Hallo zusammen,
ich habe eine Problem mit meinem jetzigen Arbeitgeber (zeitarbeitsfirma). Und zwar ist meine kündigung zum 15.3. dort am 10.2. laut einschreiben rückschein eingegangen. in meinem arbeitsvertrag wird bzgl der kündigungsfrist aufs bgb verwiesen (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html)
nun wird mir von meinem arbeitgeber gesagt, dass sie mir die kündigung nicht bestätigen können, da ich nicht fristgerecht gekündigt hätte. ich könne nicht zum 15. kündigen sondern müsse zum 31.3. kündigen. wenn ich zum 15. raus will, dann nur per aufhebungsvertrag.
ich vermute die wollen sich vor der auszahlung meiner 150 überstunden und 5 urlaubstage drücken. eine andere erklärung habe ich nicht warum die auf einen aufhebungsvertrag bestehen.
hab jemand einen tipp was ich nun machen soll? ich habe dummerweise keine rechtsschutz versicherung. was würde es mich kosten wenn ich einen rechtsanwalt einschalte? muss ich einen einschalten? habe heute nochmal schriftlich auf meine fristen hingewiesen, warte noch auf antwort. aber was soll ich tun, wenn die sich weiter quer stellen...?
vielen dank im voraus
verzweifelte grüße