Leistungsstopp (nur Notfallbehandlung) bei der AOK wegen Schulden trotz regelmäßiger Beitragszahlung seit 3 Jahren?

Hallo! Mein Partner ist aktuell bei der AOK und hat dort noch sehr hohe Beitragsschulden, die jeden Monat (seit ca. 2,5 Jahren) durch eine Lohnpfändung getilgt werden. Wobei natürlich erneut überprüft werden sollte, ob die Höhe rechtzufertigen ist (nach aktuellen rechten bezüglich Zinshöhe etc.). Hierzu wird diese oder nächste Woche noch ein Termin mit der AOK ausgemacht um über die gesamt Lage zu besprechen.

Er hat seit 3 Jahren eine Arbeitsstelle und zahlt natürlich jeden Monat die Krankenkassrnbeiträge, die immer um die 130€ betragen. Vor ca. 3 Monaten hat er eine neue Karte beantragt. Diese ist immer noch nicht gekommen, daher hat er sich diese Woche erkundigt. Ihm wurde mitgeteilt, dass er keine Karte bekommt und auch nur eine Notfallbehandlung bekommt. Hierzu müsse er erst bei der AOK vorsprechen um den Krankenschein zu bekemmen.

Ich verstehe das absolut nicht, wenn die Kasse ihm die normale Versorgung verweigert sollte sie aber dagegen den Kassenbeitrag der Schuldentilgung abrechnen.

Ist es wirklich rechtens unter den Voraussetzungen die normale Leistung zu verweigern? Wo kann man sich beraten lassen, geht das bei der Verbraucherzentrale?

Eine andere Frage ist folgende. Er möchte onehin zur DAK wechseln. Ist dies problemlos möglich bzw. besteht hier weiterhin der Leistungsstopp trotz monatlicher Beitragszahlung?

Ist man als Arbeitnehmer in dem Fall Pflicht- oder Freiwillig Versichert?

Vielen Dank schonmal fürs lesen und natürlich hoffe ich auf zahlreiche Antworten!

Rechtschreibfehler können vorkommen. Ich bin schwanger, ich darf das :-D

Krankenversicherung, Abzocker, AOK, DAK, gesetzliche Krankenversicherung, Beitragsschulden
Ausbildung abbrechen, Teilzeit arbeiten, Versicherungen?

Hallo!

Ich hab im Sommer mein Fachabi gemacht und habe vor 2 Monaten als "Pufferjahr" die Ausbildung zur Sozialassistentin (in NDS) begonnen. Ich bin hier als Quereinsteigerin direkt im 2. Jahr der schulischen Ausbildung.

Nun.. ich bin sehr unglücklich damit .. bzw die Pädagogik liegt mir nicht, da ich ehr Anthroposophisch(Waldorf) ausgerichtet bin und mich das gelernte sehr unterfordert...im Kindergarten bin ich hingegen mehr als glücklich...trotzdem bin ich am überlegen das ganze abzubrechen, das ist eigentlich nicht meine Art aber ich habe innerlich total Stress wegen dem ganzen und bin seit mehreren Wochen sehr unzufrieden. Nächstes Jahr im Oktober möchte ich anfangen zu studieren ...

So viel dazu! Ich möchte natürlich nicht aufhören ohne Plan B, weil es ein ganzes Jahr betrifft welches ich "frei" hätte. Ich würde vermutlich Teilzeit in der Gastronomie(habe hier schon 4 Jahre Erfahrung) anfangen und mir so für das Studium etc etwas zusammen sparen..

Es gibt jedoch einige Sachen wie zB AOK Krankenversicherung und die ganzen Abgaben die man hat, was ich nicht ganz verstehe.

Ich weiß, dass ich ab dem Zeitpunkt wo ich über 450€ arbeite nicht mehr über meinen Vater Fam.-versichert bin. Ich habe etwas über eine Gleitzonenregelung(?) gelesen?! Und wie sieht das mit Kindergeld aus?(Eine Absage von der Uni hätte ich vorzuweisen)

Verstehen tue ich das ganze nicht, wenn ich angenommen 800€ verdiene im Monat, was bleibt mit denn dann noch bzw was wird mir genommen?

Vielleicht hat ja jm. einfache Worte dafür um mir das ganze nahe zubringen!

Danke im voraus! :)

Arbeit, Schule, Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Abgaben, arbeitslos, Krankenkasse, Lohnsteuer, Teilzeit
Lohnt sich ein Kleingewerbe als Lieferfahrer?

