Versicherung zahlt nicht, weil es weder ein Unfall noch eine Panne war?

Moin. Ich war in Dänemark mit dem Auto auf einem befestigtem Waldweg unterwegs gewesen. Ich habe nicht bedacht, dass es die Tage davor nur geregnet hat. Habe mich dann vorne festgefahren und mit allen Mitteln versucht wieder rauszukommen. Rampe mit Holz gebaut, geschaufelt wie ein Verrückter und und und. Nichts hat geholfen. War 4 Stunden mit beschäftigt. Habe dann meine Versicherung angerufen. Dort hieß es zuerst: ,,Kein Öffentlicher Weg. Wir zahlen nicht. Tschüs". Zweiter Anruf war schon freundlicher und hat mir geholfen bez. Pannendienst verständigt. Leider auch hier keine Kostenübernahme. Zuhause zur Provinzial gelaufen und nachgefragt. Dort hat man sich ausführlich mit meinem Fall beschäftigt. Resultat: Was versteht man unter Panne oder Unfall? A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch-oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmiitelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Demnach besteht leider kein Versicherungsschutz, auch wenn sich der VN nicht aus eigener Kraft aus der Lage befreien konnte.

Jetzt habe ich aber was nettes im Internet gefunden. Laut Rechtssprechung mal willkürlich rauskopiert: Das entspricht inhaltlich der Rechtsprechung für Lkw-Schäden: Befährt ein Lkw ein Deponie-Gelände und sinkt ein, weil er für die Bodenverhältnisse zu schwer ist, ist der dabei entstehende Schaden Betriebsschaden. Bricht aber unvorhersehbar der Boden ein, entsteht ein Unfallschaden.

Also müsste mein Schutzbrief eigentlich greifen oder? Meint ihr ich kann damit morgen nochmal zur Versicherung oder kann man das nicht so 1 zu 1 auf ein PKW übertragen?

Versicherung, Kosten
Muss das Jobcenter die Fitness Studio Kosten für Schwerbehinderte Bezahlen?

Hallo Ihr lieben,

Ich möchte heute von euch wissen ob das Job Center die Fitness Studio Gebüren Für Schwerbehinderte Menschen zahlen muss ? oder ob das Job center nicht sogar zur zahlung verpflichtet ist?

Da ich ALG2 Beziehe habe ja anspruch auf geldleistungen und habe vor 1 woche mein Antarag zur kosten übernahme beim Jobcenter eingereicht zusammen mit dem Attest von meinem Schmerzarzt in dem volgendes stand.

Attest anfang ( Aus ärztlicher Sicht, ist für den Patienten, vor dem Hintergrund der bisherigen Krankengeschichte, die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit in einem Fitnessstudio erfotderlich, um in das Erwerbsleben eingegliedert werden zu können. ) Attest ende .

und heute kamm der Ablehnungsbescheid vom Job Center in dem bescheid stand leider müssen wir ihren antrag abgelehnt werden, mit der Begründung was der Regelbedarf alles umfasst ( Z.b.: Ernährung, Kliedung, Körperpflege, Hausrat und so was. )

Im zweiten abschnitt des Ablehnungsbescheides steht dan folgendes ( Die von Ihnen beantragte Sonderleistung ist durch den gewährten Regelbedarf abgedeckt und stellt nach den mir vorliegenden Unterlagen keinen unabweichbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes dar, so dass eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist.)

Aber ich bin der meinung da ich Schwerbehindert bin ist das Job Center verpflichtet die kosten für das Fitnessstudio zu übernehmen ob nun mit einem extrag regelsatz oder mit dem gesätzlichen mehrbedarf für schwerbehinderte menschen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und meine frage beantworten und leicht kennt ja jemand ein paar pasende urteile vom deutschen Sozialgericht, ich freue mich schon auf eure hofentlich hilfreichen komentare.

Mit freundlichen Grüßen euer Dumefragehabe ^^

Fitnessstudio, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, schwerbehindert
Beinverlängerung: Ja oder Nein?

Frage steht im Titel.

Bin 18, männlich, 1,60m. Bin definitiv ausgewachsen, war vor eineinhalb Monaten in einer Uniklinik und habe das überprüfen lassen und habe das auch schriftlich nach Hause bekommen, dass meine Wachstumsfugen geschlossen sind. Vorab wollte ich somit anmerken, dass man sich Beiträge wie "man wächst bis 21" sparen kann, denn mein Wachstum ist definitiv beendet. Es gibt zwar Menschen, die bis 21 wachsen, aber ich gehöre da leider nicht dazu.

Dass man als Mann mit 1,60m einige Probleme/Nachteile im Leben hat, brauche ich eigentlich gar nicht erst erwähnen, das ist normalerweise offensichtlich und jedem klar. Falls es doch nicht klar sein sollte, verweise ich auf meine beiden anderen Threads:

https://www.gutefrage.net/frage/fast-18-jahre-alt-gerade-mal-160m-gross-und-das-als-mann-ich-bin-am-verzweifeln---wie-soll-es-nun-weiter-gehen

https://www.gutefrage.net/frage/termin-in-der-uniklinik-wegen-kleinwuchs-wie-soll-ich-mich-auf-das-ergebnis-vorbereiten

Eine Frage hätte ich noch: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass die Krankenkasse das zahlt?

Zusätzlich wollte ich noch anmerken, dass ich vor circa 10 Jahren bereits auf einen Wachstumshormonmangel überprüft wurde. Das Ergebnis war, dass ich keinen Wachstumshormonmangel habe. Somit war und ist 1,60m (leider) meine genetische Zielgröße.

Bitte auch an der Umfrage teilnehmen.

Ich hoffe auf viele Meinungen von euch :)

Gruß,

cody98

Nein, ist nicht nötig 50%
Wäre eine Überlegung wert 50%
Ja, ist nötig 0%
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