Ü25, back to school, Krankenversicherung?

Guten Abend,Ich bin 26, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, habe seit dem 5 Jahre gearbeitet (also insg. 8 Jahre) und habe mich nun entschlossen wieder zur Schule zu gehen und erst mal meib Fachabi nachzuholen.Mein Arbeitsverhältnis lief bis heute, den 31.07. und die Schule geht ab dem 14.08. los. (Und ja ich bin mir durchaus bewusst, dass ich diese Frage viel zu spät stelle und mich schon viel eher mit diesem Thema hätte beschäftigen sollen).Jedenfalls wurde ich kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass ich so gesehen zwei Wochen arbeitslos bin, bis die Schule (BOS1) los geht und auch nicht mehr krankenversichert bin. Da über 25 besteht die Möglichkeit auf eine Familienversicherung nicht und privat versichern kostet 90 Euro im Monat (Bei einem Einkommen von 0 Euro ist das leider sehr viel Geld / ich stelle noch einen Antrag auf elternunabhängiges Bafög).Da ich selber gekündigt habe bin ich beim Arbeitsamt erst mal gesperrt. Arbeitslos gemeldet bin ich und muss noch ein Formular angeben, bei dem geprüft wird, ob ich trotz Sperre versichert werden kann. Aber was ist nach diesen zwei Wochen? Hat jemand schon selber diesen Weg eingeschlagen oder hat Erfahrungen damit. Könnte ich mich bsp. über die Schule versichern lassen oder bleibt nur der Weg der freiwilligen Versicherung? Die Frage was in den zwei Wochen Arbeitslosigkeit ist, bleibt damit leider vorerst auch offen. Vllt. hat aber jemand einen Tipp?Vielen Dank im Voraus.Liebe Grüße Kasia

Schule, Krankenversicherung, BAföG, Weiterbildung
Wie will die AOK meine Beiträge zwangsweise einziehen? Und was kann ich dagegen machen?

Hallo allerseits! Ich suche seit Monaten nach einer freien Stelle, habe aber bisher nichts gefunden. Zurzeit bin ich seit mitte Juni gering beschäftigt, wo ich bei einem Eventausstatter gelegentlich zum Einsatz fahre, für den Juni waren es 32 EUR, jetzt wird es knapp unter 400 EUR sein... Ich bin beim Jobcenter gemeldet, ich habe immer noch keine Arbeitsstelle, aber Angebote schicken die schon seit April nicht mehr! Nun erhielt ich heute ein Schreiben der AOK, wo ich 1430,25 EUR noch zu zahlen habe. Da war ich etwas geschockt, da ich annahm dass das Jobcenter wenigstens das übernimmt, auch wenn mein Antrag noch "nicht durch ist. Zudem hatte ich kein Schreiben bekommen, wo für die früheren Monaten die Beitragszahlungen gefordert wurden, ansonsten würde ich da wo ich das Geld noch übrig hatte einen gewissen Beitrag einzahlen, auch wenn es für die 3 Monate nur gereicht hätte.. Ich kann das unmöglich zahlen, so innerhalb einer Woche!! Ich hatte vor für einen Job umzuziehen und Führerschein zu machen, das kann ich mir wohl beides knicken..

Im Schreiben steht jetzt, wenn ich die Einzahlungsfrist nicht einhalte, würden sie den Beitrag zwangsweise einziehen. Bedeutet das etwa, sie können auf mein Postbank-Konto zugreifen, wo ich dann auf einmal -1430,25 EUR drauf habe?? Weil, da ich ja nicht in diesem Maße beschäftigt bin, wo ein Bankonto erforderlich ist, kann ich mein Gehalt per Überweisungscheck zahlen lassen und mein Bankkonto kündigen.. das würde ich jedenfalls in Betracht ziehen, einfach kein Konto haben und mich nicht beklauen lassen. Wenn der Staat und die öffentlichen Behörden mich nichtmals unterstützen, dass ich einen Job bekomme, womit ich mein Geld verdienen kann, wenn das Jobcenter keine Verantwortung übernimmt, dann gibt es halt auch kein Geld!! Ich kann das einfach nicht mehr, ich werde Suizid begehen oder wenn es misslingt, werde ich wenigstens ein Fall fürs Sozialamt sein, wenigstens muss ich mich dann da nicht mit der Arge rumärgern...

