Kann der Arbeitgeber die Anerkennung einer Schwangerschaftbescheinigung ablehnen?

Hallo,

ich brauch mal eine juristisch fundierte Antwort.

Der Sachverhalt ist folgender: Der Arbeitgeber meiner Freundin erkennt die Schwangeschaftsbescheinigung (Bescheinigung nach § 5 MuSchG), die sie von Ihrer Frauenärtztin erhalten hat, nicht an. Der Arbeitgeber hat gekündigt, obwohl Mutterschutz (laut Bescheinigung) besteht. Der Arbeitgeber behauptet - ohne dies zu begründen, die Angaben in der Bescheinigung (z. B. Schwangerschaftswoche, vorauss. Geburtstermin etc.) würden nicht stimmen, da sie beim Arzt falsche Angaben gemacht hätte und die Bescheinigung nur nach ihren Angaben ausgestellt worden sein. Tatsächlich mache die Frauenärztin (weil vorgeschrieben?) erst einen Ultraschall und stellte dann die Bescheinigung den Untersuchungsergebnissen entsprechend aus. Der Arbeitgeber will die Schwangerschaft allerdings erst nach einem Sachverständigen-Gutachten anerkennen.

Daher die Fragen: - Kann der Arbeitgeber einfach so die Anerkennung der ärztlichen Bescheinigung verweigern oder ist diese schon an sich rechtlich verbindlich? - Gibt es eine Vorschrift (z.B. der gesetzlichen Krankenkassen o.ä.), dass eine Mutterschaftsbescheinigung erst nach einer Ultraschalluntersuchung ausgestellt werden darf? - Muss der Arbeitgeber die Bescheinigung evtl. anerkennen, wenn dazu das Ultraschallbild der (am selben Tag) vorangegangenen Untersuchung vorgelegt wird (Diesbezüglich hätte ich grundsätzlich Bedenken bezüglich Eingriffs in die Intimsphähre) - Kann er ein Sachverständigen-Gutachten verlangen bzw. seinen Anerkennung der Bescheinigung davon abhängig machen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? und muss meine Freundin diesem zustimmen (Wegen Eingriff in die Intimsphähre und so)?

Für Antworten mit Verweisen (auf Gesetze oder Urteile) wäre ich dankbar

Kündigung, Schwangerschaft, Recht, Arbeitsrecht
Ausbildung abbrechen (2 Lehrjahr)

Moin Leute, Ich mache eine Ausbildung in der Lebensmittelbranche ( Lebensmitteltechnik ) Komme nun im September ins 3. Lehrjahr aber ich komme damit nicht mehr zu recht. Ich werde ziemlich stark gemobbt von den Mitarbeitern + Ausbilder. Bekomme keine Unterstützung und werde dort regelrecht fertig gemacht.. Ich hatte einen dringenden Termien und sagte, dass ich keine Spätschicht machen kann und ob es Okay ist wenn ich Frühschicht mache.. ( Ich fragte vor ca 3 Monaten ) Naja war alles geklärt.. und nu darf ich die nächsten 4 wochen Spätschicht machen da ich 1 Woche fehlte.. Naja es sind halt sone sachen die sich Stapeln und ich kann´s wirklich nicht mehr.. Wenn ich morgens dahin muss und weiß das ich wie jeden tag angebrüllt werde hab ich es sofort mitn Darm. Schlafstörung, Zittern ect. Ich weiß nicht wie ich das noch 1 Jahr durchziehen soll und ich kann es mir auch beim besten willen nicht vorstellen. Meine Mutter nörgelt mich mittlerweile auch schon voll das ich das unbedingt durchziehen soll. Aber nen Rat bekomme ich nirgens.. Es ist ja nicht so das ich keine Lust ect. habe .. Die Theorie und den Beruf an sich finde ich ja Super aber ich kann keine Sekunde länger in dem Betrieb bleiben :( IHK ect. können mir auch nicht weiter helfen da es hier im Norden kaum betriebe gibt & da ich so weit mit der Ausbildung bin ist´s schwer mich umzuschulen. Der Betriebsrat arbeit eher für den Betrieb als für die Mitarbeiter & mit dem kann man über nichts sprechen.. Bin echt alleine & würde mich über ein paar nette Antworten freuen bzw über einen guten rat .. obwohl ich schon weiß das da sowas wie " durchziehen " kommen wird.

