Wechsel PKV in GKV, Bewilligung (Fortsetzung der) Psychotherapie

Für mich hängt sehr viel von der folgenden Frage ab. Deshalb hoffe ich sehr auf eine (möglichst verlässliche) Antwort:

Ich muss bzw. darf demnächst wieder von der PKV in die GKV wechseln. In der PKV habe ich eine Psychotherapie gemacht (VT) und dort auch schon eine Verlängerung bewilligt bekommen (insges. 70 Stunden). Diese sind zeitgleich mit dem Kassenwechsel aufgebraucht. Medizinisch ist die Fortsetzung der Therapie umbedingt notwendig, dass sieht auch mein Therapeut (der auch eine Kassenzulassung hat) so.

Weiß jemand, wie die Chancen stehen, dass die KK (nochmal) eine "Verlängerung" bewilligen wird? Formal würde es sich ja um einen Erstantrag handeln, da ich bislang noch keine Therapie in der GKV gemacht habe. Aber kann/darf/wird sich die GKV möglicherweise darauf berufen, dass ich in der PKV bereits eine Therapie gemacht habe und deswegen den Antrag ablehnen?

Ich hatte mich vor einiger Zeit wegen dieser Frage schonmal an die KK gewendet und damals die Info erhalten, dass ich "bei Null" anfangen werde und es die GKV nicht interessiert, was in der PKV war. Deshalb bin ich bislang davon ausgegangen, dass alles gut gehen wird. Mein Therapeut hat von Kollegen aber nun, erfahren, dass in solchen Kostellationen meist nur noch abschließende 10 Stunden bewilligt werden.

Wenn sich jemand in diesem Bereich auskennt, wäre ich sehr dankbar über eine Antwort! Mathilda

Krankenversicherung, Krankenkasse
Deckt die Grundsicherung auch die Krankenkassenbeiträge?

Ich bekomme 398 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente und habe in meiner Miete in der alten Wohnung 160 Euro Grundsicherung erhalten. Jetzt ziehe ich um und zahle nur noch 50 Euro Miete. Vorher wurden die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung von der Grundsicherung getragen und jetzt frage ich mich ob ich einen Antrag auf Grunsicherung stellen kann damit diese die Kosten für die anfallenden 140 Euro Krankenversicherungsbeiträge bei der AOK bezahlt. Ich bin etwas verunsichert weil ich ja abzüglich der 140 Euro und den 50 Euro Miete gerademal 208 Euro zum leben hätte. Selbst wenn ich keine Miete zu bezahlen hätte würde ich abzüglich der Krankenkassenbeiträge die ich aus eigener Tasche bezahlen müßte 258 Euro zum leben haben.Meine Frage ist ob ich auch einen Antrag auf Grundsicherung stellen kann wenn es nur die Krankenkassenbeiträge beträfe und ob ich wegen 50 Euro Miete überhaupt Antrag stellen kann. Wäre schön wenn jemand wüßte wie das läuft. Am liebsten würde ich nur Grundsicherung für die gesetzliche Krankenversicherung beantragen, aber ich weiß nicht ob das geht und wähle deswegen den Umweg über die Miete. Es wäre halt fatal wenn die Miete zu gering für eine Grundsicherung wäre und ich die Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen müßte.Ich habe schon gegoogelt, bin aber auf eine einfache und verständliche GuteFrage.netAntwort gespannt.

Krankenversicherung, Grundsicherung

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