Gaszähler scheint defekt zu sein! Und nun?

Hallo,
ich bin gerade sehr schockiert was die Gasrechnung angeht.
Ich habe 11 Monate in der Wohnung gelebt. 103€ haben wir monatlich gezahlt, 40m^2, zu zweit. Heißwasser lief über Strom, Durchlauferhitzer..
Es war preislich der beste Anbieter, zuerst wurden wir auf 60€ gestuft, habe den Abschlag selbst so hoch gesetzt, damit wir nichts nachzahlen müssen.

Hatten in der Wohnung einen nicht isolierten Abstellraum. Natürlich Tür immer zu.
Im Winter hatten wir es nie warm, haben lieber etwas gefroren, damit die Gaskosten nicht so hoch sind..

Anfang Juni sind wir ausgezogen. Ich habe gekündigt, musste nochmals 300€ nachzahlen!
Habe es wütend auf den Abstellraum geschoben, habe gezahlt und war froh weg zu sein.

Der Mietvertrag lief bis Ende August, also mussten wir bis dahin noch einen Vertrag beim Grundversorger machen. Die Gastherme war seitdem ausgeschaltet! Ganz aus, es konnte unmöglich Gas verbraucht werden.  

Zählerstand vorher und nachher natürlich abgelesen. Angeblich ist der Zählerstand in der Zeit, in der niemand in der Wohnung gewohnt hat, niemand drin war, die Therme ausgeschaltet war, um beinahe 800 kWh gestiegen! Nun sollen wir nochmals 80€ nachzahlen, für 3 Monate in denen definitiv kein Gas verbraucht worden ist?

Natürlich wärs schön, wenn wir unser Geld zurück bekommen, auch wenn ich bezweifle, dass es klappt. Allerdings wohnen jetzt schon andere Leute in der Wohnung und wir möchten auch vermeiden, dass diese Leute so hohe Gaskosten haben!
Und ich sehe es nicht ein die 80€ nachzuzahlen, die ich definitiv nicht verbraucht habe.

Leider kenne ich mich nicht aus. Was kann man machen? Wie kann man nachweisen, dass der Gaszähler ununterbrochen weiterzählt, auch wenn nichts verbraucht wurde?

Kennt sich jemand aus?

LG

Wohnung, Rechnung, Gas, Kosten, Vertrag, Abrechnung, Gastherme, Gaszähler
Verhältnismäßigkeit bei Schadensersatz nach Autounfall?

Hallo zusammen,

meine Freundin hat mit einem Mietfahrzeug beim ausparken ein anderes Fahrzeug berührt. Wirklich nur berührt, da sie im Kriechtempo rückwärts rollte. War schon blöd. wir haben einen Kleinwagen bestellt und bekammen einen Opel 7-Sitzer der total unübersichtlich war, da sie keinen Kleinwagen mehr hatten.

Am anderen Fahrzeug ist nichts passiert und am Mietfahrzeug ist das Glas der Nebelschlussleuchte eingedrückt worden sowie ein ca. 4cm Kratzer. Auch die Polizei hat nur einen kleinen Kratzer und das gebrochene Glas der Nebelschlussleuchte feststellen können.

Die Mietwagenfirma hat uns eine sündhaft hohe Rechnung gestellt. Daraufhin hab ich die Kostenaufstellung verlangt und auch bekommen.

Die Mietwagenfirma hat eine neue 500€ Heckstoßstange gekauft und sie für weitere 500€ lackieren lassen. Auch sind da Kosten noch Kosten für Abbau der Räder + Radkasten dazugekommen sowie auch "Zeitzuschlag für eine Hauptarbeit" (was auch immer das ist), die wir nicht nachvollziehen können.

Muss der Schadensersatz nicht Verhältnismäßig sein? Ich meine für einen 4 cm Kratzer und einem gebrochenen NSL-Glas direkt eine neue Stoßstange zu kaufen ist doch lächerlich, oder nicht?!

Zumal das Fahrzeug bereits Vorschäden hatte. Die Seite des Fahrzeugs weißt einen ca 30cm Kratzer auf der sich über Tür und Kotflügel erstreckt sowie noch einige andere Kratzer. Und da wurde ja auch nicht direkt ein ganzes Teil getauscht. Da wurde nur Stümperhaft mit einem Lackstift (in falscher Farbe) rübergekritzelt, weshalb wir uns verarscht fühlen, dass für einen max. 4cm großen Kratzer eine neue Stoßstange + Lackierung und co. nötig war.

Das ist doch nicht rechtens, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße Verbockt

Auto, Autounfall, Unfall, Rechnung, Rechte, Kosten, Fahrzeug, Mietwagen, Schaden

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