KV Wechsel, Bestätigung Folgeversicherung zu spät eingereicht.

Ich habe zum 15.3.2013 von der PKV in die GKV gewechselt (von selbstständig zu angestellt). Habe allerdings im Stress des Alltags vergessen den Nachweis der Folgeversicherung an die PKV zu schicken.

Diese haben nun nachdem ich auf zahlreiche Erinnerungen und Mahnungen nicht reagiert habe ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Begründung Kündigung ohne Bestätigung nicht wirksam.

Soweit so gut, aber!

Ich bin im Januar umgezogen und habe meine neue Adresse am 08.01.2013 der Versicherung mündlich mitgeteilt. Ein weiteres mal, habe ich im Kündigungsschreiben von anfang März schriftlich auf meine neue Adresse hingewiesen und darum gebeten, dass sämtliche Post bitte an diese Adresse geschickt werden soll. Dies Geschah allerdings nicht, stattdessen wurde sämtliche Post (Erinerungen, Mahnungen) an die Anschrift meiner Eltern geschickt, zu denen ich aus persönlichen Gründen längere Zeit keinen Kontakt hatte.

So habe ich alle Erinnerungen und Mahnungen erst jetzt erhalten. Ich habe natürlich sofort Kontakt mit der Versicherung aufgeommen. Im Gespräch wurde mir bestätigt, dass sowohl die Adressänderung vom Januar in den Aufzeichnungen vorhanden sei, sowie natürlich das Kündigungsschreibe vorliege, aber meine neue Adresse nicht in das System eingepflegt wurde. Weiterhin wurde mir von mehreren Kundenberatern erklärt, dass da wohl ein Fehler seitens der Versicherung passiert sei, ich sollte nun den Nachweis einreichen und man würde voraussichtlich aus Kulanz diesen nachträglich akzeptieren. Dies tat ich unverzüglich.

Trockene schriftliche Antwort lautet ungefähr so. Bin seit 15.3 versicherungspflichtig, Nachweis erst jetzt erbracht, Kündigung erst zum 31.08.2013, Mahnverfahren besteht weiter wie gehabt, Mit freundlcihen Grüßen

Was habe ich jetzt für Möglichkeiten? Ist der Versicherer verpflichtet daran zu erinnern?

Beste Grüße an alle Leser Anberlin87

Versicherung, Krankenversicherung, private Krankenversicherung
Krankenversicherung zur Überbrückung zwischen erstem und zweitem Staatsexamen - Zweitstudium?

Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Krankenversicherung und ich möchte erst nach euren Erfahrungen fragen, bevor ich bei der KV anrufe, da ich mich erst auskennen möchte um nicht über „den Tisch gezogen zu werden. Kurz mein „Lebenslauf“ - Juli 2007 Abitur - September 2007 – Juni 2008 Zivildienst - Ab Oktober 2008 Studium Lehramt an Sonderschulen - Erstes Staatsexamen habe ich im Mai abgeschlossen, eingeschrieben bin ich bis September - Ich war familienversichert, habe jetzt jedoch zwei Monate gearbeitet und musste mich nun laut KV selbst krankenversichern, da ich kein „ordentlicher Student“ mehr bin und nicht in den Semesterferien gearbeitet habe.

Ich bin zwar schon 25, müsste mich also aufgrund des Zivildienstes jetzt wieder familienversichern lassen können. Zumindest bis September solange ich eingeschrieben bin. Oder?

Dann geht es weiter: Im Februar 2014 beginnt mein Referendariat. Sollte ich mich bis September 2013 familienversichern lassen können, dann stellt sich frühestens ab dann wieder die Frage, was tun? Habe von September bis Januar vor ins Ausland zu gehen, werden zwischenzeitlich bei meinen Eltern wohnen und möchte evtl. eine 450€ Job annehmen. Für dieses Zeit könnte ich mich arbeitslos melden oder in ein zulassungsfreies Studium einschreiben. Was empfehlt ihr mir? Arbeitslos melden klingt irgendwie abschreckend. Welche Nachteile und Vorteile habe ich bei den beiden Optionen? Wie muss ich mich jeweils versichern? Gilt die Familienversicherung mit Verlängerung über das 25. LJ (wegen Zivi) auch bei einem Zweitstudium?

Würde mich freuen, wenn ihr mir antwortet und mir eure Erfahrungen kundtut. Viele Grüße

Studium, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, private Krankenversicherung
private Krankenversicherung - Minijob - Wechsel in Teilzeit - Ausbildung - Schüler -

Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich Krankenversicherung und Sozialversicherungspflicht. Ich bin noch Schüler, mache mein Abitur und habe ab Mai keine Prüfungen und keinen Unterricht mehr.

