Geld verliehen ohne Schuldschein, aber mit Chatverlauf als Beweis?
Mal angenommen Person A leiht Person B Geld. Dies ist schon einige Jahre her. (über 5 Jahre) Schuldschein oder ähnliches existiert nicht. Als Beweis jedoch ein Chatverlauf. Kann Person A das Geld einklagen, oder verjährt das irgendwann? Sind die Chancen gut den Prozess zu gewinnen und wer trägt die Kosten?
Danke für Antworten
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