Liebe grüße

Arbeit, Kündigung, Mobbing, Ausbildung
Mitbewohnerin sorgt dafür, dass ich keinen Nachmieter für mein WG- Zimmer finde. Was kann ich tun?

Hallo!

Vor über einem Jahr habe ich mit einer Freundin eine WG gegründet. Da wir sehr lange nach einer Wohnung gesucht haben, haben wir die erstbeste genommen, auch wenn diese von den Räumlichkeiten eher WG-untauglich ist (es gibt u.a. nur ein winziges Bad mit einer Schiebetür, die sich nicht abschließen lässt und direkt an die Küche angrenzt). Für uns beide war das ja völlig okay, da wir uns gut verstanden. 90% des gemeinschaftlich genutztem Mobiliars, sowie alle Geräte (fast die komplette Küche mit Waschmaschine, Kühlschrank) habe ich mitgebracht und konnte sie seitdem umsonst mitbenutzen.

Nun hatten wir einen heftigen Streit und ich bin schon vor ca. 2 Monaten "ausgezogen" (erstmal übergangsweise zu meinen Eltern), habe aber trotzdem noch monatlich meine Miete und Nebenkosten bezahlt. Ich habe ihr schon damals gesagt, dass ich in den nächsten Wochen ausziehen werde, es aber noch nicht ganz fest steht, wann genau und ihr angeboten, mich alleine um einen Nachmieter für mein Zimmer zu kümmern.

Daraufhin meinte sie, sie hätte schon jemanden, ich sollte mich nur darum kümmern, dass alles mit der Hausverwaltung geregelt wird. Dies habe ich auch getan, habe diese Person als meinen Nachmieter angekündigt und meine Kündigung geschreieben... Außerdem habe ich ihr ein gutes Angebot für die Übernahme der kompletten Küchengeräte/-möbel gemacht.

Vorgestern hat mir meine Mitbewohnin dann "angedeutet", dass dieser Nachmieter garkein Interesse mehr hätte und auch mein Angebot abgelehnt. Lediglich einen Teil der Möbel (Herd, Tisch und Spüle) wolle sie mir abkaufen (natürlich auch nur für die Hälfte des Geldes, da die andere Hälfte ja dann mein Nachmieter bezahlen soll). Wenn sie mir damals aber nicht gesagt hätte, dass diese Person einziehen möchte, hätte ich mich natürlich schon längst selbst um einen Nachmieter gekümmert! Ich habe auch schon mit der Hausverwaltung gesprochen und von diesem Dilemma erzählt, die Sache ist nun die, dass wir uns beide erneut um einen Nachmieter kümmern sollen.

Was mache ich aber nun, wenn meine Mitbewohnerin sich weiterhin so querstellt und noch nicht mal dafür sorgt dass die Wohnung über einen Kühlschrank etc verfügt? Dazu kommt ja noch, dass das mit dem Bad auch alles nicht WG-optimal ist... Wie soll ich denn für ein Zimmer in so einer WG einen Nachmieter finden und das in so kurzer Zeit? Und ist das alles so rechtens? Ich kann ja auch nicht den Nachmieter dazu bringen die gesamte Übernahme der Küche alleine zu bezahlen... :(

was noch wichtig ist:

  • wir sind im Mietvertag beide als Hauptmieter eingetragen
  • zudem gibt es anscheinend keine 3-monatige Kündigungsfrist, sondern jeder Mieter muss einen Nachmieter stellen (steht so im Mietvertrag...)

Dass ich naiv war, weiss ich mittlerweile selbst...Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte, wie ich aus dieser Sache am besten herauskomme und was ich dabei für Rechte habe.

Danke schonmal im Vorraus und liebe Grüße!

