Zukunftsängste in der Ausbildung?

Hallo, ich habe extreme Zukunftsängste. Dennoch fange ich dieses Jahr im August eine Ausbildung als Kauffrau im Einzelhandel an. Ich bin jemand, der sich vorher dann sehr sehr viel damit beschäftigt und recherchiert, um keine Fehler zu machen. Ich weiß, dass das nicht unbedingt vorteilhaft ist und dass Fehler machen auch nicht schlimm ist, aber ich habe einfach Angst irgendetwas zu vermasseln, oder auch an etwas nicht zu denken. Das schaukelt sich bei mir dann so hoch, dass ich mich nur noch zurückziehe. Zum Beispiel habe ich Angst, dass ich das alles nicht verstehen werde. Ich habe Angst, dass ich das was drumherum anliegt nicht hinbekomme, wie zum Beispiel Krankenversicherung, Steuern, wo ich hin muss und was ich machen soll, an wen ich mich wenden soll, worauf ich achten muss und was wirklich noch wichtig ist. (Lebe nicht bei meiner Familie - die sind eh alle arbeitslos und Ansprechpartner habe ich privat so auch keinen.) Zudem habe ich Angst, weil ich dann wieder in eine neue Klasse komme, dass alle um einiges mehr können als ich. Ich bin wegen meiner Selbstverachtung und vm. schon in Therapie, weiß aber nicht wie ich das auf schnelle hinbiegen kann, um durch meine Selbstunsicherheit nicht auch noch meine Ausbildung zu verlieren. Kann mir jemand Tipps geben? Oder von Erfahrungen berichten? Worauf kommt es wirklich an? Und auf was sollte ich auch nebenbei achten?

Schule, Angst, Versicherung, Ausbildung, Krankenversicherung, Psychologie, Ausbildungsvertrag, Vergütung, Ausbildung und Studium, Erfahrungen, Beruf und Büro
Bekommt der Arzt Geld für das Ausstellen von Rezepten?

Hallo zusammen! :)

Ich habe 2x Fragen zum Thema Arzt/Allgemeinarzt und dem Ausstellen von Rezepten.

Frage Nr. 1: Es gibt Tage, da muss ich mal zum Arzt, weil ich z. B. krank bin oder mich irgendwie verletzt habe etc. Jedoch gibt es auch Tage, da gehe ich nur fix zum Arzt (rufe vorher dort an und frage nach einem Rezept, welches ich benötige .. für ein "logischerweise" verschreibungspflichtiges Medikament) .. gehe meist 1-2 Std. später dort vorbei und hole es mir ab .. das sind dann Rezepte, die ich teilweise regelmäßig dort ausgestellt bekomme .. und es bleibt immer beim gleichen Medikament, selbe Dareichssform .. Dosierung etc .. also quasi sehen die MTA's am PC, was ich immer bekomme .. und stellen es mir schließlich aus. Unter gewissen Umständen muss auf das ein oder andere Medikament bei mir noch eine Unterschrift des Arztes drauf.

Nun .. lange Rede, kurzer Sinn .. hier die eigentliche Frage: Das Ganze läuft ja über meine Krankenversicherung .. es handelt sich in diesen Fällen ja NICHT um ein Besuch beim Arzt inkl. Sprechstunde .. sondern einzig & allein um das Ausstellen eines Rezepts. Bekommt der Arzt das Ausstellen bezahlt von der Versicherung oder so .. oder kriegt er nur für das alleinige Ausstellen des Rezepts nichts bezahlt?! (Ich hoffe, ich habe mich nicht zu doof / kompliziert ausgedrückt?)

Zu meiner 2. Frage: Ich bin z. B. bei der Sprechstunde .. weil ich krank bin (egal, was ich habe ..)

Damit ich schnell fit werde, schreibt der Doc mir nun z. B. ein Antibiotikum auf .. wenn ich das in der Apotheke abgebe, steht ja auf dem Rezept drauf, welche Dosierung, Medikament UND nicht nur mein Name, sondern auch der Name des Arztes, der mir das Medikament verordnet hat. Zudem steht dort immer die Firma / "Marke" des Medikaments drauf .. z. B. STADA oder RATIOPHARM. Ist es nun so, dass der Doc eine Provision oder kleine "Belohnung" für das Verschreiben des Medikaments von der entsprechenden Firma erhält?