Schulden, Recht, Krankenversicherung, Finanzierung
Mutterschaftsgeld bei ALG II und Minijob?

Die Sachlage ist wie folgt: Nach meinem Bachelorabschluss arbeite ich seit Feb17 in einem 450€ Minijob. Seit März17 bin ich Arbeitslos gemeldet und bekomme zusätzlich Arbeitslosengeld II. Ich bin über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert.

Nun beginnt mein Mutterschutz Ende Juli und meine Krankenkasse kann mir kein Mutterschaftsgeld zahlen (obwohl vorab telefonisch zugesichert wurde: ja, sie bekommen Mutterschaftsgeld), da meine Versicherung kein Krankengeld umfasst. Das Bundesversicherungsamt schrieb mir auf Anfrage:

  • Frauen, die - wie Sie - zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben - auch wenn sie geringfügig beschäftigt sind - keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
  • Ihre Ansprüche sind ausschließlich von der gesetzlichen Krankenkasse zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen zu befriedigen.Bitte setzen Sie sich nochmals mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und bitten um Prüfung unter Hinweis auf § 24 i Abs. 1, 2. Alternative Sozialgesetzbuch Fünftes Buch („... oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird“). Denn das gilt gerade für Mitglieder gesetzlicher Krankenkasse, die - wie Sie - ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Ok - was bedeutet Anspruch auf Krankengeld und warum umfasst das meine Vers. nicht? Was mich verwirrt ist, dass das Jobcenter sagt, dass ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (wird mir aber angerechnet - ist ja auch ok, da ich so oder so einen Verdienstausfall habe), eben weil Minijob.

Angenommen ich bekomme jetzt garnichts - und habe einen einen Verdienstausfall von insg. 14 Wochen wegen Mutterschutz - wer kommt dafür auf? Mein Arbeitgeber? Das Jobcenter? Ich meine, ich bin ja weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis, nur weil ich Mutter werde und in den Mutterschutz gehe, muss ich doch nicht auf mein Gehalt verzichten?

Ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Rat und Wissen irgendwie weiterhelfen.

Danke!

Schwangerschaft, Recht, Minijob, Rechte, Krankenversicherung, Hartz IV, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz, Ausbildung und Studium
Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen/2 Erhöhungen Düsseldorfer Tabelle verpasst? Rückforderung Beiträge Krankenversicherung?

Hallo. Ich zahle Kindesunterhalt gemäß einvernehmlicher Einigung und Düsseldorfer Tabelle pünktlich und stets in voller Höhe. Zu Geburtstagen der Kinder habe ich selber immer die Zahlbeträge erhöht. Dies aber bisher auf Basis eines veralteten Ausdrucks der Düsseldorfer Tabelle. Die letzten beiden Erhöhungen sind mir dadurch entgangen. Auch habe ich bisher auf freiwilliger Basis eine private Krankenversicherung der Kinder bezahlt. Nach mehreren banalen Streitigkeiten unter den Eltern habe ich Post von einem Anwalt der Ex erhalten. Neben unwichtigen Themen wird dort der durch die verpassten Erhöhungen entstandene Rückstand abgemahnt. Entgegen bisheriger Gepflogenheiten hat meine Exfrau mich nicht ein Mal auf die Erhöhungen selbst angesprochen. Ich habe den Rückstand sofort überwiesen. Nun erhalte ich die Rechnung des Anwalts meiner Ex. Aus dem Gesichtspunkt des Verzuges soll ich verpflichtet sein, dir Kosten zu zahlen. Allerdings ging es in dem Anwaltsschreiben auf 4 Seiten lang und breit um andere Streitthemen. Nur 1/5 des Schreibens, ganz am Ende, drehte sich um den Rückstand. Als Gegenstandswert wird die Höhe des Rückstands angegeben.

Meine Fragen an Sie/Euch:

  • Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen?
  • Bin ich weiterhin verpflichtet, die PKV der Kinder zu bezahlen? Dies wird von der Gegenseite verlangt. Ich habe angeboten, die Kinder kostenlos über mich in der GKV zu versichern.
  • Kann ich die gezahlten Beiträge zur PKV zurückfordern? Sie übersteigen den erledigten Rückstand bei Weitem.Falls ja, für welchen Zeitraum?

