Kleingewerbe sinnvoll als Student der BaföG erhält?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich bin Student und bekomme BAföG und arbeite nebenbei noch als Studentische Hilfskraft und bekomme ca. 200 € im Monat (6 Stunden in der Woche). Nun über lege ich noch ein Kleingewerbe (Verkauf auf Amazon) anzumelden und beabsichtige max. 200 € damit monatlich zu verdienen. Jetzt werden vielleicht viele sagen und was passiert wenn es mehr wird. Nein ich beabsichtige das ggf. so zu steuern (bei Gewinnmax. einfach nichts mehr anbieten), dass ich max. 200 € Gewinn pro Monat erziele, ich bin ja schließlich Hauptberuflich Student und will es auch zunächst bleiben. Dazu brennen mir nun einige Fragen auf der Seele. Ich würde jetzt gerne von euch wissen, ob jemand bereits über Erfahrungen berichten kann usw. ? Stehen Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis, oder stehen ggf. Vorteile aus dem aktuellen Status auf dem Spiel? Hier meine Fragen (bitte beachtet die bereits genannten Rahmenbedingungen):

1) Würde mein Studententarif bei der Krankenversicherung möglicherweise beeinflusst werden?

2) Wie viel darf ich neben dem BAföG und der Anstellung als SHK (200 €) noch zusätzlich erwirtschaften (Gewinn aus Kleingewerbe - 200 € korrekt?)?

3) Kann man als Vertriebskanal ein bereits bestehendes Amazon-Konto nutzen? 3.1. Will das Finanzamt wissen, was bisher über dieses Konto verkauft wurde (als Privatperson), oder zählt nur der Zeitpunkt nach der Anmeldung (Ich habe z. B. ab und zu mal ein paar gebrauchte DVDs aus meinem Bestand verkauft)? – Ein gut bewertetes Konto hat schließlich Vorteile beim Verkauf, deswegen macht es schon sinn (20 Bewertungen), oder?

4) Lohnt sich der Aufwand (damit meine ich Dinge wie Behördengänge usw., für die Sache an sich weiß ich dass es sich lohnt) bei dem Angestrebten Ziel von ca. 200 €/Monat?

Ich würde mich über ein paar Rückmeldungen freuen und natürlich ganz besonders über Hinweise zu möglichen Stolpersteinen, bzw. ob sich das ganze überhaupt Lohnt (z. B. Stress, Bürokratie).

Gruß

E-Commerce, Krankenversicherung, BAföG, Gewerbe, Kleingewerbe, Rechtsberatung
Private Krankenkasse - Arglistige Täuschung - Nachträgliche Kündigung

Hallo zusammen, in meiner Verzweiflung melde ich mich jetzt zum ersten mal in meinem Leben in einem Forum an und versuche hier irgendeine Hilfe/Rat zu bekommen.

Nach knapp 2 Jahren in einer PKV war ich 5 Wochen im Krankenhaus. Beim Einreichen diverser Rechnungen kam die Kündigung der PKW. Arglistige Täuschung und somit rückwirkend draußen. Im Vertrag hatte ich meine 25 Jahre alte für mich harmlose Schuppenflechte unbewusst nicht angegeben. Nachdem ich diverse Einwilligungen unterschrieben hatte und die PKV diese Schuppenflechte Info von meinem Hautarzt bekam, war dies der Kündigungsgrund. Im Krankenhaus selbst war ich wegen etwas ganz anderem. Ich war bei einem Anwalt, aber aufgrund der nackten Tatsachen sieht er die Chance vor Gericht sehr gering, und da ich keine priv. Haftpflicht habe wäre das Riskio noch mehr Geld zu verlieren zu hoch.

Nun sieht es so aus: Krankenhausrechnung muss ich selbst zahlen. Alle Arztrechnungen der letzten knapp 2 Jahre rückwirkend der PKV zurueckbezahlen. Alle monatl. Beiträge an die PKV darf sie behalten. Nun kommt der Arbeitgeber uns sagt, da ich ja nicht versichert war, muss ich alle Arbeitgeberbeiträge auch zurück bezahlen.

