Aufgrund von Eigenbedarf (Bedarf für Tochter) beabsichtigen wir unserem Mieter mit dem seit 15 Jahren ein Mietverhältnis besteht, zu kündigen. Im entsprechenden Mietvertrag wurde damals im § 2 - Mietzeit und Kündigung - vermerkt: "Das Mietverhältnis ist nicht befristet, Kündigungsfrist 3 Monate" Frage: Können wir diese genannte Frist auch für diese Eigenbedarfskündigung anwenden oder gelten hier die gesetzlich vorgebenen 9 Monate?