Zusammenziehen (soll ich?) - rechtliche Konsequenzen?

Früher war alles so einfach... Da war es Liebe, man hatte nix... und ist zusammengezogen...

...dann kamen Kinder, man heiratete, trennte sich irgendwann und hatte fortan kein unbeschwertes Leben mehr. Ansprüche, Zank und viel viel Geld, welches Anwälte und Gerichte verbrannten.

Heute: Die Rente ist geteilt, der Zugewinn ausgezahlt, Eheunterhalt abgehakt, die Kinder sind groß, allerdings finanziell noch nicht unabhängig.

Und nun kommt eine neue Frau (Wochenendbeziehung seit 3 Jahren) und möchte gern mit dir zusammenziehen bzw. bei dir einziehen (ich habe ein eigenes, viel zu großes, weitgehend schuldenfreies Haus). Ich hadere aufgrund gemachter Erfahrungen, kann die Entscheidung einfach nicht mehr rein aus romantischen Gründen treffen.

Ich möchte auf keinen Fall mich irgendwann noch einmal über Geld, oder gar Versorgungsfragen vor Gericht, oder auch so, streiten müssen.

Die Rechtsprechung geht immer mehr dazu über eheähnliche Verhältnissen gleiche, oder ähnliche Rechte einzuräumen, wie der Ehe. Ich lese von Bedarfsgemeinschaften, Partnerschaftsverträgen und dem Tipp, sich anwaltlich beraten zu lassen, ggf. notarielle Vereinbarungen zu treffen.

Ich bin noch nicht so tief in der Materie, aber beim Thema Bedarfsgemeinschaft kann das z.B. auch Auswirkungen auf mögliche Unterhaltsleistungen für meine Kinder (haben bei mir gewohnt, wollen jetzt aber eine WG gründen) haben. Will man mit sowas seine neue Beziehung belasten?

Aber auch aus einer Beziehung erwachsen Ansprüche. Frau sagt: "ich hab ihm den Haushalt gemacht, den Rücken freigehalten, sein Haus mit renoviert...". Plötzlich kommt ein gewiefter Anwalt, bewertet das in Euro und zerrt dich vor Gericht...

Bei einem Freund, der in gesetztem Alter auch eine neue Beziehung eingegangen ist, konnte ich mitverfolgen, dass sich Frau nach relativ kurzer Zeit Sorgen um Ihre Absicherung gemacht hat, insbesondere falls Mann etwas passiert (auch er hatte 2 Kinder, welche im Fall X erbberechtigt gewesen wären). Erst hatte er ihr ein Wohnrecht im Falle seines Ablebens zugesichert, kurze Zeit danach hat sie ihn überredet zu heiraten. Das wiederum führte zu Konflikten mit seinen Kindern.

Da meine Freundin als Alleinerziehende (Kinder nicht mehr unterhaltsberechtigt) und Selbstständige keine Altersversorgung aufbauen konnte, ist das natürlich für sie auch ein Thema, bzw. könnte es werden. Auch ließ sie durchblicken, bei Wegfall der eigenen Miete vielleicht nicht mehr soviel arbeiten zu wollen.

Nun stehe ich da! Ich bin mir nicht einmal sicher, ob ich 24/7 in einer Beziehung aushalte. Mit Ausnahme meiner ca. 10jährigen Beziehung zu meiner Ex-Ehefrau, hab ich immer als Single bzw. als Alleinerziehender gelebt und mich/uns umsorgt.

Es zu lassen bedeutet aber auch allein zu sein, was vielleicht im fortgeschrittenen Alter auch nicht so gut ist (bin 58). Darüberhinaus ist die Fragestellung ein gemeinsames Leben zu planen für meine Freundin essentiell - insbes. was die Beziehung betrifft.

???????????? Was tun?????????????

Recht, Unterhalt, Bedarfsgemeinschaft, Partnerschaft
Führerscheinklasse 2 - umtausch ins Scheckkartenformat?

Hallo... die Welt wird immer komplizierter. Zu Zeiten meines rosa Führerscheins, in dem die Klassen 1,2,3,4,5 bestätigt sind, war klar du darfst alles fahren, selbst Busse (mit Ausnahme von >8 Passagieren). Beim Bund entsprach das dann BCE. Der Führerschein hat eine unbefristete Gültigkeit.

