Fahrschule - Rechts vor links kaum zu sehen

Ich mache momentan meinen Führerschein (gut 20 Stunden schon), aber habe ehrlcih gesagt noch keinen Plan vom Fahren. Was ich wann amchen muss, ist mir im Kopf shcon bewusst, aber in der Praxis funktioniert es bei mir irgendwie nicht. Wenn ich z.b. in einer Strasse geradeaus fahre und von rechts eine weitere Strasse ist, gilt ja bekanntlcih rechts vor links und man fährt bremsbereit vor, wenn jemand kommt, bremsen, wenn nicht, weiter. So die Theorie, in der Praxis beuge ich mich vor/nicht vor (beides schon versucht) und gucke, ob wer kommt. Meistens kommt ncihts und kann zum GLück weiter...Manchmal werd ich dann zu langsam und der Fahrlehrer sagt, ich muss schnell weiter und macht halt stress... Aber ich sehe kaum ob dort was kommt oder nicht in dem Tempo in dem ich dann weiter soll (meist sinds 20-30 km/h)... Wenn jemand mit 30 Sachen kommt, fällt es mir meistens schwer, noch rechtzeitig zu bremsen, wenn z.b. n Busch an der Ecke ist und ich so weit vor muss, dass ich überhaupt erst in die Strasse sehen kann (dann gibts halt wieder Ärger, weil zu langsam) Die Brille trage ich shcon in der vom Augenarzt attestierten Stärke :).

Habt ihr nen Trick oder so, wie man das besser hinkriegt/lernt oder was ich falsch mache? Habe schon gut 20 Stunden (gewöhnungsprobleme werden es bei der Stundenzahl nicht sein denke ich) und habe immer bei dieser Sache Probleme (mein Fahrlehrer wird dann imer nur wütend und sagt, das hätten wir schon öfters gemacht und ich würde nicht zuhören, was zwar stimmt, da wir es öfters gemacht haben, aber nicht ganz, da ich immer zuhöre und es nur nicht so gut umsetzen kann (denke ich))...

Auto, KFZ, fahren, Führerschein, Fahrschule, Straßenverkehr
Werkstatt hat vor 1,5 Jahren falsche Lichtmaschine eingebaut - Übernahme von Folgeschäden

Hallo,

mir ist vor knapp 1,5 Jahren die Lichtmaschine am Auto (Golf IV) kaputt gegangen. Wurde dann abgeschleppt und die Werkstatt hat mir ein Angebot für eine gebrauchte Lichtmaschine gemacht, was ich dann auch angenommen habe und eingebaut wurde. Gewährleistung müsste da 1 Jahr sein.

Jetzt ist mir gestern der Sicherungskasten über der Batterie durchgeschmort, die Werkstatt (Diesmal VW-Vertragswerkstatt) hat mir mitgeteilt, dass die Lichtmaschine viel zu stark wäre und für ein völlig anderes Modell vorgesehen wäre und dementsprechend auch die ganze Anlage unterdimensioniert wäre.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wer kommt für diese Folgeschäden auf? Mir ist klar, dass die Gewährleistung abgelaufen ist, aber ist das noch Gewährleistung? Hier hat die erste Werkstatt ja absolut gepfuscht. Ich werde mich gleich an die wenden, aber mir ist schon völlig klar, dass die sich hier querstellen werden. Wie sieht da die Rechtslage aus? Hat da jemand Erfahrung?

Insgesamt sind mir Kosten von (erste Reparatur) 400 Euro zzgl. jetzt noch mal 700 Euro entstanden. Dass ich die Kosten für eine Lichtmaschine plus Einbau tragen muss, ist mir völlig klar. Ich bin aber nicht bereit die Kosten für die Folgeschäden plus zweite Lichtmaschine zu tragen. Wobei ich die natürlich erst mal zahle, weil die zweite Werkstatt hat ja nichts mit dem Versagen der ersten zu tun.

Danke.

KFZ, Golf, Werkstatt, Gewährleistung, Versagen, Pfusch
Suzuki GS 500 riecht nach Benzin

Hallo Leute!

Ich habe ein technisches Problem an meiner Suzuki, steht oben. Ich habe diese letzte Woche gebraucht gekauft. Da schien alles in Ordnung, allerdings zeichnen sich nach und nach jetzt Mängel ab...

Also als erstes bin ich auf der Kreuzung liegen geblieben (nach über 500km insgesamt seit Mittwoch), nachdem die Laufruhe immer schlechter wurde und sie schließlich gar nicht mehr ansprang. Der Typ vom Abschleppdienst hat mir dann gesagt, dass es an der CDI lag (Steuerteil, gibt Zündungsbefehl).