Hallo,

Ich habe mich vor einigen Tagen bei Deliveroo beworben. Das ist ein Lieferdienst, der mit sämtlichen Restaurants zusammenarbeitet. Wenn ich mit dem Fahrrad, die gewünschte Lieferung von Restaurant zu Kunde bringe, bekomme ich 7,50 € Bruttolohn die Stunde. Das erscheint erstmal wenig, weil es nicht nach Tarif ist aber Trinkgeld ist zu 100 % meins und sollte ich mit dem Mofa ausliefern, bekomme ich sogar 15 Cent Benzingeld pro gefahrenen Kilometer. Allgemein interessiert mich die Arbeit sehr. Man sieht die Stadt, lernt die Menschen kennen und bekommt dafür auch noch Trinkgeld. Meine Mutter ist davon aber garnicht begeistert und jetzt mache ich mir natürlich Gedanken dazu. Der Nachteil ist nämlich: Ich müsste dafür ein Kleingewerbe anmelden. Das wird wahrscheinlich beinhalten, dass ich mich selbst Sozial/Krankenversichern muss, ziemlich viele Steuerabgaben habe und Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, vergessen kann. Meint ihr, dass sich das Ganze lohnen würde? Bitte bleibt bei eurer Meinung sachlich und sagt mir nicht "Mach lieber etwas ordentliches, es gibt so viele bessere Jobs" Denn darum geht es mir nicht. Mir geht es darum, Spaß an meinem Job zu haben und am Ende des Monats, genau so viel verdient zu haben, wie ein Produktionsarbeiter in Vollzeit.

Grüße :)

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Kranken- und Pflegeversicherung 1200 euro AOK Studium?

Hallo leute

ein familien mitglied von mir hat heute eine Rechnung von knapp 1200 euro erhalten. Anfallende kosten sind für:

Saldo 400 euro §188V Beiträge 01.09.2015 30.09.2015 = 700 euro §188V SZ 16.08.2015 30.09.2015 = 50 euro

Die AOK will das wir den ganzen betrag innerhalb einer Woche bezahlen aber das ist unmöglich und der Betrag müsste sowieso falsch sein!

Meine Schwester studiert und ist am 16.08.2015 25 geworden und zahlte somit keine versicherungsbeiträge. Kindergeld wird sowieso nicht mehr gezahlt da sie 25 Jahre alt ist. Zudem hat sie noch eine Wohnung für die auch noch kosten entstehen und und und. Bafög bekommt sie auch nicht!

Und wie gedenkt sich die AOK das jemand sowas zahlen kann? Zudem für 1 Monat 1200 euro? ja ne ist klar wtf?

Wo kann man hilfe beantragen? Wie soll verdammt nochmal eine studierende so einen Berag bezahlen und wie entsteht den in einem Monat so ein hoher betrag das zahlen manche nicht mal in einem Jahr!!

Ich selber bin in einer Ausbildung zahle knapp 200 euro noch für die Fahrtkosten die ich auch nicht bezahlt bekomme und BAB sonstiges bekomm ich auch nicht, wo das geld also fast nicht mal selbst für mich reicht. Also kann ich ihr auch nicht helfen.

Was gedenkt ihr jetzt zu tun? wo sollen wir uns melden um Hilfe zu beantragen ?  Auch generell wo sollen wir uns melden damit wir hilfe bekommen? 

Freue mich über jede hilfreiche antwort dumme Kommentare könnt ihr euch bitte sparen

Vielen Dank

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Geringer Verdienst als freier Autor - wie schaut's mit Steuern und Krankenversicherung aus?

Liebe Community, ich (w) war bis vor kurzem ohne Arbeit ohne Geld vom Staat zu bekommen, da mein Mann zu viel verdient. Kurzum: mein monatliches Einkommen betrug genau 0 EUR. Nun habe ich vor kurzem angefangen, als freier Autor für diverse Unternehmen Texte zu schreiben. Natürlich werde ich textbasiert bezahlt, das heißt, mein monatliches Einkommen variiert. Einen Monat habe ich 110 Euro, den nächsten knapp 300 Euro verdient. Es könnte perspektivisch auch mehr sein, also dass ich über 450 Euro komme, wenn ich es drauf anlege bzw. mich ins Zeug lege. Meine Fragen:

  1. Muss ich das irgendwie JETZT dem Finanzamt melden oder mich selbständig melden oder einen Gewerbeschein anmelden oder reicht das, wenn ich meinen Verdienst einfach mit der Steuererklärung meines Mann (sind zusammen veranlagt) einreiche?