Nun weiß ich nicht mal was ich fragen soll, da laut Gesetz das wohl so ok geht. Hat vllt trotzdem jemand irgendeinen Tipp oder Info für mich. Im voraus herzlichen Dank

Kündigung, Versicherung, Krankenversicherung, arglistige-taeuschung, private Krankenversicherung
Zahnarzt berechnet zusätzliche Kosten für Weisheits-Zahn-OP

Guten Abend,

ich bin bei der Barmer GEK gesetzlich krankenversichert und hatte vor etwa einem Monat eine Zahn-OP, bei der mir die beiden rechten Weisheitszähne entfernt wurden. Vor der OP wurde ich aufgeklärt, dass es sein kann, dass ein Kollagenkegel eingesetzt werden muss, für den ich privat die Kosten von 30,00 € pro Stück tragen müsste. Dies sollte aber nur im Notfall notwendig sein. Dann wurden an dem Tag der OP tatsächlich zwei Kollagenkegel eingesetzt, ohne mich während der OP darauf hinzuweisen oder mir eine Begründung zu geben. Hinzu kamen noch Kosten für extra Nahtmaterial, sodass ich letztendlich 70,00 € vor Ort zahlen musste. Ich habe dann nach der OP erstmal die Rechnung beglichen - in dem Zustand hat man andere Probleme - und mich dann mit der Rechnung an meine Krankenkasse gewandt. Die hat mir dann mitgeteilt, dass die Krankenkasse die ganz normalen Kosten für Tamponaden und Nahtmaterial trägt, aber nicht für Kollagenkegel und dieses teurere Nahtmaterial. Meine Ansprechpartnerin meinte auch, dass ihr so etwas noch nie untergekommen sei, weil Tamponaden es ja genauso tun sollten.

Nun habe ich erstmal einen Termin bei meinem Zahnarzt gemacht, dass er mir doch mal bitte erklären soll, was das für ein Notfall war, den ich nun selbst zahlen musste. Hat irgendjemand mit so etwas schon Erfahrungen gemacht? Ist es bei einer Weisheitszahn-OP wirklich üblich, Kollagen zu verwenden, statt dem Material, welches die Krankenkasse übernimmt? Hat jemand einen rechtlichen Rat, ob ich mein Geld oder zumindest einen Teil zurückfordern kann? So ganz richtig ist das ja nicht gelaufen...

Für eure Erfahrungen und Auskünfte bin ich sehr dankbar!

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Vollzeitstudium neben sozialpflichtiger Beschäftigung, Meldung an Arbeitgeber?

Hallo zusammen,

ich habe mir überlegt, parallel zu meiner Vollzeitbeschäftigung, mich an einer Universität zu immatrikulieren. Der Studiengang hat nichts mit meiner derzeitigen Berufsrichtung zu tun, daher möchte ich dem AG davon nicht mitteilen. Ich habe nicht vor Bafög oder dergleichen zu beziehen, was sowieso bei meinem Verdienst nicht gehen würde. Von meiner Versicherung habe ich bereits eine entsprechende Versicherungsbescheinigung für die Universität erhalten. Dies wäre mein Erststudium.

Mir ist bewusst, dass dieses Vorgehen zeitlich extrem einspannend sein würde aufgrund der Doppelbelastung. Dass die Beschäftigung für mich ganz klar die höchste Priorität darstellt und das Studium zweitrangig ist, steht für mich außer Frage. Eine Studienzeit über der Regelzeit steht somit fest, was jedoch nicht schlimm ist. Ein berufsbegleitendes Studium steht für mich nicht zur Frage, da wie gesagt der Studiengang völlig berufsfremd ist. Vollzeitstudium und den Beruf kündigen fällt ebenfalls raus, da finanziell nicht realisierbar.

Die zentrale Frage, die mich interessiert ist, ob mein AG bei Anmeldebestätigung der Uni an die Krankenkasse eine entsprechende Meldung bzw. eine Information von der Krankenkasse erhält? Ich würde wie gesagt weiterhin sozialpflichtig und auf Vollzeit bei dem AG beschäftigt bleiben. Ist es zudem rechtens, dem Arbeitgeber das Studium zu verschweigen? Mir ist bewusst, dass die Arbeitsleistung natürlich darunter nicht leiden darf, daher wäre ich dankbar, wenn eine Grundsatzdiskussion über die Machbarkeit ausbleibt.

Vielen Dank im Voraus! :)

Beruf, Studium, Krankenversicherung
Problem mit Studententarif: Nach welcher Gebührenordnung rechnen Physiotherapeuten ab?

Ich habe folgendes Problem: Ich habe eine STUDENTISCHE private Krankenversicherung bei der Debeka und zuletzt Krankengymnastik auf Rezept bekommen. Ich bin verpflichtet, der Praxis im Vorhinein ein Merkblatt bzgl. meines "besonderen" Tarifs auszuhändigen. Dies habe ich auch gemacht.

Dort steht u.a. drin, dass Heilmittel bis zum 1,3fachen Satz der GOÄ erstattet werden. Darüber hinaus steht, dass "die versicherte Person von der Einhaltung des Satzes ausgeht, falls der Arzt ihm VOR Beginn der Behandlung nichts anderes mitteilt".