Im Moment wohne ich Zuhause und mache seit einem dreiviertel Jahr einen Minijob (bis 450€). Ich bin über meine Eltern privat Krankenversichert und gehe im Oktober in die Ausbildung, wofür ich eine eigene Krankenversicherung benötige, weshalb die private Krankenversicherung 3 Jahre bis zu meinem Studium ausgesetzt wird und ich sie dann wieder nutzen kann.

Ich möchte nun meinen Minijob kündigen und eine Beschäftigung in Teilzeit anfangen (20-30 Std./Woche), um mir für Ausbildung und Studium ein finanzeilles Polster anzusparen.

Wie sieht es nun mit der privaten Krankenversicherung aus? Da meine Beschäftigung länger als die für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis üblichen 50 Tage andauern wird und ich mehr als z.Zt. 450€ im Minijob verdienen werde/möchte, benötige ich doch eigentlich eine eigenständige, gesetzliche Krankenversicherung, stimmt das?

Kann ich die private Krankenversicherung auch für die 4 Monate, die ich in Teilzeit arbeiten möchte, aussetzen? Kann ich die eigenständige Krankenversicherung des Teilzeitjobs dann auch für meine Ausbildung übernehmen?

Ich blicke im Moment durch diesen ganzen Versicherungswahnsinn nicht durch...

Job, Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Schüler, Abitur, private Krankenversicherung, Sozialversicherung, Teilzeit
Jobcenter hat wegen Umzug Krankenversicherung gekündigt und ich brauche eine Behandlung

Hallo, ich stecke in einer verzwicketen Situation. Vor zwei Wochen zog ich in ein anderes Bundesland, meine Krankenkasse informierte ich über die neue Adresse. Ich Bezog Leistungen vom Jobcenter, welche mit dem Umzug wohl erloschen. Nun war ich heute nichtsahnend beim Arzt und muss mir wegen einer OP eine Kostenübernahmeerklärung von meiner Krankenkasse ausfüllen lassen. Also ich dort anrief teilte man mir mit das das Jobcenter meine Krankenversicherung zum 31.10. gekündigt hat und ich seit dem 1.11. nicht mehr versichert bin. Das ist eine Katastrophe!!! Meine Frage wäre, ist es denn ok so das das Jobcenter entscheidet ob ich meine Krankenversicherung behalte? Mir ist klar das der Beitrag bezahlt werden muss, aber das hätte ich auch gemacht, wenn man mich informiert hätte! Denn meine zwei Kleinkinder sind bei mir mitversichert und deswegen ist mir eine Krankenversicherung gleich noch wichtiger! Ich denke nicht das ich nach meinem Umzug noch Anspruch auf Geld vom Jobcenter bekomme da ich nun mit meinem Partner zusammen wohne. Ich hörte das man nach Kündigung trotzdem noch einen Monat Krankenversichert ist, ist da was dran und wenn ja warum wurde mir heute anderes gesagt? Warum hat man mich nicht informiert? Was kann ich nun tun, die OP muss spätestens nächste Woche durchgeführt werden! Wie ist es wenn ich meinen Partner heirate, kann er mich UND meine Kinder (von denen aber eins nicht sein leibliches Kind ist) mit in seine Familienversicherung mit aufnehmen.

Leistung, Krankenversicherung, ALG II, Arbeitsamt, Familienversicherung, Jobcenter, Kostenübernahme, Krankenkasse
AOK Die Abzock-Kasse <3!

Hey Leute

Ich fass mich kurz ..

Vor knapp 2 jahren ich unter 25 durch härtefall ne eigene wohung bekommen.

Kurz danach ist meine Große Schwester an Krebs verstorben nach einem Jahr Kampf..

Mich hats total ausm Leben gerissen, nervenzusammen bruch, Suizidgedanken, das volle Programm.. Wir waren wie Ein eiige zwillinge...

Hab keine Post mehr geöffnet war MONATE! Nicht vor der Tür usw..

Das Arbeitsamt hat mich durch nichtwahrnehmen eines Termins 100% Sanktioniert und auch alle anderen Leistungen eingestellt also Miete, Krankenversicherung und co.

Bin demzufolge aus der Wohung raus geflogen und ewigt nicht zum Arzt gegangen da ich wusste nicht mehr versichert zu sein.

Obwohl ich mehr als einmal den gedanken hatte mich besser mal "Einweisen" zu lassen, da ich 2-3 mal an nem Punkt war wo ich langsam Angst vor mir selber bekommen hab...

