Vollstreckungsbescheid oder lieber Anwalt einschalten?

Hallo Zusammen,

wir haben ein Fotostudio und fotografieren hauptsächlich Hochzeiten. Nun ist uns nach 5 Jahren ein Paar unter den Kunden zugelaufen, welches die gemachte Arbeit nicht zahlt.

Fotografiert wurde im Juni. Im September war es immer noch nicht angezahlt. Wir haben die Bilder abgeliefert und es hies, sie kommt und zahlt nächste Woche. Das war Ende September... naja schreiben und anrufen ist hoffnungslos, die Braut mit der wir alles organisiert und besprochen haben ignoriert alles. Rechnung, Mahnung und Mahnbescheid haben wir auch schon geschickt. Tut sich nix.

Nun die Frage: Vollstreckungsbescheid beantragen oder lieber gleich zum Anwalt gehen? Laut Erfahrungen vom Bekannten, bringt dieses Bescheid kaum was, da die entweder abhauen oder nix haben was pfändbar wäre. Ich weiß zwar wo die wohnen, die wohnen da immer noch, die Dame ist auch ständig online in WhatsApp und wechselt fleißig die Bilder im Account. ein Foto von uns hat sie auch schon drin gehabt. Und eins hat sie bei Facebook drin stehen. Scheint abfotografiert zu sein. So gesehen hat sie es veröffentlicht ohne die Rechte dazu zu haben, weil ja nix bezahlt ist.

Der Betrag beläuft sich auf ca. 300,00€ und ich schätze mal dass die Kosten für Anwalt usw. doppelt so hoch sind. Aber andererseits wenn wir gewinnen, zahlt es das Brautpaar bzw. die Braut, oder?

Also ich bin völlig ratlos, was ich jetzt mach, ist zwar nicht viel aber auch nicht wenig und so ein Vollstreckungsbescheid kostet sicher auch noch was. Und was machen die Gerichtsvollzieher eigentlich wenn niemand da ist? kommen die nochmal? oder wenn die den nicht reinlassen? oder wenn die Dame sagt, ich habe nix, das gehört alles meinem Mann. Dann sitzen wir auf den Kosten, oder?

Boah das macht mich wahnsinnig, dass wir 15km weiter weg wohnen und praktisch gar nix tun können. Ich freue mich sehr über ein paar Ideen oder Tipps! DANKE.

Vollstreckungsbescheid 100%
Anwalt holen 0%
Anwalt, Kosten, Nutzungsrecht, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid
Rechtsanwalt Gesamtbetrag oder Gesamtforderung zahlen (langer Text mit zusätzlichen Infos)?

Hallo,

ich hatte seit November ein unglückliches Missverständnis mit meinem "JustFit":

Ich hatte zum Zeitpunkt, zu dem sie monatlich das Geld einziehen nicht genug auf meinem Konto gehabt. Nun ja, da kann man nichts anderes sagen, als "dumm von mir".

Jetzt hatte ich das Geld allerdings nach der 2. Mahnung bezahlt (ich weiß, auch das war eher schlecht gemacht, aber anders leider nicht möglich).

Ich dachte mir "Gut, alles bezahlt, dann kann ja jetzt alles normal weiter gehen."

Allerdings habe ich in dieser und der darauffolgenden Zeit nicht auf meine Kontoauszüge geachtet (ich bin 19, habe sowas halt nie wirklich gelernt...) und ging davon aus, dass die folgenden Monate, also Dezember und Januar, auch ganz normal das Geld abgebucht wurde. Ins Fitnessstudio bin ich allerdings nicht gegangen, aus einem Mix aus Faulheit und der Angst, dass es vielleicht doch nicht so ganz geklappt haben könnte.

Vor kurzem bin ich dann allerdings doch hingegangen, um mich zu erkundigen, ob noch irgendwelche Beträge zwischen uns offen sind. Als Antwort darauf bekam ich ein "ja". An die genaue Summe kann ich mich leider nicht mehr erinnern.

Daraufhin habe ich letztendlich doch nach meinen Kontoauszügen geguckt und siehe da:

Die 54,40, die ich überwiesen hatte, wurden mir schon zurückgebucht (mit demselben Verwendungszweck, wie ich ihn angegeben habe), bevor ich sie überwiesen hatte.

Beziehungsweise gleichzeitig, wurden allerdings so angezeigt (ich lade wohl auch einen Screenshot hoch). Und die anderen monatlichen Beträge wurden auch nicht eingezogen. Ich habe folgendes gecheckt: Die Überweisung fand 6 Tage vor Ablauf der Frist statt und ich hatte zu dem Zeitpunkt definitiv genug Geld auf meinem Konto. Kein Grund also, das Geld automatisch zurückzunehmen.

