Zahnarzt berechnet zusätzliche Kosten für Weisheits-Zahn-OP

Guten Abend,

ich bin bei der Barmer GEK gesetzlich krankenversichert und hatte vor etwa einem Monat eine Zahn-OP, bei der mir die beiden rechten Weisheitszähne entfernt wurden. Vor der OP wurde ich aufgeklärt, dass es sein kann, dass ein Kollagenkegel eingesetzt werden muss, für den ich privat die Kosten von 30,00 € pro Stück tragen müsste. Dies sollte aber nur im Notfall notwendig sein. Dann wurden an dem Tag der OP tatsächlich zwei Kollagenkegel eingesetzt, ohne mich während der OP darauf hinzuweisen oder mir eine Begründung zu geben. Hinzu kamen noch Kosten für extra Nahtmaterial, sodass ich letztendlich 70,00 € vor Ort zahlen musste. Ich habe dann nach der OP erstmal die Rechnung beglichen - in dem Zustand hat man andere Probleme - und mich dann mit der Rechnung an meine Krankenkasse gewandt. Die hat mir dann mitgeteilt, dass die Krankenkasse die ganz normalen Kosten für Tamponaden und Nahtmaterial trägt, aber nicht für Kollagenkegel und dieses teurere Nahtmaterial. Meine Ansprechpartnerin meinte auch, dass ihr so etwas noch nie untergekommen sei, weil Tamponaden es ja genauso tun sollten.

Nun habe ich erstmal einen Termin bei meinem Zahnarzt gemacht, dass er mir doch mal bitte erklären soll, was das für ein Notfall war, den ich nun selbst zahlen musste. Hat irgendjemand mit so etwas schon Erfahrungen gemacht? Ist es bei einer Weisheitszahn-OP wirklich üblich, Kollagen zu verwenden, statt dem Material, welches die Krankenkasse übernimmt? Hat jemand einen rechtlichen Rat, ob ich mein Geld oder zumindest einen Teil zurückfordern kann? So ganz richtig ist das ja nicht gelaufen...

Für eure Erfahrungen und Auskünfte bin ich sehr dankbar!

Rechnung, Zähne, Recht, Krankenversicherung, Kosten, Krankenkasse, Operation, Zahnarzt
Vollzeitstudium neben sozialpflichtiger Beschäftigung, Meldung an Arbeitgeber?

Hallo zusammen,

ich habe mir überlegt, parallel zu meiner Vollzeitbeschäftigung, mich an einer Universität zu immatrikulieren. Der Studiengang hat nichts mit meiner derzeitigen Berufsrichtung zu tun, daher möchte ich dem AG davon nicht mitteilen. Ich habe nicht vor Bafög oder dergleichen zu beziehen, was sowieso bei meinem Verdienst nicht gehen würde. Von meiner Versicherung habe ich bereits eine entsprechende Versicherungsbescheinigung für die Universität erhalten. Dies wäre mein Erststudium.

Mir ist bewusst, dass dieses Vorgehen zeitlich extrem einspannend sein würde aufgrund der Doppelbelastung. Dass die Beschäftigung für mich ganz klar die höchste Priorität darstellt und das Studium zweitrangig ist, steht für mich außer Frage. Eine Studienzeit über der Regelzeit steht somit fest, was jedoch nicht schlimm ist. Ein berufsbegleitendes Studium steht für mich nicht zur Frage, da wie gesagt der Studiengang völlig berufsfremd ist. Vollzeitstudium und den Beruf kündigen fällt ebenfalls raus, da finanziell nicht realisierbar.

Die zentrale Frage, die mich interessiert ist, ob mein AG bei Anmeldebestätigung der Uni an die Krankenkasse eine entsprechende Meldung bzw. eine Information von der Krankenkasse erhält? Ich würde wie gesagt weiterhin sozialpflichtig und auf Vollzeit bei dem AG beschäftigt bleiben. Ist es zudem rechtens, dem Arbeitgeber das Studium zu verschweigen? Mir ist bewusst, dass die Arbeitsleistung natürlich darunter nicht leiden darf, daher wäre ich dankbar, wenn eine Grundsatzdiskussion über die Machbarkeit ausbleibt.