Kündigung, Mietrecht, ausziehen, WG
Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeten Arbeitsvertrag

Eine Frage für meine kleine Frau. Meine Frau arbeitet als Reinigungspersonal mit einen befristeten Arbeitsvertrag. Nun habe wir heute bei einer Untersuchung ( KNIE ) beim Orthopäden erfahren das am Knie (Meniskus) meiner Frau ganz dringend ein Eingriff erfolgen sollte um schlimmeres für das Knie zu vermeiden, es ist laut MRT Befund ganz dringend.Nun meine Frage, meine Frau ist seit dem04.10.2012 bei der Firma beschäftigt mit einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.09.2013. kann meine Frau wenn sie den Eingriff vornehmen läßt gekündigt werden??Das Arbeitsverhältnis zur Firma und zur Objektleiterin so auch zur Vorarbeiterin und den Kolleginnen ist sher gut.Wir haben vorgehabt die ärztliche Aussage und das Vorhaben mit der Vorgestzten Objektleiterin zu besprechen, erstmal da jetzt Urlaubszeit ist und aus dem vorhandenen Team ab Montag 3 Frauen in Urlaub gehen, wollte meine Frau anbieten den Eingriff zu verschieben bis die Kolleginnen wieder vor Ort sind, wir haben das auch dem Arzt vorgetragen, fand er ja toll die Einstellung, nur sollte jetzt nicht mehr viel Zeit vergehen, er kann da keine Verantwortung unterm Strich übernehmen.Er meint nur noch wenn meine Frau so koliegal denkt der Firma und den Mitarbeitern gegenüber soll sie entscheiden.Am kommenden Dienstag werde ich mir noch ein Vorgespräch beim Arzt erbeten.Bitte um Eure Hilfe, vielen Dank Jogie1234

Beruf, Kündigung, Arbeitsrecht, Krankheit
Kündigung, Widerruf, Rückabwicklung oder anderes bei Rentenversicherung

Hallo,

für meine Frau haben wir 2004 eine Rentenversicherung CanadaLife Generation private abgeschlossen. Wir hatten damals über FinanceScout24 einen unabhängigen Berater vermittelt bekommen, der uns zu Hause beraten hat. (Falls es wichtig sein sollte: Der Vermittler hat den Job inzwischen niedergelegt. Im Vertrag war FinanceScout als Berater eingetragen, auf den Jahresauszügen steht inzwischen ein mir nicht bekanntes Unternehmen als Berater)

Als ich dieses Jahr mal ausgerechnet habe was da so hängengeblieben ist, habe ich mich doch erschrocken ... es ist ein Verlust von rund 30% aufgelaufen. Sowohl die Informationen des Beraters wie auch das Informationsmaterial der CanadaLife wie auch die Vertragsunterlagen lassen nicht darauf schliessen, dass ein Verlust eintreten kann. Es wird ja sogar mit einer Kappung nach oben und nach unten geworben. Dass ich nicht der Einzige damit bin, lässt sich im WWW relativ leicht herausfinden.

Nun möchte ich diese Versicherung natürlich loswerden. Wenn ich jetzt allerdings einfach kündige, gibt es ja nochmal massiv Abzüge. Von einfach stilllegen halte ich in diesem Fall auch nichts. Es stellt sich mir also die Frage ob ich kündigen, eine Rückabwickung einleiten, widerrufen oder irgendeine andere Alternative wäheln soll.

Schön wäre es auch, wenn ihr einen Beispielsatz bzw. -aufbau könntet, wie ich das Schreiben an den Versicherer formulieren sollte.

Wenn die Versicherung nur eine normale Kündigung akzeptieren sollte, bin ich bereit rechtliche Schritte einzuleiten (Rechtsschutzversicherung ist vorhanden). Ich möchte mit dem Schreiben also nichts verbauen, nur wei ich den falschen Begriff verwendet habe.

Vielen Dank im Vorraus ...

Finanzen, Kündigung, Versicherung
Zeitarbeitsfirma kündigt bei Krankheit plus Geldstrafe, Recht?

Hallo zusammen,

und zwar arbeite ich ( habe gearbeitet) bei einer Zeitfirma. Bin leider ernsthaft krank geworden, somit war ich 3 Wochen krank geschrieben. Meine Firma hat mir Ende der 2.Woche "vorsorglich ordentlich fristgemäß "gekündigt.

In meinem Vertrag steht, dass ich bei Krankheit bezahlt werde. Die Firma hat mir eine Strafe angehängt, obwohl ich die Bescheinigung am gleichen Tag der Krankmeldung in der Firma abgeben lassen habe.

Sie haben mir nicht nur eine Strafe von ca 573,30 Euro von den verdienten 674,54 Euro einfach abgezogen und dies mit "Konventionalstrafe " gekennzeichnet, (diese wurde in der schriftlichen Kündigung nicht erwähnt!), sondern ich musste eine ganze Weile auf eine schriftliche Abrechnung warten, in der auch diese Strafe aufgelistet ist.

