Ebay Kleinanzeigen Käufer möchte die Ware zurückgeben?

Guten Tag,

Ich habe vorgestern ein Mountain Bike verkauft. Bevor ich das Rad verkaufe, habe ich das Rad einmal komplett geputzt und es ist einwandfrei.

Der Käufer ist dann vor Ort gekommen, hat das Rad angeguckt und ist probegefahren. Nach der Diskussion über den Preis hat er mir überwiesen, aber weil es ein Freitag war, ist das Geld bis gerade (Sonntag) noch nicht angekommen. Am Freitag hat er am Abend nach dem Kauf mir auf WhatsApp geschrieben dass er mit dem Rad sehr zufrieden ist.

Aber heute (Sonntag) schreibt er mir dass der Rahmen gebrochen ist. Er meint auch dass ich Betrüger bin weil ich die Folien auf dem Rahmen geklebt habe. Aber ich habe in Anzeige auch geschrieben dass es Folien auf dem Rahmen gibt um den Rahmen zu schützen. Die Folien sind ja auch lichtdurchlässig (Die sind Lackeschutzfolien von 3M).

Jetzt möchte er die Überweisung zurückziehen und mir das Rad wiedergeben. Ich schrieb ihm dass zuerst das Rad problemlos war und in der Anzeige ich geschrieben habe, dass es wegen Privatverkauf keine Rücknahme und Garantie gibt. Aber leider habe ich die Anzeige nach dem Kauf gelöscht, deswegen ist es nicht mehr zu finden... Bei mir liegt nur noch ein Verkaufsschild aber weil die Beschreibung ganz lang war, ist der Text auf dem Schild nicht vollständig...

Ich schwöre dass ich kein Betrüger bin aber möchte auch nicht dann das defekte Rad zurücknehmen... Was soll ich machen? Und kann er direkt das Geld zurückziehen und dann muss ich Pech haben?

Viele Grüße und ich hoffe dass Ihr alle gesund bleibt!

Recht, eBay, Kleinanzeigen, Privatverkauf, Überweisung
ebay Kleinanzeigen - Käufer droht mit Anwalt / Polizei - Was tun?

Ich habe da eine Frage, die vielleicht so oder so ähnlich schon mal jemand von euch erlebt hat. Wie ist es dabei ausgegangen? Könnt ihr mir Tipps geben?

Ich habe über ebay Kleinanzeigen ein gebrauchtes, batteriebetriebenes Feuerwehrauto mit Fernbedienung verkauft - mit dem Vermerk "Privatverkauf, keine Garantie und keine Rücknahme".

Der Käufer kam am 04.04. an die Haustür und ich habe ihm die Funktionen (Leiter fährt aus, Auto fährt und spritzt Wasser, macht Geräusche) vorgeführt. Weitere Personen waren nicht anwesend. Der Käufer war zufrieden, hat bezahlt (14 €) und ist weggefahren. Nun (eine Woche später) behauptet er, das Feuerwehrauto funktioniert nicht (was gelogen ist) und möchte sein Geld zurück. Es sind zwar nur 14 €, aber ich finde das so frech, dass ich gerne wissen möchte, ob und wie ich dagegen vorgehen kann.

Mail des Käufers:

"Wir haben eine Vereinbarung geschlossen, die beinhaltet, dass ich das Spielzeug mit Atrikelnummer: xxxxx für einen Betrag von Euro 14 kaufe. Beim Abholung hast du mir der Wasserfunktion vorgefürt, und anderen Funktionen nicht - ich habe dir vertraut.

Deine Aussage "Alles hat einwandfrei funktioniert", werde sich gutachterlich klären lassen. Auch bei diese Aussage: "Außerdem ist das ein Privatverkauf ohne Garantie und ohne Rückgabe", solltest du dir lessen (hier: § 323 Abs. 5 BGB) was das wirklich bedeutet.

Ich bestehe auf Erfüllung unserer Vereinbarung und setze dir eine Nachfrist zur Erfüllung bis spätestens kommenden Mittwoch 15.04.202 um 17 Uhr.

Solltest du dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich eine Rechtsanwalt zu deinen Lasten einschalten und bei der Kriminalpolizei eine Betrugsanzeige aufgeben.

Ich hoffe, dass es dazu nicht kommt. Es liegt allerdings in deiner Hand."

Kennt sich da jemand aus? Was sollte ich tun?

Vielen Dank!

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