Vielen herzlichen Dank vorab.

Freundliche Grüße

Gregor

Finanzen, Recht, Anwalt, Unterhalt, Scheidung, Krankenversicherung, Anwaltskosten
Antrag auf Erwerbsminderungsrente, aber seit Jahren ein Nebengewerbe angemeldet, welches Ehepartner ausführt, geht das? Wie erkläre ich das im Rentenantrag?

Mein Mann ist in einem Unternehmen angestellt und hat vor Jahren ein Kleingewerbe als Nebengewerbe angemeldet. Ich war bis vor kurzem arbeitslos ohne Leistungsbezug, um nicht meinen eventuellen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu verlieren.Da mein Mann nun seit längerer Zeit krank ist, hat er mich als Minijobber angestellt, so kann ich die Arbeit erledigen und konnte mich vom Arbeitsamt abmelden. Nun wird ihm geraten, Erwerbsminderungrente zu beantragen. Soweit ich mich belesen habe, gibt es kein Problem, wenn man ein Gwerbe angemeldet hat und nicht mehr als 450,00 Euro zuverdient ? Sehe ich das richtig ? Ich dürfte ja gleichzeitig auch bis zu 450, 00 Euro dazu verdienen und könnte familienversichert bei seiner Krankenkasse bleiben ? Unsere Umsätze sind im Moment noch nicht hoch, da wir Geld in Umbauten investiert haben und dadurch noch Abschreibungen laufen. Was wäre, wenn der Umsatz höher wird, müsste ich mich dann privat krankenversichern oder ist es günstig, mich bei ihm dann fest einstellen zu lassen ? Im Fragebogen der Rentenversicherung wird gefragt, ob er noch eine selbständige Tätigkeit ausführt, müssen wir das mit Nein beantworten, er ist ja nur Inhaber, führt es aber nicht selbst aus oder kann ich das irgendwie erklären, eventuell bei der Zeile Art und Umfang der Tätigkeit ? Viele Fragen.. wir möchten aber auch nichts verkehrt machen. Vielen Dank für Antworten.

Rechtsanwalt, Rente, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Rentenversicherung, Zuverdienst
Aufwandsentschädigung für Gartenarbeit steuerpflichtig und was ist mit Hausmeister auf 450Eur Basis mit der KV?

Hallo zusammen,

laut Mietvertrag muss der Mieter Gartenarbeit leisten. Die eine Partei hält sich nicht daran und sagte man solle es ihm doch in der Nebenkostenabrechnung bis max. 250Eur in Rechnung stellen. Drittunternehmen sollen aus Kostengründen nicht beauftragt werden. Der Vermieter ist der Vater, der Gärtner/Hausmeister ist eins der Kinder. Der Aufwand der Gartenpflege und des Hauses steht nach Einzelaufstellung in keinem Verhältnis zu den 250Eur. Der Stundenlohn läge demnach vielleicht bei 2Eur zzfl. der Kosten für Gartengeräte, Bepflanzung usw. (keine Beleg vorhanden, da teilweise gebrauchte Heckenschere, Rasenmäher usw.)

FRAGE: Stellt der Vermieter Eigenleistungen in Rechnung muss diese versteuert werden. Stellt der Gärtner eine Aufwandsentschädigung muss dies auch nach seinem individuellen Steuersatz erfolgen oder kann es dies bei der Erklärung weglassen oder welche Möglichkeiten gibt es da?

Zukünftige vorstellbare Konstellation: Die Frau des jetzigen Gärtners ist Studentin und verdient selbstständig 410Eur p.a. und ist beim Mann mit krankenversichert. Wäre eine Anstellung der Frau zusätzlich als Hausmeisterin auf 450Eur Basis sinnvoll. Hier könnte der Vermieter die Kosten absetzten, das Geld bleibt in der Familie und dient auch als Unterstützungseinkommen während des Studiums und auch die Rente würde aufgebessert werden, aber was fällt als Zusatzkosten an, rechnet sich das Ganze und was muss man bedenken?