Die Physiotherapeutin war damit auch einverstanden, jedoch haben wir dies kurz und knapp und nur mündlich vereinbart.

Nun habe ich eine Rechnung bekommen, in der mit dem Satz von 1,3 der VdeK für Physiotherapeuten abgerechnet wurde. Dieser ist wesentlich höher, schlussendlich würde ich auf 63 % der Kosten sitzen bleiben. Das entspricht 284 €, was für mich als Student natürlich unzumutbar ist.

Nun ist es so, dass am Ende des Merkblattes aber auch steht: "Beim Bezug von Heilmitteln sind die nach dem Tarif PSKV versicherten Studierenden Selbstzahler" und "Bei Überschreitung dieser Sätze ist die Rechnung an den Versicherten selbst zu richten".

Das ist alles verwirrend und ich bin im Streit mit der Praxis. Ich berufe mich auf die oberen Zitate, die Praxis sich auf die unteren.

Wie sind diese unterschiedlichen Aussagen innerhalb des Merkblattes zu deuten? Wer hat hier Recht?

Wie rechnen denn Physio-Praxen grundsätzlich ab? Nach der GOÄ oder nach der VdeK?

Ist es denn üblich und normal, bei einer studentischen privaten Versicherung bei Inanspruchnahme von Heilmitteln auf so hohen Kosten sitzenzubleiben?

Therapie, Krankenversicherung, Heilmittel, Krankengymnastik, Krankenkasse, Physiotherapie, private Krankenversicherung, GOÄ, Privatpatient
Krankenversicherung mit 24 (Studium abgebrochen)

Guten Tag liebe Community, Ich hab da eine dringende Frage zur Krankenversicherung als Ex Student! Und zwar habe ich mein Studium im September abgebrochen, war also bis zum 30. September 2013 noch Familienversichert. Seitdem bin ich nur in einem Minijob tätig, wo ich ca. 310€ im Monat verdiene. Am 14. Dezember 2013 werde ich 25 und ich habe es total versäumt mich bei der KK zu melden, da ich sonst eigentlich nie wirklich was mit denen zu tun hatte, ausser Bescheinigungen für die Uni oder Sonstiges zu holen. Nun zu meiner Frage (Achtung es könnte lang werden): Habe ich weiterhin Anspruch auf die Familienversicherung, wenn ich das Studium vor 25 Jahren abbreche, zwischen Abitur und Studium ein 9 Monate andauernder Zivildienst lag und sich dadurch das Studium verzögert hat? Im Internet lese ich nur Antworten dazu, wie es ist wenn man nach 25 Jahren dann noch Student ist. Dort bekommt man ja dann die 9 Monate des Zivildienstes angehängt, wenn man weiterhin studiert. Ist dies auch wer Fall, wenn man halt sein Studium abbricht und nur einen Minijob hat?!? Werde auf jeden Fall auch bei der Krankenkasse fragen, jedoch haben die heut schon zu. Habe zur Sicherheit auch heute nen Termin mit dem Arbeitsamt gehabt aber müsste dann ja vielleicht die Beiträge für Oktober und November nachzahlen :( Wenn ich jedoch die ganzen Unterlagen sehe die ich ausfüllen muss, dann Zahle ich doch lieber die Gebühren der KK als mich mit dem Jobcenter anzulegen...

Studium, Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenkasse, Zivildienst
Privatversicherung fordert nachwirkend Risikozuschlag

Guten Morgen :)

Folgende Situation: Ungefähr im Winter 12/13 wurde mir (Student) von meiner damaligen gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt, dass sich mein Beitrag ab dem kommenden Semester von ca. 78€ auf etwa das Doppelte erhöhen wird. Bei meiner Recherche nach günstigeren Alternativen kam ich in Kontakt mit einem Versicherungsmakler, der mir für 125€ eine private KV (ohne Eigenanteil) anbot. Mit dem Papierkram natürlich nicht groß auseinandergesetzt. lediglich telefonisch die Frage nach OP´s oder stationären Krankenhausaufenthalten verneint, unterschrieben und fertig.

