Verhältnismäßigkeit bei Schadensersatz nach Autounfall?

Hallo zusammen,

meine Freundin hat mit einem Mietfahrzeug beim ausparken ein anderes Fahrzeug berührt. Wirklich nur berührt, da sie im Kriechtempo rückwärts rollte. War schon blöd. wir haben einen Kleinwagen bestellt und bekammen einen Opel 7-Sitzer der total unübersichtlich war, da sie keinen Kleinwagen mehr hatten.

Am anderen Fahrzeug ist nichts passiert und am Mietfahrzeug ist das Glas der Nebelschlussleuchte eingedrückt worden sowie ein ca. 4cm Kratzer. Auch die Polizei hat nur einen kleinen Kratzer und das gebrochene Glas der Nebelschlussleuchte feststellen können.

Die Mietwagenfirma hat uns eine sündhaft hohe Rechnung gestellt. Daraufhin hab ich die Kostenaufstellung verlangt und auch bekommen.

Die Mietwagenfirma hat eine neue 500€ Heckstoßstange gekauft und sie für weitere 500€ lackieren lassen. Auch sind da Kosten noch Kosten für Abbau der Räder + Radkasten dazugekommen sowie auch "Zeitzuschlag für eine Hauptarbeit" (was auch immer das ist), die wir nicht nachvollziehen können.

Muss der Schadensersatz nicht Verhältnismäßig sein? Ich meine für einen 4 cm Kratzer und einem gebrochenen NSL-Glas direkt eine neue Stoßstange zu kaufen ist doch lächerlich, oder nicht?!

Zumal das Fahrzeug bereits Vorschäden hatte. Die Seite des Fahrzeugs weißt einen ca 30cm Kratzer auf der sich über Tür und Kotflügel erstreckt sowie noch einige andere Kratzer. Und da wurde ja auch nicht direkt ein ganzes Teil getauscht. Da wurde nur Stümperhaft mit einem Lackstift (in falscher Farbe) rübergekritzelt, weshalb wir uns verarscht fühlen, dass für einen max. 4cm großen Kratzer eine neue Stoßstange + Lackierung und co. nötig war.

Das ist doch nicht rechtens, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße Verbockt

Auto, Autounfall, Unfall, Rechnung, Rechte, Kosten, Fahrzeug, Mietwagen, Schaden
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