Deutschland ein Umbau des Zählerschranks notwendig ist, besonders bei Bauten vor 1965 und (!) dass dies mehrere tausend Euro kostet.

Zu guter Letzt: Das Haus wurde vor 1920 gebaut. Wann die Elektrik installiert wurde: Unbekannt. Als Laie möchte ich nun auch keine Vermutungen abgeben, da den Leuten, die wirklich Ahnung haben, die Bilder vlt. schon mehr verraten könnten.

Letzter Hinweis ergänzend: Ich würde auch gerne wissen was die Buchstaben bedeuten, die ich rot umkringelt habe. Links auf dem Zähler steht "NH" und rechts "NZ". Die weissen Balken habe ich aus Datenschutzgründen hin gemacht.

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Was passiert bei einem Stromzähler-Wechsel, wenn die technischen Voraussetzungen nicht stimmen?

Ich möchte Bezug auf folgenden Textausschnitt von einer Seite der Verbraucherzentrale nehmen:

"Umbau des Zählerschranks kann teuer werden

Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden – Kosten, die am Ende der Verbraucher zahlt."

Achtung! Ich bin kein Techniker! Ich kenne mich nur sehr, sehr wenig mit Elektrotechnik aus! Und ich bitte darum Diskussionen über mietrechtliche Aspekte zu unterlassen.

Fakt ist: Es steht ein Wechsel der Stromzähler an. Die Firma hat sich bereits angekündigt. Das Datum steht fest.

Mit dem von mir zitierten Text ist folgende Frage unbeantwortet:

Was konkret passiert, wenn der Elektriker (der im Auftrag des Messstellenbetreibers) vor Ort ist und feststellt, dass ein Umbau des Zählerschranks zwingend notwendig sein wird?

Antwort 1: Der Elektriker wird das vor Ort dann tun (also das, was notwendig ist). Die Rechnung geht dann an den Hauseigentümer.

Antwort 2: Der Elektriker wird vor Ort alles abbrechen und dem Hauseigentümer mitteilen, dass der Wechsel der Stromzähler nicht möglich ist, weil der Zählerschrank erst umgebaut werden muss. Und das wiederum wird dann ein Elektrofachbetrieb (Meisterbetrieb) seiner Wahl sein. Und das Ganze hat fertig zu sein mit einer Frist bis zum XX.XX.. Danach wird ein neuer Termin gemacht, zu welchem dann der Elektriker im Auftrag des Messstellenbetreibers anrückt, um schlussendlich die neuen Stromzähler einzubauen.

Antwort 3: Der Elektriker wird vor Ort alles abbrechen und dem Messstellenbetreiber (vielleicht auch dem Hauseigentümer?) mitteilen, dass ein Wechsel nicht möglich ist. Und es passiert einfach gar nichts.

Antwort 4: Der Elektriker wird vor Ort die Stromzähler ausbauen und abreisen.

Antwort 5: Andere Antwort, nämlich...:

Andere Antwort: 67%
Antwort 2 17%
Antwort 4 17%
Antwort 1 0%
Antwort 3 0%
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