Vielen Dank im Voraus! :)

Beruf, Studium, Krankenversicherung
Problem mit Studententarif: Nach welcher Gebührenordnung rechnen Physiotherapeuten ab?

Ich habe folgendes Problem: Ich habe eine STUDENTISCHE private Krankenversicherung bei der Debeka und zuletzt Krankengymnastik auf Rezept bekommen. Ich bin verpflichtet, der Praxis im Vorhinein ein Merkblatt bzgl. meines "besonderen" Tarifs auszuhändigen. Dies habe ich auch gemacht.

Dort steht u.a. drin, dass Heilmittel bis zum 1,3fachen Satz der GOÄ erstattet werden. Darüber hinaus steht, dass "die versicherte Person von der Einhaltung des Satzes ausgeht, falls der Arzt ihm VOR Beginn der Behandlung nichts anderes mitteilt".

Die Physiotherapeutin war damit auch einverstanden, jedoch haben wir dies kurz und knapp und nur mündlich vereinbart.

Nun habe ich eine Rechnung bekommen, in der mit dem Satz von 1,3 der VdeK für Physiotherapeuten abgerechnet wurde. Dieser ist wesentlich höher, schlussendlich würde ich auf 63 % der Kosten sitzen bleiben. Das entspricht 284 €, was für mich als Student natürlich unzumutbar ist.

Nun ist es so, dass am Ende des Merkblattes aber auch steht: "Beim Bezug von Heilmitteln sind die nach dem Tarif PSKV versicherten Studierenden Selbstzahler" und "Bei Überschreitung dieser Sätze ist die Rechnung an den Versicherten selbst zu richten".

Das ist alles verwirrend und ich bin im Streit mit der Praxis. Ich berufe mich auf die oberen Zitate, die Praxis sich auf die unteren.

Wie sind diese unterschiedlichen Aussagen innerhalb des Merkblattes zu deuten? Wer hat hier Recht?

Wie rechnen denn Physio-Praxen grundsätzlich ab? Nach der GOÄ oder nach der VdeK?

Ist es denn üblich und normal, bei einer studentischen privaten Versicherung bei Inanspruchnahme von Heilmitteln auf so hohen Kosten sitzenzubleiben?

Therapie, Krankenversicherung, Heilmittel, Krankengymnastik, Krankenkasse, Physiotherapie, private Krankenversicherung, GOÄ, Privatpatient
Krankenversicherung mit 24 (Studium abgebrochen)

Guten Tag liebe Community, Ich hab da eine dringende Frage zur Krankenversicherung als Ex Student! Und zwar habe ich mein Studium im September abgebrochen, war also bis zum 30. September 2013 noch Familienversichert. Seitdem bin ich nur in einem Minijob tätig, wo ich ca. 310€ im Monat verdiene. Am 14. Dezember 2013 werde ich 25 und ich habe es total versäumt mich bei der KK zu melden, da ich sonst eigentlich nie wirklich was mit denen zu tun hatte, ausser Bescheinigungen für die Uni oder Sonstiges zu holen. Nun zu meiner Frage (Achtung es könnte lang werden): Habe ich weiterhin Anspruch auf die Familienversicherung, wenn ich das Studium vor 25 Jahren abbreche, zwischen Abitur und Studium ein 9 Monate andauernder Zivildienst lag und sich dadurch das Studium verzögert hat? Im Internet lese ich nur Antworten dazu, wie es ist wenn man nach 25 Jahren dann noch Student ist. Dort bekommt man ja dann die 9 Monate des Zivildienstes angehängt, wenn man weiterhin studiert. Ist dies auch wer Fall, wenn man halt sein Studium abbricht und nur einen Minijob hat?!? Werde auf jeden Fall auch bei der Krankenkasse fragen, jedoch haben die heut schon zu. Habe zur Sicherheit auch heute nen Termin mit dem Arbeitsamt gehabt aber müsste dann ja vielleicht die Beiträge für Oktober und November nachzahlen :( Wenn ich jedoch die ganzen Unterlagen sehe die ich ausfüllen muss, dann Zahle ich doch lieber die Gebühren der KK als mich mit dem Jobcenter anzulegen...