  2. Wieviel darf ich verdienen, ohne dass ich Steuern zahlen muss? Bezieht sich die Grenze (da gibt es doch eine, oder?) auf das Jahreseinkommen oder auf die monatlichen Verdienste? Da ich ja mal mehr, mal weniger verdiene...

  3. Ich bin noch familienversichert. Mir wurde von einer Bekannten nun zugetragen, dass ich das der KK melden und mich ggf. selbst anmelden muss ab einem gewissen Betrag (Verdienst). Wie hoch ist dieser denn? Und wie berechnet man das, wenn man ein schwankendes Einkommen hat?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Steuern, Krankenversicherung, Einkommensteuer, Familienversicherung, Krankenkasse, KSK, Künstler, Künstlersozialkasse
Steuerklasse 1 - wieso muss ich plötzlich 200 Euro nachzahlen?

Moin!

Zuerst ein mal muss ich sagen, dass ich keine Ahnung von Steuern habe. Ich habe angefangen Steuererklärungen zu schreiben, da ich einen Ferienjob gemacht und wusste habe, dass ich die Lohnsteuer zurückbekommen werde, weil ich damals unterhalb der Freigrenze geblieben bin.

Dann habe ich gehört, dass man, wenn man ein mal eine Steuererklärung gemacht hat, immer eine machen muss. Deshalb habe ich auch letztes Jahr eine gemacht und Geld zurückbekommen. Damals hatte ich ein Studium im öffentlichen Dienst angefangen und in dem Jahr nur 3 Monate gearbeitet. Deshalb habe ich letztes Jahr vielleicht auch Geld zurückbekommen.

Nun habe ich dieses Jahr wieder eine Steuererklärung gemacht und muss plötzlich 178,76 € zurückzahlen. Es wurden Einkommensteuern von 485,00 € festgesetzt und ich habe nur 321,00 € entrichtet. Jetzt frage ich mich erst mal wie die 485,00 € sich errechnen und wie die 321,00 € entstehen. Wieso zahlt man denn nicht von vornherein so viel wie man auch entrichten muss. Ich dachte, wenn dann bekomme ich Geld zurück, sonst hätte ich mir vielleicht auch doch überlegt, ob ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss.

Damit komme ich auch zur nächsten Frage. Ich habe eben gelesen, dass es ein Irrtum ist, dass man, wenn man ein mal eine Steuererklärung abgegeben hat, diese von da an jedes Jahr abgeben muss. Stimmt das und kann ich die jetzt auch nachträglich irgendwie zurückziehen?

Wie kann ich jetzt erfahren, ob das alles so richtig ist?

Da ich im öffentlichen Dienst studiere und auch Beamter bin, frage ich mich zunächst auch, ob das eigentlich einen Unterschied macht.

Meine Daten: Zeile 3: 12959,25 € Zeile 4: 321,00 € Zeile 6: 28,89 € Zeile 28: 1555,04 € Steuerklasse 1

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gruß Fabian

Steuern, Krankenversicherung, Steuererklärung, Beamte, Einkommensteuer, private Krankenversicherung, Steuernachzahlung
Ist die überhöhte Arztrechnung einer Privatpraxis anfechtbar wenn keine Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten erfolgte?

Ich bin privat versichert mit einem Tarif entsprechend einer GKV und war aufgrund eines Burnouts anfang des Jahres in einer Privatpraxis. Es fand keine Aufklärung über die entstehenden Kosten statt und ich erhielt keinen Kostenvoranschlag, jedoch sofort einen Termin mit der Aussage, daß eine schnelle Untersuchung vonnöten wäre.

Nach Abschluss der Untersuchung (Drei Termine a 1h) erhielt ich eine Rechnung über ca. 1.600€. Diese reichte ich bei meiner KK ein. Die Ärztin der Praxis rief mich an und teilte mir mit, daß die Rechnung wohl ein wenig hoch ausgefallen wäre und Sie das auch nicht verstehen würde.

Die KK lehnte eine Zahlung ab und verlangte weitere Informationen für die medizinische Prüfung (Untersuchungsbericht, Befund). Diese wurden von der Praxis an die KK bereitgestellt. Hierauf erfolgte eine Prüfung durch einen von der KK beauftragten Gutachter.

Die gutachterliche Prüfung ergab eine Rückerstattung von ca. 150€. Ich sitze nun auf den restlichen 1.450€. Habe ich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Kann ich anfechten, daß ich keine Auskunft über die voraussichtlichen Kosten bekommen habe und ist die Praxis nicht normalerweise über die Erstattungsrichtlinien informiert?

