Seit 1996 bin ich bei der KSK, seit 2001 beziehe ich eine Witwenrente. Sowohl für die Einkünfte als Künstlerin als auch für die als Rentnerin zahle ich Beiträge für die Krankenversicherung/Pflegeversicherung an die Barmer Ersatzkasse. Muss das sein? Und wenn nicht: Kann ich selbst wählen, dass ich bei der KSK bleiben will?