Vielen Dank für Tipps zu dem Thema.

Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Einkommen, Krankenkasse, Steuerklasse, Steuerrecht
Hallo, die Barmer verweigert mir die KvK weil ich bei der Vorgängerversicherung Beitragsschulden habe?

Ich war über 10 Jahre Selbständig und freiwillig versichert. In den letzten Jahren konnte ich mir die hohen Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten und ließ den Vertrag ruhen. In der Zeit nahm ich keinen Arzt in Anspruch. Es häuften sich Schulden in Höhe von ca.6000€ an. Wegen der fehlenden Krankenversicherung bin ich seit einem Jahr wieder in einem Angestelltenverhältnis und somit gesetzlich Krankenversichert. Jetzt bin ich auf der Arbeit zusammengebrochen und wurde mit Verdacht auf einen Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert. Die Nachsorge machte mein Hausarzt und ein Radiologe.(MRT und CT)

Ich hatte bis vor kurzem noch einen KvK von der deutschen BKK, diese wurde aber zum 31.12.2016 ungültig. Die Barmer übernahm zum 1.1.2017 die deutsche BKK - alle Mitglieder sollten eine neue Karte bekommen. Ich rief Mitte Januar die Barmer an und fragte nach meiner neuen KvK. Dort hieß es noch, dass sie mein onlineübermitteltes Foto nicht verwenden konnten und sie deshalb mir keine Karte zuschicken konnten. Jetzt nach dem Vorfall mit dem Krankenhaus hieß es plötzlich das ich keine Karte bekommen würde weil ich ja noch Beitragsschulden hätte. Das Krankenhaus und der Arzt stellen jetzt Forderungen von über 10.000€. Seite einem Jahr zahlt der Arbeitgeber und ich wieder Beiträge. Und trotzdem verweigert mir die Barmer die Karte. Ich stehe jetzt mit Forderungen von über 16.000€ da. Erst wenn diese getilgt wurden bekomme ich eine Karte. Ist das denn überhaupt zulässig ? Man kann doch nicht die freiwillige Versicherung der Selbständigkeit mit der gesetzlichen Pflichtversicherung zusammenlegen.
Oder doch ?

Krankenversicherung, Krankenkasse
Familienversicherung hat sich aufgelöst nun muss ich 1800€ Für 2 1/2 Monate zahlen (Details) Hilfe, was kann ich tun?

Mein Vater (Mutter verstorben) hat Deutschland (die EU) verlassen lebt seit Anfang April in Marokko . Da er sich nicht bei der AOK NordWest gemeldet hat wurde die Familienversicherung gestoppt. Nun steh ich da frisch mit Abitur (20Jahre alt ) möchte studieren und durch Zufall erfahre ich von der AOK dass ich vom 18.04-30.06.16 eine Versicherungslücke habe. Meine Versicherung bat mich darum zu checken ob jobcenter oder ähnliches den Beitrag übernimmt .Zu diesem Zeitpunkt war ich Schüler und bekam schülerbafög + Zuschüsse vom jobcenter für meine Wohnung . Das Jobcenter hat schon damals ausdrücklich gesagt (Bescheid), dass keine KV und PV gezahlt wird. Das Bafögamt hätte zu diesem Zeitpunkt bezahlt jedoch wusste ich nichts davon dass ich nicht mehr familienversichert bin . Nun sagt das Bafög Amt : ne zahlen wir nicht der bewilligungszeitraum ist vorbei . Nochmal zur Info : ich hatte zu diesem Zeitpunkt keinen kontakt zu meine Vater bzw. wurde von niemandem informiert über den Status meiner Versicherung . Nun habe ich den Brief hier liegen, dass ich zahlen muss für diese 2 1/2 Monate und das in 14 Tagen . Ich werde erstmal zu meiner Versicherung gehen und denen sagen dass ich Schüler war damit der Beitrag gedrückt wird . Desweiteren werde ich zum öffentlichen rechtschutz gehen und dort um ein Gespräch mit einem Anwalt beten . Wie sehen meine Chancen da aus kennt sich jemand aus ? Vielen Dank im Voraus .

Recht, Anwalt, Krankenversicherung, Gericht, BAföG, Jobcenter, Rechtsstreit

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