Dann jemanden kennen gelernt und zu ihr gezogen 50km weg, raus aus dem Umfeld..

Dachte ich fang neu an und kann langsam verarbeiten..

Nun war ich hier beim Amt wieder gemeldet und auch gelb bekommen...

Jetzt der schock...

Hab nen Brief von der AOK bekommen die von mir 1200 € wollen für die Zeit wo ich NICHT Versichert war!!!

Bin zur AOK und gefragt was das soll, ich mein ich habe BEWUSST keinen Arzt aufgesucht.

Die meinten is egal, es gilt pflichtversicherung und blah.

Die vom Amt meinte das das Amt aus Thüringen zu keiner Zeit das Recht hatte mir die miete und auch nicht die Krankenkassenbeiträge zu Sanktionieren weil das NIE Sanktioniert wird..

Resultat

800€ Mietschulden 1200€ krankenkasse

und der HAMMER .. die AOK verlang auf den zu zahlenden Betrag JEDEN MONAT %5 Zinsen!!!! Das sind 60€ + Bearbeitungsgebühr jeden Monat!

Jede Bank darf nur bestimme maximale zinsen nehmen staatlicher wucherschutz und die AOK darf 5% jeden monat nehmen??? Was für ein Verein is das denn?

Ich bin jetzt wohl wieder krankenversichert, aber hab trotzdem seit 18 Monaten keinen Arzt gesehen und zweifle stark an dem ganzen system hier..

Gestern kahm ne Doku Ärzte ohne grenzen... wenn es doch so viele Nicht versicherte gibt, die schon jahre nicht mehr versichert sind, WARUM haben die nicht alle 50.000€ Schulden durch die AOK an der Backe???

Wie komm ich da raus, ich kann doch nicht einfach jahrelang abzahlen und diese ganze ungerechtigkeit auch noch bezahlen!?

Wie würdet ihr vorgehen?

Besten dank im Vorraus Patric

Schulden, Krankenversicherung, Arbeitsamt
Praxissemester in Österreich, Wohnsitz in Deutschland

Hallo an alle,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich weis einfach nicht welche Abgaben (Steuern, Krankenkasse, Sozialversicherung) ich an welches Land abgeben muss, oder ob ich es überhaupt muss. Und wieviel wird mir vom Bruttogehalt (ca. 1800€) bleiben?

Meine Situation:

Ich beginne ein 6 monatiges Praxissemester (Pfilchtpraktikum laut SPO, deutsche FH) in Österreich, bleibe jedoch in Deutschland wohnen und Pendle jeden Tag. Derzeit bin ich über meine Eltern Krankenversichert (deutsche Krankenversicherung).

Nun zu meinen Fragen:

1. Krankenversicherung

Muss ich mich zwingend bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse versichern? Schließlich bin ich bereits versichert und habe auch die EU-Krankenkarte. Dass ich dann nur Ärtze in GER zur Vorsogre aufsuchen kann kommt mir sowiso recht. --> so müsste ich keine Beiträge bezahlen.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse sagt jedoch ich muss. Ich könne lediglich die AOK als deutschen Partner wählen.

2. Sozialabgaben

In Deutschland sind Pflichtpraktika sozialabgabenfrei. Muss ich in Österreich Sozialabgaben bezahlen? Denn das Wäre unlogisch, schließlich würde ich ggf. Arbeitslosengeld/Rente ja in GER beziehen und nicht in Österreich.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse sagt ich muss es ich Österreich bezahlen. Das wird angeblich direkt vom Arbeitgeber an die VGKK gezahlt, die es dann an entsprechende Stelle weiterleitet.

3. Steuern

Steuern bezahle ich ja in GER. Wie wird das abgehandelt? Muss ich sie im Voraus bezahlen oder werden sie mir wie in GER direkt vor der Auszahlung abgezogen? Oder muss ich sie erst hinterher bezahlen?

Wie Ihr seht, habe ich mich schon reichlich informiert, traue jedoch den Aussagen nicht gänzlich, da es sich bei einem Pflichtpraktikum schon um einen speziellen Fall handelt.

In Deutschland wäre der Fall klar: Krankenkasse über Eltern: ---> keine Beiträge Keine Sozialabgaben, da Pflichtpraktikum Steuern passend zum Bruttogehalt.

Ich bedanke mich bereits im Voraus.

Gruß, Der Student aus 2012

Steuern, Ausland, Krankenversicherung, Grenzgänger, Österreich, Praktikum, Sozialversicherung, Praxissemester

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