Ich habe mich krank gemeldet und die Bescheinigung vom Arzt am selben Tag eingereicht, wie kann ich nun gegen Sie vorgehen?

Bin etwas ratlos, habe zum ersten Mal bei einer Zeitfirma gearbeitet. Dass sie mich in der 6monatigen Probezeit immer kündigen können ist mir bewusst, aber dass ich mir eine Geldstrafe trotz Krankmeldung gefallen lassen muss verstehe ich wirklich nicht.

Wäre dankbar für Hilfe! Glaube Sie wollen meine Unwissenheit ausnutzen und gerne Mitarbeiter ausbeuten ...

Viele Grüße :-)

Kündigung, Arbeitsrecht, Krankmeldung, Lohn, Zeitarbeit, Zeitarbeitsfirma, igz, Ordentliche Kündigung, zeitfirma
Randstad Kündigung + Urlaub

Hallo liebe Leute, Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Kündigung und der offenen Urlaubstage....

In Ca. 45 Tagen werde ich nicht mehr bei Randstad arbeiten können..da ich dann zum 17 August ein Auslandsjahr mache...

Ich habe beim Eintritt in die Firma meiner Beraterin von meinem Auslandsjahr erzählt, also weiss sie davon und war auch einverstanden damit...

Nun wolte ich fragen wieviele tage vorher ich kündigen muss...also ich habe auch noch 10 urlaubstage (auf der letzten abbrechnung stand die zahl 5,0 bei urlaub) die ich gerne nutzen wollte und ich dachte mir, das ich jetzt nächste Woche den Urlaubsantrag stelle für die 10 tage vor dem august und dann 2 wochen vor dem sprich 15.juli die kündigung schreibe zum August...

Also ich möchte gerne genau die urlaubstag nutzen und danach in die Kündigung übergehen.. Nun beführte ich aber...das sie sich querrstellen und sagen ich darf kein urlaub machen da ich gebucht bin bist August bei einem auftraggeber -.- aber da ich definitiv zum August nicht mehr arbeiten werde oder kannn da der flug und alles bereits gebucht und bezahlt ist.. wollte ich fragen wie es geschickt mache das alles doch so klappt wie ich es vorhabe außerdem was passiert falls der urlaub verwehrt wird und ich folgend kündige.... es wird mir ausgezahlt aber sehr schlecht da es versteuert wird richtig ???

meine letzte option wäre das ich, bei verweigerung des Urlaubes in den letzten Tagen des Augustes zum Arzt gehe und mich krankschreiben lasse..... das müsste ja dann mit meinem Urlaubstagen angerechnet werden.....

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen und das schnell die zeit spielt gegen mich.....

danke danke danke :)

Urlaub, Kündigung, Kündigungsfrist, Randstad, Urlaubsanspruch, Zeitarbeit
Arbeitsrecht: Wechsel von Teilzeit auf Mini-Job nur mit Kündigung machbar?

Hallo!

Ich arbeite seit 7 Jahrem im selben Betrieb. Angestellt war ich als Mini-Jobber. Um für meinen Urlaub mein Geld aufzubessern, war ich für 2 Monate als Teilzeitkraft eingestellt. Danach sollte ich wieder auf 450 € herabgestuft werden. Das war alles schon im Februar mit meinem Chef besprochen und abgesegnet. Leider ist dieser für längere Zeit krank geschrieben. Auch mit seiner Vertreterin war alles abgesprochen und wäre ohne Probleme so übernommen worden. Jedoch enstanden jetzt von Seiten der AG erst Probleme (mehrere, die ich hier nicht alle auflisten werde).

Das Hauptproblem: ich erfuhr gestern, dass Aufstufen eines Vertrages ohne Probleme geht, Herabstufen aber nur mit Kündigung. Sprich: ICH muss meinen Teilzeit-Vertrag jetzt kündigen. Anschließend erfolgt ein Monat, in dem ich Pausieren MUSS. Danach erst kann ich wieder einen Vertrag auf Mini-Job-Basis erhalten.

Natürlich verliere ich dadurch alle Rechte, wie z. B. Anzahl an Urlaubstagen (sind momentan bei 30, werden dann ja wieder heruntergestuft). Meine Tarifstufe für das Gehalt wird dementsprechend auch wieder niedriger eingestuft (auch wenn man mir sagte, das könne man wieder auf die normale Tarifstufe einstellen, auf der ich zurzeit bin - aber in letzter Zeit wurde ich zu oft vom AG verar....t, als dass ich das jetzt gutgläubig hinnehme).

