Versicherung will nicht den kompletten Kostenvoranschlag zahlen

Hallo :)

Also mein Nachbar ist mir vor zwei Wochen mit seinem Motorrad in das Hinterteil meines Autos gefahren. Er hat den Fall wie üblich seiner Versicherung gemeldet, die sich dann bei mir gemeldet hat. Damit das Ganze schnell abläuft, war ich bei VW und habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, der über 1440 € betrug. Den habe ich dann der Versicherung gemailt. Nach langem Warten kam dann endlich ein Brief, in dem stand, dass nur 998 € überwiesen werden, weil sie eine eigene Firma beauftragt haben, die dann ein Gutachten gemacht haben. Das Gutachten war auch auf dem Brief als Anlage gekennzeichnet, war jedoch nicht dabei. Ich hab mich dann ein wenig schlau gemacht und im Internet recherchiert und bin auf einen Artikel vom Focus gestoßen, wo sie die dreiste Masche der Versicherungen erklären. Ich hab noch am selben Tag bei der Versicherung angerufen wegen dem fehlenden Gutachten. Der Typ hat mir dann gesagt, dass sie mir das schicken, dass es also seperat kommt. Nach zwei Tagen war es noch immer nicht da. Ich hab dann nochmal angerufen und weil ich sehr wütend war ( weil sich das so elend hinzieht mit dieser Versicherung) hat mir der Herr gesagt, dass hier keine Angaben sind, dass sie mir nochmal das Gutachten geschickt werden soll. Ich hab dann gesagt, dass ich keine Lust mehr auf dieses Hin und Her habe und einen eigenen Gutachter engagiere, weil ich das Recht darauf habe. Und dass ich auch das Recht darauf habe eine Werkstatt meiner Wahl zu nehmen und er hat gesagt, dass ich das auch darf, aber das sie Kürzungen vorgenommen haben in Sachen Lackierung und weiterem. Und dann hat er auch gesagt, dass ich fall einen Gutachter engagiere, er mir nicht versichern kann, dass die Versicherung die Kosten dafür übernimmt. Außerdem wollte er mir das Gutachten dann per E-mail schicken, was aber noch immer nicht da ist. Eigentlich habe ich immer gedacht, dass der Geschädigte bei einem schuldlosen Unfall, das Recht hat , einen Gutachter unabhängig von der Versicherung zu engagieren? Ich weiß auch nicht, ob ich den Kostenvoranschlag anfechten soll, also zum Anwalt gehen soll oder zuerst einen Gutachten erstellen lassen soll ? Wer wird dann die Kosten den Anwalts übernehmen ? Ich will auch nicht, dass das ganze zu kostspielig wird und die Versicherung hat mir schon ein wenig Angst gemacht. Danke für eure Antworten :)

KFZ, Recht, Kfz-Versicherung
Ärztliche Untersuchung nach Autounfall?

Heut morgen hatte mein fahrkollege (der zugleich auch ein guter bekannter von mir ist) einen unfall. ich war am beifahrersitz. eigentlich ist nicht viel passiert. die karosserie ist eben verzogen und das auto hat an der frontschütze ebenfalls einen großen schaden. reparaturkosten werden sich auf etwa 2000 euro belaufen, schätz ich mal. aber darum geht es nun nicht...

ich habe keine schmerzen, aber meine mutter meint dass ich dennoch zum arzt gehen soll um mich mal untersuchen zu lassen. es ist aber eigentlich nicht viel passiert. der aufprall passierte bei etwa 30-40km/h und ich landete sehr weich zuerst im gurt und dann im sitz. (die kopflehen war auch perfekt eingestellt)

auf der einen seite ist es mir wichtig, dass ich keine schmerzen bekomme und auch keine bleibenden schäden. dir wirbelsäule ist ja ansich sehr sensibel wie man weiß.

aber auf der anderen seite möchte ich ihm auch keine umstände breiten. wie zum beispiel schmerzensgeld kassieren. ich kann ich doch nicht zur kasse beten wenn er ohnehin schon eine teure reparatur hat. außerdem habe ich genug geld auf der kante. aber wenn ich zum arzt untersuchen gehe, bereite ich ihm doch umstände.