Btw noch eine kurze Frage .. auch direkt dazu: Kann der Arzt selbst einsehen/nachprüfen, ob das Medikament abgeholt bzw. gekauft wurde .. oder kann das nur die Apotheke selbst? Wenn ja, sieht er auch WANN ich das Medikament gekauft habe und von WO genau (also in welcher Apotheke) ich dieses bezogen habe?

Besten Dank für Eure Hilfe .. ich brauche bitte nur eine Antwort, wenn ihr euch hier sicher seid .. ich habe schon eine Vermutung zum Ganzen! Ich brauche KEINE schnelle, eilige Antwort .. aber richtig sollte sie sein.

Vielen Dank im Voraus nochmal & LG,

Jay

Medizin, Krankenversicherung, Allgemeinmediziner, Apotheke, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, Medizinische Fachangestellte, rezeptpflichtig, Pharmazeutisch-technischer Assistent
Krankenversicherung als Werkstudent?

Hallo.

Ich studiere in vollzeit und bin Werkstudent. Ich arbeite maximal 20h/Woche und verdiene 14,50€ in der Stunde (Brutto). Bisher gingen von meinem Gehalt immer 8,30% für die Krankenverischerung ab.

Vor einigen Wochen wurde mir dann von mienem Arbeitgeber mitgeteilt, dass er mir wohl zu viel von meinem Gehalt abziehen würde und ich es demnächst zurück bekommen würde.

Mit dem Gehalt vom Januar erhielt ich also alles, was mir bisher an KV-Beitrag von meinem Gehalt abgezogen wurde zurück. Da kommen bei 9 Monaten schon ein paar Taler zusammen.

Als ich damals meine studentische Krankenversicherung bei der TK abgeschlossen habe, hieß es, dass mich diese ca. 80€ im Monat kostet. Dies hat auch ganz gut mit den Abzügen von 8,30% gepasst, da diese immer bei ungefähr 80€ lagen. Zusätzlich wurde mir nie etwas von meinem Konto abgebucht.

Da ich nun von mienem Arbeitgeber alles an KV-Beiträgen zurück bekommen habe und somit insgesamt quasi gar nichts gezahlt habe für miene KV, befürchte ich, dass ich demnächst auf einen Schlag 9x80€ nachzahlen muss.

Ich habe gelesen, dass Werkstudenten beitragsfrei sind in KV, AV und PV. Warum hieß es dann jedoch anfangs, dass ich 80€ im Monat zahlen muss?

Kennt sich da jemand aus und könnte mir auf die Sprünge helfen?

Ich habe natürlich schon die TK informiert, aber habe noch keine Antwort erhalten.

Vielen Dank!

Arbeit, Geld, Versicherung, Krankenversicherung
In Österreich arbeiten + wohnen und in Deutschland zum Arzt gehen?

Hallo,

kennt jemand eine Möglichkeit, wei man in Österreich arbeiten und wohnen und in Deutschland zum Arzt für Routineuntersuchungen (Zahnarzt, Hausarzt) gehen kann?

Ich bin deutsche und habe vor kurzem eine Stelle in Österreich angetreten. Daher bin ich in Österreich über die GKK krankenversichert. Da ich in der Grenzregion wohne, ist mein Wohnsitz derzeit noch in Deutschland, sodass ich über den E106-Antrag als Grenzgänger noch in Deutschland zum Arzt gehen kann. Eigentlich würde ich gerne nach Österreich ziehen, da ich dann einfach näher am Arbeitsort wohnen könnte. Allerdings würde ich dann lt. GKK meinen Grenzgängerstatus verlieren, da man den Erstwohnsitz immer im Ausland (in meinem Fall Deutschland) haben muss, sobald der Erstwohnsitz in Österreich ist, verliert man den Grenzgängerstatus und kann somit nur noch in Österreich zum Arzt gehen.

Aber selbst wenn ich nach Österreich ziehen würde, hätte ich nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland. Österreich wäre jedoch der Erstwohnsitz, da ich nur noch am Wochenende in Deutschland wohnen würde.

Mir ist es sehr wichtig noch in Deutschland zum Arzt gehen zu können! Das ist kein Zweifel an der Kompetenz österreichischer Ärzte!!!! ...sondern einfach eine Gefühlssache.

Weiß jemand eine Lösung für mein Problem? Wie kann ich mit Erstwohnsitz Österreich und Zweitwohnsitz Deutschland, trotzdem noch in Deutschland zum Arzt gehen? Gibt es evtl. eine Privatversicherung die sowas abdeckt?

Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten!

LG, SoMo22

Deutschland, Krankenversicherung, Grenzgänger, Österreich, Ausbildung und Studium
Freiberufler im Callcenter als Student? Steuern?

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich gestern einen Vertrag Bzw eine Vereinbarung unterschrieben um bei einem Callcenter zu arbeiten. Jetzt bin ich dort als freiberufliche Telefoninterviewerin tätig. Der Verdienst klingt erstmal ganz gut. In der Regel 10€ die Stunde, am Wochenende 12-15€ und nach 20 Uhr 20€ die Stunde. Als armer Student lässt man sich von solchen Aussichten natürlich schnell blenden. Hinzu kommt, dass viele in meinem Bekanntenkreis dort arbeiten und sich dumm und dämlich verdienen. Jetzt habe ich mal recherchiert und herausgefunden, dass ich relativ hohe Steuern zahlen muss und mich selber Krankenversichern muss und zusätzlich muss ich mich beim Finanzamt als selbstständig melden. Da habe ich bei den bekannten mal nachgefragt und da stellte sich heraus dass die Ganoven ihre Tätigkeit einfach nicht angemeldet haben. Jetzt meine erste Frage: wie bescheuert ist es, sich auf die bösen Stimmen zu verlassen und sich auch nicht beim Finanzamt zu melden mit der Ausrede dass der Verdienst viel höher ist und „bisher nie was passiert“ ist?

Und gleich die zweite Frage hinterher: ich würde die Woche die für Studenten zugelassenen 20 Stunden arbeiten und würde dann auf etwa 1100€ im Monat kommen. Ich bin 20, wohne zuhause und bin in der Familienversicherung (falls diese Informationen nützlich sind. Wenn weitere Infos benötigt werden gebe ich die natürlich gerne!) Lohnt es sich überhaupt sich die Mühe zu machen oder werde ich nach Abzügen sowieso nur noch knapp über 450€ sein und kann dann auch eine geringfügige Beschäftigung annehmen ohne den Stress mit Steuern und co ?

Und eine letzte Frage: ich fange die Tätigkeit jetzt im November an. Ich habe also nur noch anderthalb Monate im Jahr in denen ich verdiene und werde dementsprechend auch nicht über diese 5500€ Grenze kommen. Muss ich das jetz trotzdem angeben/versteuern ?

Verzeiht mir die ganzen umständlichen Fragen aber ich bin eine Niete in sowas und hoffe auf ganz viel hilfreichen Rat. Werde im Notfall natürlich auch zum Steuerberater gehen aber ich habe noch die Hoffnung dass es einfacher sein kann als gedacht.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Steuern, Studium, Geld, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Callcenter, Finanzamt, Freiberufler, Ausbildung und Studium
Krankenversicherung?hartz4 bedarfsgemeinschaft?

Hallo , also mein ich erläuter mal mein Problem.

ich bin zum 1.10 mit meinem Freund zusammengezogen ,bzw habe dem jobcenter gesagt das ich in ein anderen ort umgezogen bin.** ich sollte auch dann eine Arbeitanfangen und die sind mir 3 Tage später abgesprungen , dass war ein mächtiges hin und her ich bin die 3 Tage da angetanzt und immewieder haben die mich hingehalten mit dem arbeitsvertrag , naja Jetzt kam er nicht zustande .

Nun weis ich nicht was ich machen soll , ich habe nochnie alleine gelebt . was kann ich machen um verrübergehend Geld zu bekommen und versichert zu sein ? solange ich meine arbeit gefunden habe , dass soll aufkeinenfall eine dauerlösung sein aber vorrübergehend geht es nicht anders ..

soll ich mich nun bei dem jobcenter hier im ort melden und angeben in einer WG zu leben , oder kann ich angeben mit meinem Partner zusammen zu leben .