Nun lese ich, dass ich meinen Führerschein bis 2033 umtauschen muss. In einigen Übersichten ist bei meinem Jahrgang 1965 der Umtausch bis Jan 24 genannt, was jetzt schon wieder fűr Unklarheit sorgt.

Zwischen den Zeilen lese ich, dass der Führerschein dann nur zeitlich begrenzt gültig ist, also in regelmäßigen Abständen Kosten und Gebühren anfallen.

Demnach kann von einer Besitzstandswahrung nicht gesprochen werden (wäre das überhaupt rechtlich möglich, bzw. worin liegt diese Enteignung rechtlich begründet?

Kommen wir zum wirklich kritischem Punkt. Ich fahre hin- und wieder mit meinem 2er Führerschein große Fahrzeuge.

Nun lese ich, dass der 2er mit dem 50sten Lebensjahr seine Gültigkeit verlieren soll. Nun bin ich zwischenzeitlich 57 und gehe bis heute davon aus, dass die Gültigkeit meines FS unbegrenzt ist. Irgendwo hab ich auch gelesen, dass eine sog. Grundqualifikation (?) bei vor 2009 ausgestellten Führerscheinen besitzstandswahrend ist. Was das auch immer bedeutet.

Wie verhält es sich denn nun beim Umtausch zum Plastikführerschein. Kann es passieren, dass die Klassen B,C,D und E nicht übertragen werden?

Muss ich meinen rosa FS bis 2033 behalten, oder wie wäre der LKW und Busführerschein im Zweifel wieder reaktivierbar?

Also im Fall einer plőtzlichen Ungűltigkeit... hier wäre doch zu erwarten gewesen, dass Fűhrerscheininhaber rechtzeitig mit 48sten Geburtstag angeschrieben werden, damit sie aktiv werden kőnnen und nicht plötzlich ohne Führerschein unterwegs sind.

Besten Dank für eure Unterstützung.

Eine Bonusfrage hätte ich noch. Angenommen ich möchte im Bus mehr als 8 Personen befördern. Dazu gab es immer als AddOn einen Personenbeförderungsschein, ähnlich Taxi. Jetzt lese ich was von Berufskraftfahrergesetz und umfangreichen Modulen... Das ist dann aber nur wenn man gewerblich fährt, oder?

Führerschein, Berufskraftfahrer, Busfahren, Fahrschule, LKW-Führerschein, Umschreibung
Wer muss einen LKW Führerschein verlängern lassen?

Hallo - mein Nachbar hat mir erzählt, dass er seinen LKW-Führerschein verlängert hat und das dieser plötzlich nicht mehr gültig sein soll, wenn man das 50ste Lebensjahr erreicht hat.

Hintergrund: Ich habe den Führerschein BCE 1984 mit 19 Jahren bei der Bundeswehr gemacht und diesen dann mit 21 auf den Führerschein Klasse 2 zivil umschreiben lassen. Also grauer Lappen weg - ich bekam dann dieses rosa Exemplar.

Nun benötige ich den Führerschein nicht beruflich und bin seit der Zeit wenige Male "Just for Fun" einen LKW - meist ohne Trailer gefahren. Wenn sich dazu in den nächsten 20 Jahren vielleicht auch nur 3x wieder die Gelegenheit bietet, so würde ich dies natürlich gerne wahrnehmen.

Das was ich im WEB gefunden habe, ist ziemlich unklar. Diese neuen Führerscheine sollen sowieso auf 15 Jahre begrenzt sein, müssen bis 2033 umgeschreiben werden.... bestimmte Regelungen betreffen Führerscheine ab 1999... usw. Der TüV Süd bietet ärtztlche Untersuchungen an (Sehtest), um Führerscheine zu verlängern usw....

Ich hab da bis dato noch nichts von gehört und gehe doch von einem gewissen Bestandsschutz aus. Nicht das ich irgendwann mal mit 65 wg. Fahren ohne Führerschein belangt werden soll, nur weil ich mal eine Spazierfahrt mit einem Sattelzug mache.

Aber wenn das so wäre, müsste einen die Führerscheinstelle ja mal rechtzeitig informieren. Mag aber auch keine schlafenden Hunde wecken. Bin jetzt im 52sten Lebensjahr!

Weiß da jemand Genaueres?

Führerschein, LKW, Nachschulung, Klasse 2
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