Wallbox beim Netzbetreiber gemeldet und nun wollen die Baukostenzuschuss verlangen?
Der Netzbetreiber möchte nun von mir 442 € haben wegen Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Netz (Netzkostenbeitrag 62 EUR/kW). Das hat mich dann doch überrascht. Ich weiß, dass die Meldung einer 11 kW Wallbox Pflicht ist, aber dass der Netzbetreiber aufeinmal noch Kosten veranschlagt, ist mir neu.
Allerdings steht da auch "Angebot" drin. D.h. ich muss es wohl nicht annehmen. Was ist da eure Erfahrung? Ich habe ja schon 900 € für Box und Installation bezahlt und jetzt will der Netzbetreiber LVN auch noch was kassieren.
4 Antworten
Willkommen in der Realität. Auch wenn das die naturfarbene Partei immer so schön forciert ist es halt doch nicht so einfach möglich wie es die Kinder der Sonnenblume gerne hätten. Je mehr Du an eine Leitung hängst (und 11kW sind nicht gerade wenig) und je mehr Leute das machen desto schneller ist eine Zuleitung zu einer Gruppe von Häusern an ihrem Limit... und muß neu UND stärker verlegt werden. Oder aber die Zuleitung eines Verteilerkastens ist zu gering. => Das kostet richtig Geld und verständlicherweise legt das jetzt der Netzbetreiber auf seine Kunden um. Vollkommen in Ordnung... und nachdem Du keinen alternativen Netzbetreiber hast, wird es hier nur zwei Möglichkeiten geben: Wallbox mit Zusatzzahlung oder eben keine Wallbox. Du hast hoffentlich an einen LAN- bzw. WLAN- Anschluß an der Wallbox gedacht?
Den Baukostenzuschuss musst Du für Leistungen zahlen, die über 30 kW Gesamtanschlussleistung hinausgehen. Mit der Walbox hast Du die Grenze wohl gerissen. Warum da Angebot drauf steht, eröffnet sich mir hier nicht. Eigentlich ist die Berechnung klar geregelt.
Wallbox existiert bereits seit langsam. Es ist wohl tatsächlich ein freiwilliges Angebot, dass ich auch unterschreiben muss. Ich muss es nicht annehmen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung bei 11 kW Wallbox Baukostengebühren zu zahlen. Bei der größeren 22 kW siehts anders aus.
das ist normal er muss ja die zusatzleistung ständig bereitstellen für den zweck.das sind keine wohltäter sondern wollen gewinn machen.ohne deine wallbox hätte er reserven im netz die er anderen verkaufen kann
Ja aber die Frage ist, muss ich das Angebot nun annehmen?
dir wird nix anderes übrig bleiben wenn du die wallbox brauchst.über dessen leitungsnetz wird ja die leistung erbracht
Kosten für die Anmeldung der Wallbox
Seit dem 21. März 2019 ist im § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt, dass auch private Nutzer ihre Wallbox beim Netzbetreiber anmelden müssen. Für das Laden von mehr als 11 kW Leistung ist sogar eine Genehmigung notwendig.
Die Preise dafür sind je nach Netzbetreiber unterschiedlich. Ist die Genehmigung ohne weitere Umbau- und Sicherungsmaßnahmen möglich, liegen die Kosten für diese im Schnitt bei rund 500 Euro. Müssen jedoch noch neue Sicherungskästen oder Stromleitungen eingebaut werden, kann das die Wallbox-Kosten auch um bis zu 2.500 Euro erhöhen.
Das wird wohl so stimmen und in der Höhe passt es.
Hmm und warum steht dann da Angebot und das es freiwillig wäre. In 3 Monaten würde ich ein neues Angebot bekommen, falls ich hier nicht akzeptiere. Ist ja fast wie bei der Mafia. Außerdem dachte ich, dass das nur für über 11 kW gilt. Aber ich bin ja auf 11 kW beschränkt.
Grundsätzlich auch bei Wasser, Gas und Strom werden solche Baukostenzuschüsse zur Erschließung immer als Angebot unterbreitet.
Ich habe es nicht erfunden.
Netzbetreiber haben einen hohen Aufwand. Wie die ihre Kosten kalkulieren bleibt mir, wie wahrscheinlich Dir, verborgen.
(Netzkostenbeitrag 62 EUR/kW) ? Keine Ahnung, warum nicht 48 €/kW ?
Die Frage ist halt, muss ich das nun zahlen? Da es als Angebot tituliert wurde, werde ich erstmal abwarten. Mir scheint das unverhältnismäßig hoch zu sein. Außerdem bin ich noch immer der Meinung das bis 11 kW das Ding kostenfrei ist.
Okay. Vielleicht findet ja noch jemand eine Quelle dazu und meldet sich auf die Frage.
Ansonsten würde ich es zunächst auch aussitzen, wie Du.
Du kannst da natürlich auch einfach mal anrufen und denen deinen Sachverhalt schildern. Vielleicht bekommst du dann ja die passende Antwort
und warum steht dann da Angebot drin? Da steht auch dass das Angebot 3 Monate gültig wäre. Für mich klingt Angebot = freiwillig, sonst wäre es ja kein Angebot oder?