Krankenversicherung, Arzthonorar, Arztrechnung, Gutachten, Gutachter, Krankenkasse, private Krankenversicherung, kostenerstattung, Privatpatient
Öffnungsaktion PKV: Wechsel in die PKV trotz gesundheitlicher Vorgeschichte?

Hallo zusammen,

ich weiß, es gibt ähnliche Fragen in diesem "Forum". Meine bezieht sich aber tatsächlich auf einen - für mein Erachten - komplizierteren Fall.

Zu meiner Person: - aktuell bin ich Referendar (Lehrer, Beamter auf Widerruf (BaW), bis 31.10.15, Beginn war 01.05.14) - freiwillig gesetzlich versichert

Ich bin damals freiwiliig gesetzlich versichert geblieben, weil man mir sagte, dass ich nicht in eine PKV aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte komme.

Bald steht die Verbeamtung auf Probe (VaP) an. Ich weiß, für viele erst mal ein Widerspruch: Aber ja, ich werde die Amtsarztuntersuchung schaffen, außer der Arzt findet etwas, von dem ich gar nichts weiß. Sonst wird er aber nichts gegen mich in der haben. Gehen wir also bitte einfach von dem Fall aus.

Laut der Öffnungsaktion gehöre ich dann als Beamter auf Probe zum teilnahmeberechtigten Personenkreis.

Nun steht aber bei den Fristen: Beamtenanfänger (gemäß Ziffer 2. a): innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung; maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses. (s. http://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdb.pdf?dl=1)

Und hier ist die Sache eben etwas schwammig. Erstmalige Verbeamtung würde heißen Referendariat bzw. BaW. Es steht aber auch in dem Dokument, dass man als Beamter auf Widerruf keinen Anspruch auf die Öffnungsaktion hat. Oder ist eben doch der Beginn der Verbeamtung auf Probe gemein?

Ich hoffe eben auf letzteres. Denn anders stelle ich es mir schwierig vor. Wie will ich denn schon einen Antrag stellen, bevor ich weiß, ob ich es schaffe oder im Job bleiben will? Was wäre bspw. wenn ich nach dem Ref erst mal 3 Jahre ins Ausland gehe. Muss ich den Antrag dann schon 4,5 Jahre vorher gestellt haben?

Ich hoffe, dass mir tatsächlich jemand helfen kann, der auch Ahnung davon hat oder eine Empfehlung hat, wo man mal den Kontakt suchen könnte.

Ich danke euch sehr!

Krankenversicherung, Beamte, private Krankenversicherung
Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen mit der Hanse Merkur Kranknversicherung?

Vor einigen Jahren habe ich mich von einem Makler überreden lassen, in einen günstigeren Tarif zur Hanse Merkur zu wechseln. Seither wurde mein monatlicher Beitrag von Jahr zu Jahr höher. Ich war vorher auch privat bei der Barmenia versichert. Jetzt hatte ich vor kurzem eine OP meines Kniegelenkes, bei der ein Knorpelschaden gerrichtet wurde, der Meniskus geglättet wurde und ein neues Kreuzband "verbaut" wurde. Mir wurde vom Arzt eine sog. Bewegungsschiene verordnet, welche ich neben den wöchentlichen Physioterapien von daheim aus nutzen musste, um die Genesung meines Knies voranzutreiben. Diese Bewegungsschiene wurde für 4 Wochen bei mir stationiert und dann wieder abgeholt. Die Kosten für Hilfsmittel sollten eigentlich von der Krankenkasse übernommen werden, da es sich ja um ein Hilfsmittel handelt, welches für die OP bzw. die Genesung erforderlich war. Laut Schreiben der Hanse Merkur wurde dieses Hilfsmittel allerdings nicht übernommen, da diese Schiene nicht in der Hilfsmittel-Liste der Hanse Merkur aufgelistet wurde und somit würden auch die Kosten dafür nicht übernommen. Bei der Kostenabrechnung handelt es sich letztendlich um einen Betrag von über 1200,- €, welchen ich jetzt aus eigener Tasche zahlen soll. Ich muss ganz ehrlich sagen, egal was bis jetzt von der Hanse Merkur zu begleichen war, es wurde versucht, sich vor jeder Zahlung zu drücken wo es nur ging. Ich bin mega-enttäuscht und kann jedem** nur von dieser Krankenkasse abraten**. Ich werde auf jeden Fall versuchen, in eine andere Gesellschaft zu wechseln...

Krankenversicherung, Makler, private Krankenversicherung, Versicherungsmakler

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