Was mich dabei am meisten stört: ich habe extra darauf geachtet, dass ich das ganze halbe Jahr keinen Urlaub nehme, weil ich ja wusste, dass ich einen ganzen Monat weg sein würde. Da wollte ich dann den Urlaub nehmen. Aber ich muss direkt im Anschluss an die Kündigung ja den Pausenmonat nehmen - also erhalte ich keine Urlaubsstunden.

Mir kommt das irgendwie nicht rechtlich richtig vor. Konnte allerdings weder im Internet noch im TzBfG etwas dazu finden. Zu erwähnen wäre noch, dass ich schon einmal für ein paar Monate als Teilzeitkraft gearbeitet habe. Das war allerdings 2007/2008. Damals konnte ich ohne Probleme zurück zum Mini-Job-Vertrag. Das mit der Kündigung hat der AG erst in den letzten Jahren geändert.

Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus oder hatte schon einmal einen ähnlichen/gleichen Fall? Möchte ungern einen Anwalt einschalten, da es sich um einen Mini-Job handelt. Ich studiere noch und verdiene dementsprechend nicht viel (zumal mein ganzes Geld jetzt für den Urlaub drauf geht).

Danke schon mal für eure Antworten.

Kündigung, Minijob, Arbeitsrecht, Teilzeit
Kann ich gefeuert werden weil ich reite?

Hallo meine Lieben, Ich hatte vor ein paar Tagen einen Reitunfall, hab mir ein paar Prellungen und eine Gehirnerschütterung zugezogen, war für 24h zur Beobachtung im Krankenhaus und bin nun für diese Woche krankgeschrieben. Soviel zur Theorie. In der Praxis sieht es so aus, dass ich diese Woche ohnehin Urlaub habe und nicht zur Arbeit muss. Ich habe dennoch mal angerufen und mich erkundigt, ob sie eine Krankmeldung brauchen und bekam folgende Antwort: Ja, ich könne mich für die Woche offiziell krankschreiben und würde dann die Urlaubstage gutgeschrieben bekommen, allerdings müssten sie sich dann mal ernsthaft mit mir darüber unterhalten, ob meine Freizeitaktivitäten nicht meine Arbeitsfähigkeit beinträchtigen, schließlich wäre ein Autounfall z.B. entschuldbar, ein Reitunfall würde jedoch allein in meiner Verantwortung liegen. Hört sich ein bisschen an wie 'melden Sie sich ja nicht krank, sonst schmeißen wir Sie bei der nächstbesten Gelegenheit raus'. Dabei bin ich eine zuverlässige Arbeitskraft, ich bin pünktlich, habe mich noch nie krankgemeldet und springe auch an meinen freien Tagen für kranke Kollegen, bzw. in meinem Urlaub für streikende Kollegen in anderen Filialen ein.

Ich werde mich nun nicht krankmelden, wollte aber dennoch fragen: Kann ich tatsächlich aufgrund meiner Hobbies entlassen werden? Und heißt dass jetzt, dass ich auch nicht mehr trainieren gehen/ Fahrrad fahren oder sonst irgendetwas in meiner Freizeit tun darf, bei dem ich mich eventuell verletzen könnte ohne eine Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zu riskieren?

Wär toll, wenn jemand mir weiterhelfen könnte.

Arbeit, Kündigung, Reiten, Arbeitsrecht, Krankmeldung
Fristlose Kündigung trotz 1 Abmahnung?

Hallo,

habe folgendes Problem. Kurz erklärt und ohne großen Hintergrund.

