Kann es bei Verletzungen die nur aus grober Fahrlässigkeit entstanden sind wie z.B. bei einem selbstgstochenen Piercing oder Arbeiten mit der Motorsäge ohne Schutzkleidung passieren, dass sich die Krankenkasse weigert, für die Behandlungskosten aufzukommen?
Verlust des Krankenversicherungsschutzes
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