Schwereres Zugfahrzeug mit Führerschein B96?
Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit die Führerschein-Erweiterung B96 gemacht. Das folgende Szenario wird für mich nicht ganz ersichtlich und ist durch die Formulierung auf allen möglichen Websites auch etwas schwammig:
Ich bekomme ab dem nächsten Jahr das Wohnmobil meiner Großeltern für Urlaubszwecke zur Verfügung gestellt. Zulässiges Gesamtgewicht: 3850kg.
Außerdem habe ich einen einachsigen Anhänger für Fahrräder, zulässiges Gesamtgewicht: 350kg.
Die Schlüsselzahl 96 berechtigt zum Führen einer „Kombination“ bis 4250kg und nicht nur 3500kg wie bei der Klasse B.
Dürfte ich mit der Schlüsselzahl B96 auch das o.g. Zugfahrzeug und den leichten Anhänger bewegen bzw. das Wohnmobil ohne Anhänger (auch ohne den Erwerb des C1 Führerschein) fahren?
Liebe Grüße und danke für Eure Hilfe
Jannick
4 Antworten
ist durch die Formulierung auf allen möglichen Websites auch etwas schwammig
Daher ist es auch sinnvoller, einen Blick in die Fahrerlaubnisverordnung zu werfen, anstatt auf schwammige Internetseiten zu vertrauen.
Anlage 9 FeV:
Schlüsselzahl 96
Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt.
Ein 3,8t-Wohnmobil ist kein Fahrzeug der Klasse B, somit spielt es auch keine Rolle, ob die Kombination unter 4250kg wiegt. Du benötigst mindestens Klasse C1.
Ja, für Rettungsdienste können die Bundesländer eigene Ausnahmeregelungen erlassen, welche das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5t mit Klasse B erlauben, siehe z.B. Bayerische Fahrberechtigungsverordnung.
Die Schlüsselzahl 96 berechtigt zum Führen einer „Kombination“ bis 4250kg und nicht nur 3500kg wie bei der Klasse B.
Richtig: Eine KOMBINATION bis 4.250 kg. Aber es bleibt trotzdem ein B-Führerschein und damit darf das Zugfahrzeug nicht mehr als 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben.
Das Wohnmobil mit 3.850 kg darfst du damit nicht fahren. Dafür braucht man zwingend den C1 bzw die alte Klasse 3. Ohne wenn und aber............
wenn du klasse B hast bleibt nur ablasten auf 3,5 ton sonst darfst es nicht fahren
bei dir ist das zulässige Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug bei 3500kg schluss.
Mit der B96-Erweiterung haben Sie mehr Spielraum. Dann dürfen Sie mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 kg nicht übersteigen. Anhängerführerschein B96: So viel dürfen Sie ziehen | ADAC
mit BE hättest mehr Spielraum
das Wohnmobil darfst trotzdem nicht fahren
da soll sich aber demnächst was ändern, und zwar wegen diesen E-Autos. das zul. Gesamtgewicht soll angehoben werden;
Dann dementsprechend auf 4250kg, nehme ich an… Weißt du näheres darüber also wann und in welchem Ausmaß das kommen wird? Wo kann ich mich dazu am Besten und Zuverlässigsten informieren?
Danke dir schon mal im Voraus
Das hilft ihm mit dem privaten Wohnmobil zwar nicht, aber gibt's da nicht noch so einen "Spezialführerschein" für Sanitäter im Rettungsdienst?
Habe da mal was gehört, weil viele Rettungswagen auch im Bereich 3,8 bis 4 t sind und in dem Bereich mit der Klasse B sonst die Fahrer ausgegangen wären ... oder müssen die auch alle den C1 machen?