Kündigungsfrist bei Eigenbedarf nach 15 Jahren
Aufgrund von Eigenbedarf (Bedarf für Tochter) beabsichtigen wir unserem Mieter mit dem seit 15 Jahren ein Mietverhältnis besteht, zu kündigen. Im entsprechenden Mietvertrag wurde damals im § 2 - Mietzeit und Kündigung - vermerkt: "Das Mietverhältnis ist nicht befristet, Kündigungsfrist 3 Monate" Frage: Können wir diese genannte Frist auch für diese Eigenbedarfskündigung anwenden oder gelten hier die gesetzlich vorgebenen 9 Monate?
Kündigung,
Eigenbedarf