Studium, Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenkasse, Zivildienst
Privatversicherung fordert nachwirkend Risikozuschlag

Guten Morgen :)

Folgende Situation: Ungefähr im Winter 12/13 wurde mir (Student) von meiner damaligen gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt, dass sich mein Beitrag ab dem kommenden Semester von ca. 78€ auf etwa das Doppelte erhöhen wird. Bei meiner Recherche nach günstigeren Alternativen kam ich in Kontakt mit einem Versicherungsmakler, der mir für 125€ eine private KV (ohne Eigenanteil) anbot. Mit dem Papierkram natürlich nicht groß auseinandergesetzt. lediglich telefonisch die Frage nach OP´s oder stationären Krankenhausaufenthalten verneint, unterschrieben und fertig.

3-4 Jahre zuvor hatte ich allerdings einen "Unfall" im Fitness-Studio der starke Rückenschmerzen nach sich zog. Diese vergingen recht schnell, doch im Laufe der nächsten Monate atrophierte die rechte Oberschenkelmuskulatur (für mich) sichtbar und es setzte ein permanentes (vor allem im Sitzen auftretendes) Muskelzucken der ebenfalls rechten Oberschenkelmuskulatur ein. (Jegliches Sporttreiben war zu dieser Zeit problemlos machbar) 6 Monate später gab es ein erstes MRT: Befund: Protrusio bzw. Vorwölbung der Bandscheibe. Nichts wildes also und keine wirkliche Antwort auf das Zucken (was mich am meisten nervte) Nachdem sich auch innerhalb des nächstes Jahres dieses Zucken nicht verbesserte, bin ich doch noch ein weiteres Mal zu einem befreundeten Arzt gegangen, der mich an einen Neurologen überwies. Dieser veranlasste wieder ein MRT (diesmal ohne Befund) und auch eine Nervmessung ergab keine eindeutige Befundlage. --> Vermutung: Vorwölbung hat zu lange auf einen Nerv gedrückt, irreparabel geschädigt, feuert durchgehend. Ende. War ein Jahr später dann nochmal dort (wurde mir so empfohlen). Gleiches Ergebnis.

So weit so gut: Da ich keine sportlichen/körperlichen Einschränkungen hatte, habe ich es dabei belassen, Andere Menschen haben schlimmere Schicksale als einen zuckenden Oberschenkel. ;)

Ein knappes Jahr später folgte also der Wechsel der KV. Wie der Zufall es wollte schwärmte ein Freund 3 Monate später von einem Orthopäden.Olympia Arzt bliblablub.

Mein mir selbst gegebenes Versprechen: Ein allerletzter Versuch. Einmal drüber gucken lassen schadet nicht. Ich in die Sprechstunde, Orthopäde machte kurze Bewegungstests--> Angeblich Hüfte nicht okay. Röntgen: Verdacht auf Cam-Impingement. Evtl auch das Auslösen des Zuckens. --> MRT. Ich abgelehnt, weil ich keine Lust mehr auf das Ärztegerenne hatte. Orthopäde blieb eisern.

MRT bestätigt Befund. --> Krankengymnastik. Kosten insgesamt 1000€.

KV fordert jetzt 500€ Nachzahlung von mir plus 50€ extra pro Monat.(Risikozuschlag) Begründung: "Sie wurden im ersten und zweiten Quartal 2012 wegen Rücken- und Wirbelsäulenbeschwerden untersucht und behandelt"

Frage: Muss ich die zahlen oder hab ich ne Chance da drumrumzukommen?!

Sorry für die Länge des Textes und Danke an die, die es trotzdem lesen! ;)

Grüße!

