Kürzlich diskutierten wir in der Kneipe über den nächsten Winter, der (vielleicht?) kommen wird. Da ich einen seltenen Oldtimer fahre und dafür keine Winterreifen besitze, werde ich ihn bei winterlichen Bedingungen wohl abstellen müssen. Ich wohne nur zur Miete und habe keine Garage. Deshalb werde ich dann das weiterhin angemeldete und zugelassene Auto in einer öffentlichen, offiziellen Parkbucht vor dem Haus parken müssen. Nun sagte mein Kumpel, dass dies juristisch sehr gefährlich sei. Denn wenn ein anderes Fahrzeug bei Glatteis gegen meinen Wagen schleuderte, träfe mich zumindest eine erhebliche Teilschuld, wenn nicht sogar die Alleinschuld, da mein Auto nur mit Sommerreifen bestückt wäre. Ein anderer Kumpel sieht dies umgekehrt. Wer hat nun recht?