bitte um rat. was würdet ihr tun? wenn ich schmerzensgeld verlange dann zahlt das ja eh seine versicherung.. odr?

ps.: es handelt sich um einen vorfall in ÖSTERREICH. also das deutsche gesetzt hat hier keine aussagekraft. ;-)

Auto, Autounfall, Unfall, Versicherung, Kfz-Versicherung, Unfallversicherung
Ich habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

Als ich gestern abend mit einem Umzugswagen durch eine enge Strasse fuhr, habe ich beim vorbeifahren an einem parkenden VW-T5 den Aussenspiegel beschädigt. Zunächst habe ich die Polizei gerufen und den Unfall gemeldet. Anschließend kam der Halter der VW T5 aus seiner Wohnung und meinte, man müsse die Polizei nicht unbedingt benachrichtigen und das wir das so klären könnten. Demzufolge haben wir unsere Daten ausgetauscht (ein Freund von mir und ein Freund von Ihm waren als Zeugen Vorort). An dem Aussenspiegel ist kein optischer Schaden zu sehen. Lediglich der Aussenspiegel, welcher elektrisch ist, lässt sich nicht nach oben bzw. untern Drehen, dafür aber von links nach rechts. Ich hab im Internet gesehen das ein ganz neuer Spiegel rund 94 Euro neu kostet. Ich denke mal dann kommt wenn überhaupt noch der Einbau dazu, dann kostet es noch 60 Euro dazu. Wahrscheinlich ist dies noch nicht einmal notwendig, weil ich davon ausgehe, dass sich im Spiegel ein Kontakt gelöst hat, der einfach wieder festgemacht werden muss. Jedoch fürchte ich dass mich das viel mehr als nur einen neuen Spiegel + einbau kosten kann, wenn man noch nen Gutachter oder so dazunimmt. Gibt es denn eine Schadensgrenze ab wann ein Gutachter dazugezogen werden darf ? Denn es ist ja schwachsinnig einen Gutachter zu nehmen wenn ein neuer Spiegel + einbau ca 160 Euro und der Gutachter beispielsweise 200 Euro. Wie hoch sind die Kosten die auf mich zukommen. I Ich will den Schaden selber übernehmen ohne dass es an die Versicherung gemeldet wird, weil der Wagen den ich fuhr nicht mir gehört. Diese Werkstätten machen zwar ihr Geschäft mit solchen Fällen, aber ich finde es manchmal überzogen, was für Kosten verursacht werden, die eigentlich gar nicht anfallen. Der Halter des beschädigten Fahrzeug schien eigentlich sehr ehrlich zu sein, aber ich mache mir ein paar Gedanken weil die Werkstätten einfach unnötige Kosten verursachen.

Vielen Dank für eure Meinung

KFZ, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Jura
Vorläufige Deckungszusage widerrufen?

Guten Abend liebe Community,

ich habe mir ein neues Auto zugelegt. Für die Zulassung habe ich mir von meiner bisherigen Versicherung eine EVB-Nummer geben lassen, weil ich "nur" einen Fahrzeugwechswel vornehmen wollte. Die Versicherung wollte ich eigentlich nicht wechseln. Nach Anmeldung des neuen Autos habe ich dem Versicherungsvertreter den Fahrzeugschein übermittelt. Er rief mich an und teilte mir den neuen Versicherungbeitrag mit. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Der neue Wagen (Ford KA) sollte plötzlich erheblich mehr kosten als der alte Wagen (Opel Tigra Cabrio). Er begründete dies mit neuen Tarifen, die Anfang des Jahres eingeführt wurden.

Ich habe mich gleich nach diesem Telefonat nach anderen Versicherungen umgeschaut und bin auch fündig geworden. Mir wurde dann erklärt, dass ich die vorläufige Deckungszusage der alten Versicherung innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Ich habe dies dann schriftlich erklärt und anschließend auch noch Telefonate mit der Versicherung geführt. Mein Widerruf sei dort eingegangen und sobald sie vom Straßenverkehrsamt Nachricht bekommen, dass ich anderweitig versichert bin, würden sie mit mir die paar Tage abrechnen, die ich dort versichert war. Ein Versicherungantrag wurde zu keinem Zeitpunkt unterzeichnet.

Inzwischen habe ich bei der neuen Versicherung unterschrieben und auch meine Versicherungspolice bekommen. Ich wurde sogar rückwirkend ab Zulassung versichert. Die neue Versicherung hatte am Donnerstag vor Ostern noch eine vorläufige Deckungszusage an das Straßenverkehrsamt geschickt. Ich dachte alles ist gut.

Heute hatte ich ein Einschreiben von meiner alten Versicherung im Briefkasten. Ich hätte den dringend erforderlichen Versicherungsantrag nicht in der vorgeschriebenen Frist gestellt und kündigen die vorläufige Deckungszusage mit einer Frist von 14 Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Danach hätte ich keine Versicherungsschutz mehr. Mein Auto würde dann zwangsweise kostenpflichtig aus dem Verkehr gezogen, weil sie dem Straßenverkehrsamt die Beendigung des Versicherungsschutzes melden müssten.

Abschließend teilen sie noch mit, dass sie mir für den Zeitraum, in dem sie mir Versicherungsschutz gewährt haben, den anteiligen Beitrag auf jeden Fall in Rechnung stellen. Das war mir klar und damit hatte ich auch gerechnet.

Was nun? Muss ich jetzt doch bei denen die Versicherung abschließen? Legen die mir wirklich meine Auto still, obwohl ich versichert bin (nur halt nicht bei denen)?

Kennt sich jemand von Euch aus? Für Antworten wäre ich dankbar.

Nickelzick

Widerruf, Kfz-Versicherung, Versicherungswechsel, eVB-Nummer
Auto Abmelden und am nächsten Tag anmelden wegen günstigerer Versicherung?Rechtswidrig?

Hallo Leute , über die Suche und bei Google habe ich leider nix genaues zu dem Thema gefunden,deswegen frage ich euch.

Habe meinen Wagen der im Unterhalt leider nicht so günstig ist bei Versicherung "X" seit Januar 2011 versichert.Da habe ich den gekauft.Jetzt haben wir März 2012 und eine andere Versicherung die ich " Y" nenne,hat mir durch Zufall eines Freundes ein Angebot gemacht,wodurch Ich 200Euro im Jahr sparen würde(Versicherungskosten)bei derzeitiger SF-Klasse .Ich bin Halter und Versicherungsnehmer des Wagens.

Kann Ich z.b.: Den Wagen abmelden um die bestehende Versicherung zu kündigen und am nächsten Tag beim Strassenverkehrsamt mit EVB-Nummer/Doppelkarte der neuen/günstigereren Versicherung "Y" ,den Wagen wieder anmelden Ohne Probleme zu bekommen???

Wieder auf mich ,sprich Versicherungsnehmer und Halter würde dann wieder Ich sein,mit demselben Fahrzeug.

Ich frage weil Ich keinen Vertrag brechen /missbrauchen möchte und nicht Rechtswidrig handeln möchte,ebenso möchte ich im nachhinein keine Probleme bekommen im Schadensfall oder wie auch Immer.

Sollte es gehen,würde ich die derzeitige SF-KLASSE(Prozente) behalten???

Sollte dies nicht gehen werde ich bis zum 30.11(oder wann der Stichtag ist) warten und erst dann wechseln ,aber das ist doch ne Menge Holz.Da Lohnen sich die 30-40Euro,abmelden und wieder anmelden mit den gleichen Schildern.

Habt Ihr da Erfahrungen oder wisst es aus sicherer Quelle,wie die Rechtslage aussieht???

Danke im voraus, Mfg

Auto, Verkehr, Versicherung, Autoversicherung, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Vertrag, Straßenverkehr
Kfz-Zwangsentstempelung auf verschlossenem Grundstück

Mir wurde heute ein Auto zwangsentstempelt obwohl es auf privaten verschlossenem Grundstück stand.

Zur Vorgeschichte: Nach einem Wechsel der Bankverbindung hat meine Versicherung die neue Einzugsermächtigung 'übersehen'. Ich wurde schriftlich zur Zahlung der fälligen Prämien aufgefordert. Nach telefonischem Kontakt habe ich die offenen Beträge überwiesen und die Versicherung hat die nächste Prämie bereits von meinem Konto abgebucht. Zwischenzeitlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsstelle mit der Ankündigung der Zwangsentstempelung wegen fehlendem Versicherungsschutz. Auch dort habe ich angerufen und den Sachverhalt erläutert. Mittlerweile hat die Versicherung der Zulassungsstelle bestätigt, dass Versicherungsschutz für das betreffende Fz besteht.

Heute mittag fand ich an meiner Haustür einen Aufkleber mit dem Hinweis: 'Das Fahrzeug wurde entstempelt'. Am betreffenden Fz wurde der Zulassungsstempel entfernt.

Das Fahrzeug befand sich auf Privatgrundstück. Die einzige Zugangsmöglichkeit von Aussen (Hoftor) war durch eine Kette mit Vorhängeschloss verschlossen. Dass Schloss wurde wahrscheinlich aufgebrochen - Kette und Schloss sind jedenfalls nicht mehr da.

Geklingelt hat auch niemand; wir waren zu zweit zu Hause, die Klingel funktioniert (extra noch mal getestet) und wir hätten diese auf jeden Fall gehört (wir sassen ohne Musik ect. etwa zwei Meter von der Klingel entfernt).

Auf der Zulassungsstelle war niemand mehr zu erreichen. Aber sicherlich darf doch keiner einfach mal 'einbrechen' nur um ein Kennzeichen zu entstempeln????? Oder hätte das Fahrzeug im Haus stehen müssen damit es sich um Einbruch handelt? Eigentlich dachte ich, dass ein Gerichtsbeschluß nötig ist um auf Privatgrund ein zu dringen wenn dieser nicht öffentlich zugänglich ist.

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann auch so etwas dazu sagen. Vielen Dank für die Antworte(n) im Voraus

Kfz-Versicherung, Einbruch, Hausfriedensbruch, Privatgrundstück
Verkehrsunfall versicherung will nachträglich einen Gutachter schicken

Hallo liebe leut, ich hätte eine Frage wie wir uns zu verhalten haben. Hatten dieses Jahr einen kleinen Verkehrsunfall. Der andere Verkehrsteilnehmer gesetand die Schuld ein. Als erstes überwies er uns das Geld für die beschaffung eines neuen Nummernschildes. Danach haben wir in der Vertragswerkstatt einen Kostenvoranschlag für die Lackierung der Stoßstange anfertigen lassen und zur Gegnerischen Versicherung geschickt.

Wir erhielten ein Schreiben. in dem folgendes drin Stand. Sehr geehrte Fr.... wir haben den Schaden umgehend geprüft und rechnen wie folgt ab. ..... (Wir erhielten die summe X von der Versicherung überwiesen.)

Jetzt ca. 4wochen später erhalten wir einen Brief von der Versicherung Das Herr Mustermann der Unfallverursacher den eingereichten Kostenvoranschlag für überzogen hält und er dachte das nach der Beschaffung des neuen Kennzeichens keine neuen forderungen gestellt werden. Insoweit beabsichtigt die versicherung einen Gutachter vorbei zu schicken und wir sollen uns bei der Versicherung melden weil das nur zu den Üblichen Geschäftszeiten möglich ist.

Unsere Frage ist nun müssen wir überhaupt noch ein Gutachter kommen lassen?

Die Versicherung schrieb doch mit eingehender Prüfung sei alles OK. Das auto ist noch nicht repariert. (Könnte aber auch schon verkauft sein) Also unserer meinung nach ist das alles sehr schwammig und die Versicherung will jetzt den Preis drücken weil sie sonst einen Kunden verlieren wird.

Wie sieht es aus Anwalt einschalten? Versicherung gar nicht zurückrufen?

Viele liebe grüße würden uns über schnellst mögliche antworten freuen

Unfall, Versicherung, Kfz-Versicherung, Gutachter
Neue Schadenfreiheitsklassen bei der HUK Coburg

Da ich seit 1975 ununterbrochen ein Fahrzeug auf mich zugelassen und versichert habe, war ich immer der höchsten SF-Klasse ( SF 25 ) für Haftpflicht und Vollkasko versichert. In den nun mehr als 36 Jahren erfolgte glücklicherweise kein Unfall und ich ging davon aus, das ich den neuen Tarif mit SF 35 = 20 % abschließen konnte. Doch dem ist leider nicht so! Da ich in früheren Jahren öfters die Versicherungen gewechselt habe, sind zwar die SF-Klassen im alten Stil übernommen worden, doch es wurde bei keiner Versicherung auf die Zeit des unfallfreien Fahren geachtet. So wie ich das jetzt verstanden habe, ist beim erreichen der alten und höchsten Stufe SF: 25 nicht weiter die unfallfreien Jahre weitergerechnet worden, da für die alten Verträge unrelevant. Nun sagt mir die HUK plötzlich, das ich in SF 25 eingestuft ( 30% ) eingestuft sei und von den restlichen 11 Jahren hätte die Devk ( beim Versicherungswechsel ) nichts an sie gemeldet. Telefonisch ist die Klärung fast unmöglich, da angeblich Versicherungsunterlagen spätestens nach 7 Jahren gelöscht werden. Nach diesen schlammpigen Übermittlungsfehlern der Vorversicherung kann ich mein neues Auto im nächsten Jahr nur unter ergeblich en Mehrkosten neuversichern, da die alten Verträge, mit der Höchst-SF-Klasse 25 nicht mehr angeboten werden.

Lohnt sich in so einem Fall das Einschalten eines Anwaltes. Schätze aber mal, das dieser auch nichts machen kann, wenn nach 7 Jahren die Verträge gelöscht werden.

Oder sollte ich die Versicherungsaufsicht ( BaFin ) einschalten ??

Was sollte ich sonst machen ???

Versicherung, Kfz-Versicherung
Auffahrunfall mit drei Autos

Hallo Zusammen,

meine Freundin hatte einen Auffahrunfall.

Folgende Sachlage: Das vorderste Auto ist plötzlich links abgebogen, daraufhin hat das dahinter liegende Auto (Auto Nr. 1) kräftig gebremst. Das dahinter liegende (Auto Nr. 2 / meine Freundin) ist dem Vordermann dann reingefahren und ihr ist Auto Nr. 3 reingefahren. Die Polizei wurde nicht gerufen und das Auto, dass plötzlich links abgebogen ist, ist einfach weitergefahren.

Ich bin nun dabei zu schauen wie man das am besten lösen kann. Ich hab bei der Versicherung des von Auto Nr. 3 angerufen. Die meinten, dass es bisher so aussieht, dass Auto Nr. 3 für den Schaden an Auto Nr. 2 verantwortlich ist. Ich sollte denen nur einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt schicken. Dann habe ich bei der Werkstatt angerufen, die meinten es wäre ratsamer einen Anwalt anzurufen, der sich um alles kümmern sollte. Da die Sachlage etwas komplizierter ist und die Versicherung von Auto Nr. 3 nur die einfachste Lösung mit dem Kostenvoranschlag sucht um evtl. einem Gutachter aus dem Weg zu gehen. Unser Auto hat durch den Hintermann einige Kratzer und Verbeulungen mitgenommen und Vorne sieht es noch schlimmer aus, da ist er schon ganz schön verbeult. Aber das Auto hatte davor auch nur einen Wert von höchstens 2000 Euro.

Kann mir vielleicht jemand noch hilfreiche Tipps geben?

  • Anwalt einschalten? (eine Rechtschutzversicherung haben wir nicht)
  • Sind wir / Auto Nr. 2 an dem Schaden an Auto Nr. 1 Schuld? Obwohl er recht plötzlich gebremst hat? Besteht die Möglichkeit einer Teilschuld?
  • Ist Auto Nr. 3 an unserem Schaden Schuld? Oder hat er eine Möglichkeit auf Teilschuld?
  • Kann die Schuldfrage denn überhaupt sicher geklärt werden, da ja keine Polizei vor Ort war?
  • Was ist denn die sinnvollste Vorgehensweise?

Ich wäre für jede Antwort dankbar!

Liebe Grüße

Unfall, Rechtsanwalt, Kfz-Versicherung, Unfallversicherung, Auffahrunfall

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