3-4 Jahre zuvor hatte ich allerdings einen "Unfall" im Fitness-Studio der starke Rückenschmerzen nach sich zog. Diese vergingen recht schnell, doch im Laufe der nächsten Monate atrophierte die rechte Oberschenkelmuskulatur (für mich) sichtbar und es setzte ein permanentes (vor allem im Sitzen auftretendes) Muskelzucken der ebenfalls rechten Oberschenkelmuskulatur ein. (Jegliches Sporttreiben war zu dieser Zeit problemlos machbar) 6 Monate später gab es ein erstes MRT: Befund: Protrusio bzw. Vorwölbung der Bandscheibe. Nichts wildes also und keine wirkliche Antwort auf das Zucken (was mich am meisten nervte) Nachdem sich auch innerhalb des nächstes Jahres dieses Zucken nicht verbesserte, bin ich doch noch ein weiteres Mal zu einem befreundeten Arzt gegangen, der mich an einen Neurologen überwies. Dieser veranlasste wieder ein MRT (diesmal ohne Befund) und auch eine Nervmessung ergab keine eindeutige Befundlage. --> Vermutung: Vorwölbung hat zu lange auf einen Nerv gedrückt, irreparabel geschädigt, feuert durchgehend. Ende. War ein Jahr später dann nochmal dort (wurde mir so empfohlen). Gleiches Ergebnis.

So weit so gut: Da ich keine sportlichen/körperlichen Einschränkungen hatte, habe ich es dabei belassen, Andere Menschen haben schlimmere Schicksale als einen zuckenden Oberschenkel. ;)

Ein knappes Jahr später folgte also der Wechsel der KV. Wie der Zufall es wollte schwärmte ein Freund 3 Monate später von einem Orthopäden.Olympia Arzt bliblablub.

Mein mir selbst gegebenes Versprechen: Ein allerletzter Versuch. Einmal drüber gucken lassen schadet nicht. Ich in die Sprechstunde, Orthopäde machte kurze Bewegungstests--> Angeblich Hüfte nicht okay. Röntgen: Verdacht auf Cam-Impingement. Evtl auch das Auslösen des Zuckens. --> MRT. Ich abgelehnt, weil ich keine Lust mehr auf das Ärztegerenne hatte. Orthopäde blieb eisern.

MRT bestätigt Befund. --> Krankengymnastik. Kosten insgesamt 1000€.

KV fordert jetzt 500€ Nachzahlung von mir plus 50€ extra pro Monat.(Risikozuschlag) Begründung: "Sie wurden im ersten und zweiten Quartal 2012 wegen Rücken- und Wirbelsäulenbeschwerden untersucht und behandelt"

Frage: Muss ich die zahlen oder hab ich ne Chance da drumrumzukommen?!

Sorry für die Länge des Textes und Danke an die, die es trotzdem lesen! ;)

Grüße!

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Ex-Frau bezahlt privatärztliche Rechnungen nicht

Hallo ich bin seit 2006 von meiner Ex-Frau geschieden. Wir haben 2 Kinder 13 Jahre und 16 Jahre. Diese leben bei meiner Ex-Frau. Meine Ex-Frau ist Beamtin daher privat Krankenversichert und erhält beamtenrechtliche Beihilfe. Die beiden Kinder sind auch von meiner Ex-Frau privat Krankenversichert. Ich bezahle zum Kinderunterhalt jeden Monat gem. Düsseldorfertabelle den halben PKV Beitrag der Kinder an meine Ex-Frau. Im Frühjahr bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro über einen nichtbezahlten Krankenhausaufenthalt von meinem Sohn mit einer Forderung von inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren usw. 8900€. :-( Meine Ex-Frau darauf angesprochen meinte: Ja sie ist auf dem Weg in die Verbraucherinsolvenz, sie sei betrogen worden ..... bla bla. Da anscheinend bei der PKV und bei der Beihilfe die Rechnung eingereicht wurde und auch erstattet wurde, die Rechnung aber nicht überwiesen worden ist, habe ich gegen meine Ex-Frau Strafanzeige eingereicht. Den Behandlungsvertrag dieser Rechnung hatte ich als Papa mit unterschrieben. Also einigte sich mein Anwalt und das Krankenhaus auf eine Zahlung des eigentlichen Rechnungsbetrages. Jetzt bekam ich erneut eine nicht bezahlte Arztrechnung für meinen Sohn. Diesmal aber nicht per Inkassobüro. Nein, diesmal direkt vom Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid. Schön. Diesmal 2500€. Hier wusste ich ich hatte den Behandlungsvertag nicht unterschrieben. Jetzt meinte mein Anwalt es gibt 2 Sichtweisen. 1. Vertragsrechtlich muß ich nicht Bezahlen. 2. Familienrechtlich muß ich Bezahlen. :-(

Das Jugensamt darüber informiert meinte nur ...... was sollen wir da machen.

Meine Ex-Frau kann also mit den Kindern zum Arzt gehen, die Rechnungen bei der PKV und Beihilfe einreichen, das Geld einstecken und die Rechnungen zum Begleichen an mich schicken und das soll deutsche Rechtsprechung sein. Wohlgemerkt ich bezahle die hälfte der PKV der Kinder. Das ist ein Fall für die Bildzeitung.

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