So, neue bestellt, heute eingebaut und schwupp, lief sie wieder. Ja, schön und gut... abgesehen davon, dass meine Blinker-Kontrollleuchte jetzt defekt ist (Kleinkram), riecht die Kiste dermaßen nach Benzin, dass man meint, man würde die ganze Zeit in ner Tankstelle sitzen - sobald man startet oder es versucht. Sie springt auch recht schlecht an, aber sie springt immer an. Sie brauch eben nur sehr lange, selbst im warmen Zustand. Das Standgas bekommt man irgendwie auch nur sehr schwierig an der Schraube oben eingestellt, sie tourt dann entweder nur hoch oder läuft bei knapp 1800 Umdrehungen/min... Aber auch da geht sie manchmal aus.

Ein Typ aus dem Motorradhandel sagte, er tippe auf den Vergaser und/oder den Luftfilter... Kann man das selber machen? Habe damals an der S51 rumgebastelt, das war noch einfach... da gab es ja nur einen Zylinder, jetzt sind es 2 :D

Also vielleicht ist er ja auch verdreckt, der Vergaser... ich schaue heute Abend zumindest den Luftfilter an, aber ich traue mich nicht so recht an den Vergaser da unten...

Bin für jeden Tipp dankbar!

Motorrad, KFZ, Technik
Lieferverzug EU Neuwagen! Rechtliche Möglichkeiten?

Hallo zusammen,

ich habe mir im Februar (Kaufvertrag datiert vom 26.02.) einen EU-Neuwagen bestellt. Auf der mobile.de Seite, wo das Fahrzeug angeboten wurde, stand eine Lieferfrist von ca. 3 Monaten, im Kaufvertrag hat der Händler ca. 4 Monate als unverbindlichen Liefertermin eingetragen!

Ich weiß, dass der Händler nach 6 Wochen über dem unverbindlichen Liefertermin in Lieferverzug kommt und ich Schadenersatz (wenn begründet) i.H.v. max. 5% des Kaufpreises geltend machen kann!

Das es sehr wahrscheinlich zu einem Lieferverzug kommen wird, hat mir der Händler frühzeitig signalisiert! Heute hat er mit mitgeteilt, dass er jetzt sagen könne, dass mein Fahrzeug erst im September produziert wird! Angeboten hat er mir alternativ ein (natürlich teureres) Lagerfahrzeug in abweichender Farbe (etc.) oder aber auf mein Fahrzeug zu warten!

Fakt ist: Ich hätte gerne MEIN bestelltes Fahrzeug und keine "Alternative" (schließlich zahle ich auch viel Geld für MEIN Auto)

Im Kaufvertrag war vereinbart, dass der Händler - sollte ich mein aktuelles Fahrzeug nicht selber verkaufen können - für einen Betrag X in Zahlung nimmt! Bereits vor 2 Monaten habe ich mein aktelles Fahrzeug aber für den Preis X + 500 € selber verkauft und mit dem Käufer einen unverb. Liefertermin im KV vereinbart, zu dem ich meinen neuen Wagen in etwa erwartet habe (im KV steht zusäzlich: Fahrzeug wird übergeben, sobald das bestellte Neufahrzeug des VK eingetroffen ist).

Nun fahre ich ca. 1.000 km im Monat und mein aktuelles Fahrzeug wird bei der Übergabe an den Käufer die im KV vereinbarte Laufleistung um mind. 3.000 km überschritten haben! Dafür möchte der Käufer eine Kaufpreisminderung i.H.v 100 €/1.000 km erreichen! Somit würde mir ein finanzieller Nachteil i.H.v. mind. 300 € entstehen. Außerdem entstehen mir Kosten für einen weiteren TÜV/HU Termin meines aktuellen Fahrzeuges, den ich jetzt noch zusätzlich durchführen muss, da das Fahrzeug TÜV-fällig wird!

Wie sind nun meine rechtlichen Möglichkeiten (bitte mit § Angabe aus BGB/HGB, etc.)? Ich möchte eigentlich auf das von mir bestellte Fahrzeug warten und nicht die vom Händler angebotene Alternative nutzen "müssen". Die Mehrkosten für den TÜV/HU Termin werde ich dem Händler sicherlich in Rechnung stellen können, da eine Lieferung 6 Wochen nach Ablauf der im KV vereinbarten 4 Monate nicht möglich sein wird. Kann ich dem Verkäufer auch die Kaupreisminderung des Käufers meines Gebrauchten in Rechnung stellen? Hat der Käufer meines Gebrauchten überhaupt "das Recht", den Kaufvertrag zu mindern, bzw. evtl. sogar den KV zu anulieren, sodass mir ein weiterer Schaden entstehen würde, den ich wieder geltend machen kann?