Jetzt musste ich natürlich plötzlich Geld im dreistelligen Bereich bezahlen, allerdings kommt es noch besser: Nur zwei Tage nachdem ich das erfahren hatte, bekam ich einen Brief von einem Rechtsanwalt.


Und das ist der eigentlich wichtigste Part, allerdings wollte ich hier schon mal alle Infos unterbringen:

In dem Brief steht folgendes:

"Umseitig erhalten Sie ein aktuelles Forderungskonto, aus dem Sie sämtliche Einzelheiten und die Höhe des Gesamtanspruchs entnehmen können. Ich gebe ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, die Angelegenheit durch Zahlung des dort ausgewiesenen Gesamtbetrages ausschließlich auf eines meiner Konten bis spätestens zum

08.02.2017

zu erledigen.

Nach Ablauf dieser Frist werde ich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, welches ihnen ganz erhebliche zusätzliche Kosten verursachen wird."

Die Rechnung werde ich auch hochladen. Meine Fragen sind jetzt:

Warum wurde das Geld einfach so zurückgebucht

Welchen der Beträge muss ich zahlen?

Der Gesamtbetrag berechnet sich ja nur aus Geschäftsgebühr und Entgeldern. Allerdings steht im Brief ja, dass ich die Angelegenheit durch Bezahlen des "Gesamtbetrages" erledigen kann.

Danke fürs Lesen & Hilfe!

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Rechnung, Rechtsanwalt, Kosten
(RUNDFUNKBEITRAG) Im Brief vom Gerichtsvollzieher mehrere Beträge aufgelistet?

Nun ist es soweit - habe mich gegen die Frechheit in Form von Rundfunkbeiträgen gewehrt, aber nun kam ein Brief vom Gerichtsvollzieher. Auf der ersten Seite ein geforderter Betrag von 309,11€; wenn ich diesen Betrag vor dem mir vorgegebenen Termin im Büro von Frau Gerichtsvollzieherin an sie überweise, so steht da, muss ich diesen nicht wahrnehmen.

Allerdings habe ich in den anhängenden Papieren weitere Beträge gefunden und bin nun verwirrt - auf einer Seite mit der Überschrift "Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks" steht "...trotz Festsetzung und Mahnung hat der/die oben genannte Beitragsschuldner(in) rückständige Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge, Säumniszuschläge und Nebenforderungen von insgesammt 269,00€ nicht beglichen." Ganz unten auf der Seite steht eher beiläufig: "Zu Ihrer Information: Eine Zahlung konnte dem Beitragskonto bisher nicht gutgeschrieben werden. Das Beitragskonto weißt einschließlich 12.2016 einen Rückstand von 321, 50 € auf."

Kenne mich damit überhaupt nicht aus und bin nun verunsichert, was die von mir wollen. Die Summe von 309,11€, die auf der ersten Seite auffällig vermerkt wurde? Das aber auf das Konto der Gerichtsvollzieherin geht? Und was ist dann das mit den 269€ und den 321€? Die wollen doch hoffentlich nicht alle drei Summen von mir? Oder kommen die anderen zwei nicht so deutlich hervorgehobenen Beträge erst später auf mich zu?

Bin Azubi im ersten Lehrjahr und habe jetzt mit Hilfe von zwei Freunden die 309 Euro zusammengekratzt. Falls die aber alle 3 Beträge wollen, die ich in den Briefen gefunden habe, weiß ich echt nicht, wohin.Hab ja schon keine Ahnung, wie ich die zusätzlichen Gebühren, die jetzt monatlich anfallen werden, stemmen soll. Habe mit meinem Gehalt bisher so ziemlich am Limit gelebt und in meiner kleinen Einzimmerwohnung gibt es nicht mal einen TV-Anschluss...

Meine Hoffnung ist, dass ich außer den ab da selbstverständlichen monatlichen Beiträgen in Ruhe gelassen werde, sobald ich der Gerichtsvollzieherinkommentarlos ihre 321€ überwiesen habe...

Kennt sich da jemand aus oder war schonmal in dieser Situation? Vielen Lieben Dank an alle Helfenden und entschuldigt den langen Text. :)

Kosten, Gerichtsvollzieher, Rundfunkbeitrag
Wieviel ist für Kost und Logis gerechtfertigt?

Mein im letzten September 18 Jahre alt gewordener Sohn lebt seit Mai wieder bei mir. Bekommt eine rundum sorglos Versorgung (Essen, Trinken, Wäsche waschen, putzen, Mamataxi, Strom, Wasser, Versicherung usw.), verdient sich bissel Geld dazu, macht Praktikum und geht bald in die Ausbildung.