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Ex-Frau bezahlt privatärztliche Rechnungen nicht

Hallo ich bin seit 2006 von meiner Ex-Frau geschieden. Wir haben 2 Kinder 13 Jahre und 16 Jahre. Diese leben bei meiner Ex-Frau. Meine Ex-Frau ist Beamtin daher privat Krankenversichert und erhält beamtenrechtliche Beihilfe. Die beiden Kinder sind auch von meiner Ex-Frau privat Krankenversichert. Ich bezahle zum Kinderunterhalt jeden Monat gem. Düsseldorfertabelle den halben PKV Beitrag der Kinder an meine Ex-Frau. Im Frühjahr bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro über einen nichtbezahlten Krankenhausaufenthalt von meinem Sohn mit einer Forderung von inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren usw. 8900€. :-( Meine Ex-Frau darauf angesprochen meinte: Ja sie ist auf dem Weg in die Verbraucherinsolvenz, sie sei betrogen worden ..... bla bla. Da anscheinend bei der PKV und bei der Beihilfe die Rechnung eingereicht wurde und auch erstattet wurde, die Rechnung aber nicht überwiesen worden ist, habe ich gegen meine Ex-Frau Strafanzeige eingereicht. Den Behandlungsvertrag dieser Rechnung hatte ich als Papa mit unterschrieben. Also einigte sich mein Anwalt und das Krankenhaus auf eine Zahlung des eigentlichen Rechnungsbetrages. Jetzt bekam ich erneut eine nicht bezahlte Arztrechnung für meinen Sohn. Diesmal aber nicht per Inkassobüro. Nein, diesmal direkt vom Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid. Schön. Diesmal 2500€. Hier wusste ich ich hatte den Behandlungsvertag nicht unterschrieben. Jetzt meinte mein Anwalt es gibt 2 Sichtweisen. 1. Vertragsrechtlich muß ich nicht Bezahlen. 2. Familienrechtlich muß ich Bezahlen. :-(

Das Jugensamt darüber informiert meinte nur ...... was sollen wir da machen.

Meine Ex-Frau kann also mit den Kindern zum Arzt gehen, die Rechnungen bei der PKV und Beihilfe einreichen, das Geld einstecken und die Rechnungen zum Begleichen an mich schicken und das soll deutsche Rechtsprechung sein. Wohlgemerkt ich bezahle die hälfte der PKV der Kinder. Das ist ein Fall für die Bildzeitung.

Familienrecht, Scheidung, Krankenversicherung, Arzthonorar, Beihilfe, private Krankenversicherung, Vertragsrecht, Privatpatient
War ich als Arbeitslose gesetzlich nachversichert oder habe ich nun eine Versicherungslücke?

Nach meinem Referendariat hatte ich zunächst für ein paar Monate eine Stelle als angellte Lehrerin. Ich wechselte von der PKV Debeka in eine gesetzliche Krankenversicherung. Von meinem Berater von der PKV Debeka wurde mir empfohlen mich über die BKK Debeka zu versichern: So sei ein fließender Übergang von gesetzlicher in die Privatversicherung zurück leicht möglich. Meinen Status bei der Privaten ließ ich "einfrieren".

Über die Sommerferien war ich - wie so viele Lehrer - arbeitslos. Da während des Referendariats nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, musste ich für den Juli Harz 4 beantragen. Für den Monat August erhielt ich keine Leistung, da ich einen Vorschuss auf den September ausgezahlt bekam und die ARGE durch das Zuflussprinzip nicht das tatsächliche Gehalt berücksichtigt, sondern auf das Konto eingehende Zahlungen. Um die Krankenversicherung brauche ich mir keine Sorgen zu machen, durch die Nachversicherungspflicht sei ich automatisch weiter versichert, so hieß es von Seiten der ARGE.

Ich hatte die BKK mittlerweile gekündigt um wieder über die PKV Debeka versichert zu sein. Zunächst auch kein Problem, nur eine "kleine Formalie", so der Bearbeiter. Als ich im September immer noch keine Kündigungsbestätigung und auch keine Versicherungsbestätigung der PKV erhielt, rief ich im Servicebüro an und erfuhr, dass ich ruhig zum Arzt gehen könne, ich sei bereits privat versichert, es dauere nur ein wenig mit dem Schriftlichen.

