Mutter zeigt sich nicht Kooperativ / Abzweigungsantrag Kindergeld?

Abzweigungsantrag Kindergeld Hallo community Ich habe noch nie im Leben Kindergeld bekommen, da ich im Kinderheim aufgewachsen bin. Nun wohne ich alleine und versuche Kindergeld zu bekommen, aber meine Mutter zeigt sich nich kooperativ und weigert sich den Antrag auszufüllen. Meine Frage jetzt ob das unter den untrigen Punkten fällt, vielleicht gibt es ja hier welche die was wissen.

Abzweigungsantrag ist ein Ausnahmefall

Kann nicht sichergestellt werden, dass das Kindergeld auch tatsächlich dem Kind zugute kommt, kann das Kind im Sonderfall einen Antrag auf Abzweigung stellen (§ 74 EStG). Dies hätte zur Folge, dass zwar weiterhin die Eltern anspruchsberechtigt sind, das Kindergeld jedoch an das Kind direkt ausgezahlt (abgezweigt) wird. Der Anspruch selbst geht also nicht über, lediglich die Zahlungen werden weitergeleitet. Voraussetzungen

Eine Abzweigung des Kindergeldes ist nur dann möglich, wenn der Kindergeldberechtigte regelmäßig keinen oder nur geringen Unterhalt zahlt (geringer als die Höhe des anteiligen Kindergeldes). Davon ist auszugehen, wenn der Berechtigte/ Elternteil:

dauerhaft kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt
nur Unterhalt zahlt, der unter der Höhe des anteiligen Kindergeldes liegt
mangels Leistungsfähigkeit (nicht genügend Einkommen) keinen Unterhalt zahlt
seine Unterhaltspflichten bereits durch dich Gewährung einer angemessen Erstausbildung erfüllt hat und für eine Zweitausbildung kein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht. In diesem Fall wird keine Unterhaltspflicht verletzt, dennoch kann das Kindergeld abgezweigt werden
Kindergeld, abzweigungsantrag
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