Ich meine, dass 250,- € im Monat für meine Dienste angemessen sind, die ich vom Kindergeld, früher Unterhalt, später BAB einbehalte. Den Rest habe ich für Auslagen, wie Kleidung und Sonderwünsche aufgespart und stelle ihn ihm zur Verfügung.

Sohn meint, dass ich ihm zuviel Geld abknöpfe und deshalb auf entsprechende pünktliche Leistungen ein Anrecht hat. Im Sinne, ich bezahle dich dafür, dass meine Wäsche geordnet und ausreichend im Schrank liegt und du mich auf Arbeit zu fahren hast, genügend Wunschgetränke und Essen vorrätig ist usw.

Kein Ohr bei Darlegung der Lebenskosten. Kommt er mir mit seiner Bezahlung und Erwartung an mich, dann entgegne ich ihm mit dem mir zustehenden Mindestlohn. Heiße Debatten.

Durch Hinzuverdienst entgehe ich der Grundsicherung als EU Rentner. Auch wenn ich besser gestellt wäre, bin ich der Ansicht, dass jeder seinen Beitrag zu leisten hat. Mich verwirrt die Aussage meines Sohnes, dass andere Jugendliche zuhause weniger oder garnichts abliefern und er sich ausgenutzt fühlt. Meine Frage wieviel Einbehalt bzw. Abgabe wäre angemessen? Wie haltet Ihr es?

Haushalt, Kinder, Geld, Kosten, Soziales, Erfahrungen
Verbraucht unser Durchlauferhitzer zu viel Strom (Durchlauferhitzer, Stromkosten, Vermieter)?

Guten Tag liebe Community,

wir haben bei uns in der Wohnung den Verdacht, dass unser Durchlauferhitzer zu viel Strom verbraucht, da wir für ein zwei Personen Haushalt so durchschnittlich 14 KW pro Tag verbrauchen. An manchen Tagen kommen wir sogar auf 20KW und das können wir uns nicht so ganz erklären, da wir keine Stromfresser in der Wohnung haben. Das haben wir auch schon mit einem Messgerät überprüft. Wir haben einen 12 Jahre alten Stiebel Electron Durchlauferhitzer, der mit 21 KW läuft. Die Seriennummer ist 074033. Ich habe bereits ein paar Tests gemacht und beispielsweise den Wasserhahn auf warmes Wasser aufgedreht, ungefähr die Temperatur, mit der man sich die Hände so wäscht. Dabei wurde laut Stromzähler 1 KW in ca. 3 Minuten verbraucht. Beim duschen komme ich auf ca. den selben Wert. Rechnet man das auf eine Stunde hoch, wären dies ungefähr 18-19 KW. Natürlich wird nur ca. 10 Minuten pro Person geduscht, also insgesamt 20 Minuten. Weiterhin auffällig ist, dass das Gerät nur heißes Wasser abgibt, wenn man es voll aufdreht. Also auf Regler ganz hoch aufgedreht und das auf dritter Stufe. Auf anderen EInstellungen bleibt das Wasser eher so lauwarm. Ist das Normal? Ich habe auch mal beim Hersteller angerufen, aber da habe ich schon zwei unterschiedliche Versionen gehört. Einmal sagte mir ein Herr am Telefon, dass beim Test mit den Wasserhahn pro Stunde nur ca. 6-7 KW verbraucht werden darf (also nicht 18-19 KW wie bei uns), ein anderes Mal teilte mir ein anderer Mitarbeiter mit, dass das Gerät nicht defekt sein kann und der Verbrauch normal sei. Das ist jetzt natürlich etwas schwierig zu sagen, was davon stimmt. Ein anderes Problem ist, dass wir zwar ein gutes Verhältnis zu unserem Vermieter haben, dieser aber sich ein wenig weigert einen Elektriker zu holen, der das mal alles genau abcheckt. Er sagt, dass wir dann die Kosten eventuell tragen müssten. Weiß jemand wie es hier genau ausschaut? Muss der Vermieter so ein Gerät mal alle paar Jahren kontrollieren lassen? Müssen wir den Elektriker bezahlen? Wissen langsam nicht so ganz weiter, denn wir können uns diesen Stromverbrauch in unserer Wohnung nicht wirklich erklären, da wir auch nicht immer da sind und wie bereits erwähnt, kaum Elektrogeräte besitzen, die viel Strom fressen. Den Kühlschrank haben wir seit Monaten schon ausgestöpselt, eine Waschmaschine haben wir nicht in der Wohnung, sondern im Flur, welches über einen gemeinschaftlichen Stromanschluss läuft.

Wäre für jeden Tipp oder Vorschlag dankbar!!!

Liebe Grüße.

Wasser, Wohnung, Strom, Mietrecht, Vermieter, Kosten, Stromverbrauch, Nebenkosten, Durchlauferhitzer

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