Nun erhielt ich gestern (17.10) einen Anruf mit der Mitteilung, es gäbe Probleme. Durch die nicht versicherten Wochen im August sei eine Versicherungslücke entstanden. Die Aussage der ARGE von der Nachversicherungspflicht sei so nicht richtig. Ich müsse mich nun rückwirkend privatversichern (ca. 500 Euro). Oder aber über die BKK rückwirkend versichern, aber dann hätte ich wieder Kündigungszeiten zu beachten und käme erst nach zwei Monaten in die Privatversicherung. Hierbei wären die Kosten für mich außerdem höher als 500 Euro.

Ärgerlich ist auch, dass ich so spät benachrichtigt wurde, denn für den September hätte ich Anspruch auf Harz 4 gehabt, weil ich in diesem Monat de facto wenig Geld ausgezahlt bekommen habe. Auch hätte ich dann bereits vorher die gesetzliche Versicherung kündigen können. Der zuständige Sachbearbeiter hätte wohl Urlaub gehabt.

Was mich vor allem ärgert ist, dass ich ja gerade deshalb in die BKK Debeka gewechselt bin, weil da so ein Übergang angeblich so leicht ermöglicht würde. Der Sachbearbeiter der BKK Debeka meinte dazu nur, da sei ich wohl falsch beraten worden, die BKK und die PKV Debeka hätten nichts miteinander zu tun, außer dass sie im selben Hause seien. Auch wäre es ihm nicht möglich, bezüglich der Kündigungszeit kulant zu sein, denn dann würde er gegen das Gesetz verstoßen.

Wer hat denn nun wirklich Recht? Und muss ich mich über die Privatkasse rückwirkend versichern oder war ich über meine Arbeitslosigkeit gesetzlich nachversichert und es gibt keine Versicherungslücke?

Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Jobcenter, Krankenkasse, private Krankenversicherung
Arbeitsunfall, gekündigt, wer zahlt?

Hallo zusammen, eine wenig aussagekräftige Überschrift, aber ich wusste nicht wie ich all die offenen Fragen in einem verfasse.

So, ich hatte unter Tage (Bergwerk) einen Arbeitsunfall, mein Finger ist gebrochen. War auch dann sofort beim Werksarzt, der den Bericht für´s Krankenhaus geschrieben und es im Verbandsbuch eingetragen hat. Unfalldatum: 06.08.2013.. Am nächsten morgen habe ich den AG (Leihfirma) von dem Arbeitsunfall berichtet, der mich dann am nächsten Tag gekündigt hat. Da ich mich noch in der Probezeit befand, wurde ich fristgemäß, zum 14.08.2013, gekündigt. War auch nach Kündigungseingang sofort beim Arbeitsamt und bekam den Antrag zur Weiterbewilligung (Hartz IV).

So weit so gut, der Antrag wurde eingereicht, sowie die Durchschrift des Krankenscheins bei der Krankenversicherung.
Pünktlich zum 15.08.2013 (1.Tag der Arbeitslosigkeit), bekam ich dann meinen Krankenschein von der Krankenversicherung zurückgeschickt, mit der Anmerkung, dass ich bei der Krankenversicherung nicht mehr Mitglied bin.

Bis dato habe ich noch keinen Bescheid von der Arbeitsagentur und morgen, den 17.09.2013, bin ich nun genau seit 6 Wochen krankgeschrieben.

Letzte Woche bekam ich meinen Lohn für den Monat August, dieser wurde bis zum 14.08.2013 berechnet.

Nun meine Fragen: 1- Erhalte ich ab dem 15.08.2013, eine Lohnfortzahlung seitens der Berufsgenossenschaft? 2- Werde wohl noch weitere 2 Wochen krankgeschrieben, da der Fingerbruch nicht verheilt ist. Welche Leistungen sind dann nach 6 Wochen Krankheit zu erwarten? Und welcher Träger übernimmt das? 3- Ab wann tritt das Arbeitsamt in Kraft, bzw. habe ich ab dem 15.08.2013, Leistungsansprüche zu erwarten?

Werde auch gleich zur Krankenkasse fahren, um zu fragen, ob das Arbeitsamt die Unterlagen eingereicht hat und nun wieder Versicherungsschutz besteht.

Danke euch schonmal im Voraus für eure Antworten!..

Kündigung, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Krankenkasse
Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

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