Er verdient gut geld , und ich habe angst das er meine versicherung tragen muss und ich die nächsten Wochen oder Monate ohne geld rumrenne und er meine sachen tragen muss ..*

und wie ist das mit einer bedarfsgemeinschaft **, muss er dann die versicherung zahlen oder bin ich dann einfach mitversichert über ihn ?? ich habe echt keine ahnung davn...dann noch ich war nochnicht beim amt bisher , das möchte ich alles diese woche erledigen , sollte diese frage aufkomme.

kann mir da jemand erklären was ich jetzt ,achen muss dass es nicht dazu kommt ?? . ich Betone es nochmal , es soll keine Dauerlösung seien , ch bin auf suche aber soschnell ergibt sich leider nichts bzw bisher nichts ...**

Versicherung, Freunde, Krankenversicherung, arbeitslos, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, zusammenziehen, arbeitssuchend
Kann die gesetzliche Krankenkasse einen arbeitslosen verbieten versicherungslos zu sein und ihn zwingen weiterhin freiwillig versichert sein zu müssen?

Hallo, Ich war eine Zeit lang beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und gleichzeitig gesetzlich krankenversichert. Anschließend habe ich mich aus dem Amt selbständig abgemeldet ,habe dann auch keine Leistungen mehr bezahlt bekommen und aus meinem Ersparten gelebt. Anschliessend gab es eine Phase von 6 Wochen wo ich weiterhin arbeitslos war aber nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet. Also weder das Amt noch ein Arbeitgeber trug die KV kosten. Jetzt habe ich mich mit meiner alten Krankenkasse (DAK) in Verbindung gesetzt und die behaupten ich müsse mich für den Zeitraum der letzten 6 Wochen als ein freiwillig Versicherter Gebühren zurückzahlen und in Zukunft ebenfalls weiterhin bei denen ,,freiwillig" versichert sein. 1. weil man in Deutschland egal was versichert sein muss. 2. Wegen einer angebliche18 monatigen Bindungfrist an die gesetzliche Krankenkasse. ( d.h. man darf 18 monate die krankenkasse nicht wechseln/kündigen und bei mir wäre das nicht vorbei gewesen)

Meine Fragen jetzt. Darf die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend für die 6 Wochen mich als freiwillig Krankenversichert einstufen und Gebühren zurückverlangen? Darf die Krankenkasse mich auch weiterhin zwingen bei denen freiwillig versichert zu sein obwohl ich arbeitslos bin und aus meinem Ersparten lebe. Oder kann ich einfach aus der Krankenkasse aussteigen und überhaupt nicht mehr Krankenversichert sein?

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Urlaubs- und Krankheitsvertretung ungeregelt?

Hallo!

Ich arbeite als Teilzeitkraft - vier Stunden täglich am Vormittag. Im Büro neben mir sitzt eine Kollegin, die seit ca. einem Jahr die Zentrale bei uns besetzt. Ihr eigentliches Arbeitsgebiet umfasst andere Bereiche. Die Vertretung war bis vor zwei Jahren so geregelt, dass es eine zweite Vollzeitkraft (diese hat vorher die Zentrale besetzt) in unseren Büros gab. Die beiden Damen mussten sich, was Urlaubsplanung angeht, absprechen, damit das Zentraltelefon bis 16.00 Uhr besetzt war. Die zweite Vollzeitkraft wurde vor ca. zwei Jahren auf eine Halbtagsstelle "reduziert" und musste von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr arbeiten. Leider ist sie seit ca. einem Jahr langzeitkrank. Meine Kollegin hat das Problem im Falle von Urlaub und Krankheit der Geschäftsführung schriftlich mitgeteilt - leider ohne vernünftige Antwort oder Lösung. Ich erledige im Urlaubs- und Krankheitsfall so gut es geht die Arbeit meiner im Nachbarbüro sitzenden Kollegin mit. Da ich jedoch auch meinen Arbeitsbereich abdecken muss, ist es klar, dass ich nicht alles schaffe. Ich arbeite während dieser Zeit oft täglich eine Stunde länger und versuche, einen Tag pro Woche bis 16.00 Uhr zu bleiben. Mehr ist mir nicht möglich und ich mache so 8 Überstunden pro Woche, für die ich wiederum zwei Tage auf Überstunden in Anspruch nehme und während dieser Zeit wiederum meine Kollegin alleine ist.

Nun zu meiner Frage: wenn die Kollegin aus der Zentrale nun krank wird oder Urlaub machen möchte, bin ICH dann für die Besetzung des Telefons zuständig? Und wie begegne ich meinem Chef am besten, wenn er dies von mir verlangt?

Ich hoffe, meine Schilderung kann man einigermaßen verstehen.....


Vielen Dank für Eure Antworten.

Arbeit, Beruf, Krankenversicherung

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