KFZ, Rechtsanwalt, Recht, Kaufvertrag, kaufen
Motorrad Geliehen - Unfall - Versicherungsfrage

Hallo GF.net,

ein Kumpel hat einem anderen Kumpel seine 125er ausgeliehen,da er an dem Abend fahruntüchtig war, aufgrund von Alkoholkonsum. Dieser hatte die Auflage das Motorrad bis spätestens 24 Uhr an einem genannten Ort abzustellen und den Schlüssel in ein Briefkasten zu werfen.

Wie der Teufel will, hat jemand ihn von der Straße gedrängt und er kam zu Sturz. Das Motorrad hat einen erheblichen Schaden zu sich genommen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und ist jetzt auf der Suche nach den Autofahrer. Meiner Meinung nach ist das aber von ihm erlogen da angeblich der andere Kumpel der im Auto hinter ihm oder vor ihm fuhr nichts gesehen hätte. Beide sind kleine Fitnessproleten und haben sehr Aggressive Fahrweisen. Durch eigene nachforschungen kamen Unterschiedliche Aussagen heraus, bei denen ich mir erschließen kann das es strikt erlogen ist und der Ausleih Kumpel einfach es übertrieben hatte und da er frisch seinen Schein hat keine Fahrkentnisse hatte um die "Maschine" zu beherrschen. Nun zum Thema zurück. Es kam zum Unfall. Da kein "Unfallverursacher" auffindbar ist möchte der Verleih Kumpel sein Geld für den Schaden haben. Ausleih Kumpel meinte seine Versicherung übernimmt nichts da der Ausleih Kumpel selbst schuld ist, und sie in eigen Verantwortung verliehen hat.

Nun hat der Ausleih Kumpel mit seinem Vater mein Verleih Kumpel ausgesagt. Ja sie Zahlen Privat aber lediglich nur 600 € was ca. 40 % vom Schaden ist mit der Aussage das Moped hat ja eh kein Restwert mehr gehabt davor.

Ich kenne beide sehr gut und weiß das die Maschine 2010 BJ ist und 20tkm erst hat. Sie hatte ein Sturz bei dem aber nur die Verkleidung paar Kratzer hatte und das Heck gebrochen war was aber für ihn nicht schlimm war. Aufjedenfall sind dem Ausleih Kumpel diese 600 € deutlich zu wenig.. Denn damit kann er den Schaden nicht reparieren und sich keine neue Maschine kaufen. Der ober hammer ist jedoch das sich der Ausleih Kumpel nun eine Nagelneue KTM Duke für 5.100 € gekauft hat und noch umbauten im Wert von 600 € gemacht hat.

Was meint ihr dazu?

KFZ, Unfall, Schulden, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
Stress in der Fahrschule mit Fahrlehrer was tun

hallo

habe ein problem mit meinem fahrlehrer und zwar bin ich der Meinung das ich mit ihm nicht wirklich klar komme. oft erklärt er mir sachen so das wenn ich es nicht so umsetzte das er meckert und ich wütend werde. was dazu führt das garnichts mehr läuft.

Höhepunkt war heute bei der fahrt war meine dritte doppel fahrstunde also praktisch meine 5 und 6 fahrstunde. Am anfang hat alles super funktioniert heute durfte ich zum ersten mal in der Innenstadt wo mehr verkehr ist allein fahren war auch alles kein problem bis zu einer Situation.

Und zwar war ich auf dem rechten fahrstreifen auf meinem fahrstreifen war ein hindernis ich sollte und musste also nach links in den fahrstreifen. Von hinten kam einer den habe ich sowohl im seitenspiegel wie auch mit schulterblick gesehen. Allerdings war der PKW neben mir für MICH nicht weit genug weg so das ein gefahrloses einfahren nicht möglich war.

Fahrlehrer war da anderer Meinung und dann kam es zum streit wieder bei der Fahrschule angekommen hatten wir das nochmal mit dem chef durchgesprochen der nach der schilderung des fahrlehrers auch seiner meinung war. Jetzt will der fahrlehrer erst wieder nach dem 20. mit mir fahren ich denke allerdings das ich bis dahin wieder bei 0 angelangt bin und wieder von vorne anfangen kann.

was kann ich jetzt am besten machen. Chef der schule und Fahrlehrer sind gegen mich. Soll ich wechseln ? Ich bezweifel das ich da so etwas lerne.

mfg

Auto, KFZ, Schule, Fahrzeug, Fahrschule

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