CE Führerschein nach 4 1/2 Jahren reaktivieren?

2 Antworten

Du kannst die Neuausstellung beantragen, benötigst dafür die gleichen Untersuchungen, wie bei einer Verlängerung.

Du bekommst aber die Klasse CE ggf nicht so wie Du sie hattest, sondenr mit dem Rechtstand des Neuerteilungstages.

Du schreibst nichts zu Deinem Alter und ob Du die Klasse CE als Klasse CE erworben hast, oder Deine Klasse CE aus einer Umschreibung aus der alten Klasse 2 erfolgte.

Wenn Du ursprünglich die Klasse 2 erworben hattest, dann wurde die mal auf Klasse CE 172 umgeschrieben (berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D ohne Fahrgäste und das ohne Zweckbindung der Fahrt). Bei einer Verlängerung (Beantragung VOR Ablauf) wird die Klasse CE 172 auch so verlängert, bei einer Beantragung zur Neuausstellung (NACH Ablauf) wird die Klasse CE ohne die Randnummer 172 erteilt, da sie ja NEU erteilt wird und die Klasse CE nicht zum Führen von Kraftfahezeugen der Klasse D ohne Fahrgäste berechtigt (ausgenommen Fahrten die zur Überprüfung des technischen Zustandes dienen).


Engine2017 
Beitragsersteller
 30.01.2018, 21:21

Die Klasse wurde als CE gemacht, also nicht die alte klasse 2.
Alo ärztliches gutachten, sehtest und die 5 module (sofern für gewerbe) reichen aus?

TransalpTom  30.01.2018, 21:29
@Engine2017

Ja, die Vorschriften sind die selben

Siehe §24 FEV:

§ 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen

(1) Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Absatz 1 Satz 2 angegebenen Zeiträume verlängert, wenn

1.

der Inhaber seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nachweist und

2.

keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.

Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nummer 2 nachweist.

(2) Absatz 1 Satz 1 und 3 und § 23 Absatz 1 Satz 3 sind auch bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse anzuwenden, wenn die Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis dieser Klasse bei Antragstellung abgelaufen ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz in einen nicht zur Europäischen Union oder zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Staat verlegt hat.

(4) Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf ihrer Geltungsdauer bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.

Eine wirkliche Frist für eine prüfungsfreie Erteilung nach Fristablauf gibt es nicht mehr. Im Regelfall wenden die Fahrerlaubnisbehörden die Vorschriften der Neuerteilung an, wonach eine Prüfung angeordnet werden kann, "wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt."

Nach weniger als 5 Jahren sollte das noch nicht der Fall sein, so dass ich davon ausgehen würde, dass du keine Prüfung machen musst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig