Geblitzt geworden 1 Monat Fahrverbot + auf Führerschein angwiesen?

5 Antworten

Wenn du ein Ortsschild übersehen hast und es nicht eindeutig eine geschlossene Ortschaft war, kannst du dagegen Einspruch einlegen. Dann gibt es zumindest in der Regel kein Fahrverbot. Wenn du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist, kann beim ersten Fahrverbot stattdessen ein höheres Bußgeld verhängt werden.

Du kannst trotz Fahrverbot deine Fahrstunden absolvieren, da der Fahrlehrer dort rechtlich der Fahrer ist.

Innerorts gibt es erst ab 31 zu viel ein Fahrverbot, das könnte mit etwas Glück noch drunter sein.

Zuerst einmal [ja, das muss sein], die moralische Keule.
Fehler passieren, keine Frage.
Wenn aber nur 70 erlaubt waren, warst Du ja auch dafür schon zu schnell.
Als angehender LKW-Fahrer solltest Du da dringend mehr Bewusstsein entwickeln,
sonst machst Du den Job nicht lange.

Was könnte ich machen was wäre die richtige Entscheidung? Kann ich während ich Fahrschule hab meinen Schein abgeben, könnte ich dann mein LKW Führerschein trotzdem noch machen?

Als Erstes sprich mit Deinem Fahrlehrer, der sollte davon wissen.
Wahrscheinlich wirst Du die Fahrausbildung machen dürfen, es geht ja nur um ein Fahrverbot, der Vorbesitz der Klasse B ist ja weiterhin gegeben.

Oder mein Führerschein später Ende Juni abgeben wo ich sowieso für 1 Monat Urlaub im Ausland mache?

Das ist wohl die beste Lösung,
dafür hast Du 4 Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides Zeit.

Könnte ich nicht Einspruch einlegen und den Richter/in offen und ehrlich sagen das ich das nicht aufgepasst habe und ich auf mein Führerschein angewiesen bin, von mir aus zahle ich nh saftigere Strafe Hauptsache kein Fahrverbot.

Geht auch.
Kostet aber Geld und Zeit ohne das es eine Erfolgsgarantie gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

mit dem Tempo hast Du innerorts natürlich Land und Leute gefährdet, da ist das Fahrverbot auch vollkommen in Ordnung.

Meines Wissens kann man den Zeitrahmen wählen und es auch auf einen Urlaub legen. Wie lange der Zeitrahmen ist solltest Du Dich erkundigen, da fehlt mir die Erfahrung glücklicherweise.

Ich gehe davon aus, das Du da kaum einen Richter erweichen kannst, Gefährdung Dritter hat bestanden und ist demzufolge auch zu ahnden. Wenn jemand schwer verletzt wird, evt sogar Kind, hilft es auch nicht mehr zu sagen, das war doch nur die Ausnahme vom Ausnahmefall.


EddiR  18.04.2021, 13:51

Und "Unachtsamkeit" ist auch nicht gerade DAS Argument um beim Richter Milde zu bewirken.

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Ärgerlich - aber nicht aussichtslos!

Der Ersttäter (in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt) darf den Beginn des Fahrverbots jedoch selbst bestimmen, allerdings muss dieser innerhalb einer Vier-Monats-Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids liegen. Wiederholungstäter dürfen sich den Zeitraum für das Fahrverbot nicht aussuchen.

Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/fahrverbot/

Du möchtest wissen:

Was könnte ich machen was wäre die richtige Entscheidung?

Mein Tipp:

Du solltest dein Glück nicht strapazieren!

Du schreibst:

Da wir die Fahrschule blockweise haben werden wir in 1 Monat mit den Fahrstunden anfangen die 6 Wochen dauern werden.

Das heißt, du kannst den LKW-Führerschein ohne Probleme und wie geplant machen.

Menschen in ähnlichen Situationen handeln auch ähnlich!

Das heißt, momentan wäre dir alles Recht - Hauptsache du musst den Lappen nicht gerade jetzt abgeben.

Deine Gedanken sind durchaus nachvollziehbar und wir alle waren schon mal in einer Situation, die wie lieber ungeschehen machen wollten.

Gut gemeinte Vorschläge entpuppen sich auf den zweiten Blick dann aber oft als ungeeignet.

Du schreibst:

Könnte ich nicht Einspruch einlegen und den Richter/in offen und ehrlich sagen das ich das nicht aufgepasst habe

Gut zu wissen:

Davon geht die Rechtsprechung zu deinen Gunsten schon aus. Anderenfalls müsste nämlich angenommen werden, dass dich Regeln prinzipiell nicht interessieren. Nicht gut - oder?

Du schreibst:

....von mir aus zahle ich noch saftigere Strafe Hauptsache kein Fahrverbot.

Gut zu wissen:

Demnach würde es nur noch Fahrverbote für die geben, die sich eine saftige Geldstrafe nicht leisten können. Nicht gerecht - oder?

Erfahrungsgemäß ist ein Fahrverbot das einzige Mittel, was den Autofahrer nachhaltig zum ändern von Verhaltensweisen bewegt.

Du schreibst:

.....und ich auf mein Führerschein angewiesen bin

Und jetzt geht es um Folgendes:

Für viele sind diese ganzen Überlegungen plötzlich Schnee von gestern, wenn sie lesen:

Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Die Rechtsprechung hat enge Grenzen für das Absehen vom Fahrverbot entwickelt. Der Bußgeldstelle oder vor Gericht muss dargelegt werden, dass der Betroffene wegen des Fahrverbotes seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz verlieren würde. Ob die Voraussetzungen für eine solche "unzumutbare Härte" vorliegen, hängt stets vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beurteilen. Auch kann es bei der Ermessensausübung der Behörden oder des Gerichts zu regionalen Unterschieden kommen. Eine anwaltliche Beratung ist daher zu empfehlen.

Dann nämlich will man sich den einen Monat Fahrverbot auch noch sparen.

Der Bußgeldstelle oder vor Gericht muss dargelegt werden, dass der Betroffene wegen des Fahrverbotes seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz verlieren würde.

Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor, wenn du als selbstständiger Taxifahrer einen Monat kein Geld verdienen könntest.

Das der Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln doppelt solange dauern würde und du 3 x umsteigen müsstest, spielt dagegen überhaupt keine Rolle!

Wie oben gezeigt ist die erste Idee nicht immer die beste! Und nicht selten kostet der Spaß am Ende nur noch mehr und der Führerschein muss trotzdem abgegeben werden.

Was viele auch Betroffene nicht berücksichtigen ist Folgendes:

In so einem Verfahren werden sich natürlich auch die Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit genauer angesehen. In deinem Fall könnte das z.B. heißen:

also habe ich so geschätzt ein Tempo zwischen 80-90 kmh.

Demnach gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Du bist auch auf der Landstraße mit 70 km/h zu schnell gewesen.
  2. Du bist auf der Landstraße vorschiftmäßi 70 km/h gefahren, dann hättest du allerdings nach dem Ortseingang richtig Gas gegeben haben, um mit 80 bis 90 km/h geblitzt werden zu können.

Fazit:

Man sollte auf jeden Fall immer überlegen in welchen Bezug das Risiko zum Nutzen steht. Zudem würde das Fahrverbot auch lediglich für den Weg zur Arbeit und den Rückweg nach Hause aufgehoben. Die Zeiten müssen in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden.

Warum meine persönliche Meinung so ausführlich ist, ist schnell erklärt. In zwei Fällen aus dem Bekanntenkreis waren die Begründungen nicht ausreichend.

Außer den Mehrkosten für das Verfahren (z.B. Anwalt) hatte das auf den Bußgeldbescheid aber keine negativen Auswirkungen, wenn ich mich recht erinnere.

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wird schwierig, kann aber klappen. Brauchst aber dann einen Anwalt. Kannst z. B bei geblitzt.de kostenlos einen Einspruch stellen. Das zögert die ganze Sache raus. Und mit Glück muss man nicht mal eine Strafe zahlen.

Den Zeitraum kannst du selber bestimmen. Muss aber in 4 Monaten nach dem du den Brief bekommen hast sein.

Sonst in Zukunft Blitzer app benutzen.