folgendes liegt vor.. hatte einen unfall.. die sache war eindeutig, der andere hatte schuld! daraufhin hab ich nach gutachten abrechnen lassen wo drin steht das die reperaturkosten 3500 t € betragen.. tatsächlich ist vorne rechts bi-xenon schweinwerfer beschädigt sowie stoßfanger.. heute hatte ich ein telefonat mit der versicherung weil ich über 6 wochen wartete. die frau sagte mir am tel. das ein schreiben unterwegs ist, wobei die versicherung 2400 € zahlen will für eine reperatur oder das fahrzeug als totalschaden abgerechnet wird.. der wagen hat einen widerbeschaffungswert von 8200€. wie wird das genau verrechnet??? muss ich der versicherung tatsächlich dann auch nachweisen, dass ich das fahrzeug auch verkauft habe zzgl. abmeldung etc.?? mfg
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