Ich arbeite im Einzellhandel in der Drogerie. Unbefristeter Arbeitsvertrag, nicht in der Probezeit. Seit 01.06.2011 dort tätig.

zum ersten mal Ärger bekam ich als ich eine Warenrrückgabe tätigte die ich als Angestellter nicht hätte machen dürfen. Daraufhin folgte ein Gespräch mit dem Gebietsverantwortlichen und der Filialleitung. Es wurde eine ! mündliche ! Abmahnung ausgesprochen mit der Auflage Warenrückgaben NUR noch in der eigenen Filiale zu tätigen, in Absprache mit der Filialleitung.

zum zweiten mal gab es Ärger als bei der Abrechnung und Bankeinzahlung am Abend Geld (über 500,-) abhanden kam. Ich persönlich war nicht direkt daran beteiligt sondern unterschrieb nur die Bankeinzahlungbelege. Laut Kassieranweisung, die ich selbst unterschrieben habe, sind wir dazu verpflichtet die Buchungsbelegen im 4 Augen Prinzip zu erledigen. Somit habe ich gegen die Firmen-interne Kassieranweisung verstoßen und bekam eine schriftliche Abmahnung. Die erste Abmahnung in Bezug auf Kassieranweisungen. Es wurden aber keinerlei Diebstahlsvorwürfe schriftlich geäussert.

zum dritten Mal gab es nun Ärger, als gezielt ein Testkäufer mich persönlich, einzeln an der Kasse testete. Er gab an Fundgeld gefunden zu haben und überreichte es mir. Mit meinem Kopf voller privater Sorgen etc. vergaß ich den Punkt in der Kassieranweisung, welcher besagt das Fundgeld sofort über die Kasse als Fundgeld eingebucht werden muss. Dies habe ich leider nicht gemacht. Somit habe ich widerrum gegen die Kassieranweisung verstoßen.

5 minuten später um 20:00 kam der Gebietsverantwortliche in den Laden und sprach mir eine ! Fristlose Kündigung und sofortige Freistellung ! MÜNDLICH aus.

IST DIES SO RECHTENS???? Soweit ich weiss ist eine mündliche sofortige fristlose Kündigung inkl. Freistellung nicht rechtswirksam, es bedarf der schriftlichen Form. Und dazu stellt sich die Frage ! Ich habe erst 1 mündliche ( nicht wirksam) und 1 schriftliche Kündigung erhalten. Eine sofortige fristlose Kündigung bedarf einer schwerwiegenden Grundes z.b Diebstahl etc.

Wer weiss was? Danke

Arbeit, Kündigung, Recht, Abmahnung, Arbeitsrecht, fristlose Kündigung
Mein Arbeitgeber ist sauer, weil ich krank bin. Was kann ich machen?

Hallo, ich habe eine Entzündung in meinem Linken Handgelenk und bin deshalb die restliche Woche krankgeschrieben, nächste Woche und die folgende Woche haben wir Urlaub. Als ich das nun meinem Arbeitgeber mitgeteilt habe, meinte Sie das wir uns darüber nach dem Urlaub unterhalten weil das so nicht gehen kann. Das ich kurz vor dem Urlaub jetzt einfach krank bin und wegen sowas. Und ob ich mir denn bewusst sei das ich auch die Tastatur am Computer nicht bedienen kann (weis ich deshalb schreibt auch gerade mein Freund für mir) mein Arm ist komplett stabil eingebunden so das ich mein Handgelenk überhaupt nicht bewegen kann. Ich bin im 1. Ausbildungsjahr als Medizinische Fachangestellte. Und eigentlich nicht oft krank. ich war letztes Jahr im Winter einmal eine Woche krank wegen Grippe (Da hat meine Chefin mich selbst krankgeschrieben) im Januar ein mal eine Woche krank, weil ich nicht mehr auf Arbeit wollte weil Sie mich stehts nur "gemobbt" haben. Wollte meinen Ausbildungsplatz wechseln hat sich dann auf Arbeit aber alles gelegt und bin deshalb bei Ihnen geblieben. dann war ich noch einmal 2 Tage wegen Grippe zu Hause kurz vor einem Wochenende und dann war ich noch einen Tag wegen Kreislauf zu Hause (War immer krankgeschrieben habe nie unentschuldigt gefehlt) nun meine Frage kann es denn Konsequenzen für mich haben, weil ich die Woche nicht auf Arbeit bin? Aber wie denn wenn ich meinen Arm nicht bewegen kann? Ich mach mir da gerade schon meine Gedanken, weil sie eben wieder so sauer am Telefon war. (Warscheins auch mit, weil ich nicht bei Ihr in Behandlung war, denn das sieht sie nicht gerne das man bei einem anderen Arzt ist) Wollte mich später auch mal bei der Ärztekammer informieren doch leider hat die erst ab 9 Uhr Sprechzeiten. Vielen Dank schon ein mal im Vorraus.

Kündigung, Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Krankenmeldung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kündigung