Motorrad Geliehen - Unfall - Versicherungsfrage

Hallo GF.net,

ein Kumpel hat einem anderen Kumpel seine 125er ausgeliehen,da er an dem Abend fahruntüchtig war, aufgrund von Alkoholkonsum. Dieser hatte die Auflage das Motorrad bis spätestens 24 Uhr an einem genannten Ort abzustellen und den Schlüssel in ein Briefkasten zu werfen.

Wie der Teufel will, hat jemand ihn von der Straße gedrängt und er kam zu Sturz. Das Motorrad hat einen erheblichen Schaden zu sich genommen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und ist jetzt auf der Suche nach den Autofahrer. Meiner Meinung nach ist das aber von ihm erlogen da angeblich der andere Kumpel der im Auto hinter ihm oder vor ihm fuhr nichts gesehen hätte. Beide sind kleine Fitnessproleten und haben sehr Aggressive Fahrweisen. Durch eigene nachforschungen kamen Unterschiedliche Aussagen heraus, bei denen ich mir erschließen kann das es strikt erlogen ist und der Ausleih Kumpel einfach es übertrieben hatte und da er frisch seinen Schein hat keine Fahrkentnisse hatte um die "Maschine" zu beherrschen. Nun zum Thema zurück. Es kam zum Unfall. Da kein "Unfallverursacher" auffindbar ist möchte der Verleih Kumpel sein Geld für den Schaden haben. Ausleih Kumpel meinte seine Versicherung übernimmt nichts da der Ausleih Kumpel selbst schuld ist, und sie in eigen Verantwortung verliehen hat.

Nun hat der Ausleih Kumpel mit seinem Vater mein Verleih Kumpel ausgesagt. Ja sie Zahlen Privat aber lediglich nur 600 € was ca. 40 % vom Schaden ist mit der Aussage das Moped hat ja eh kein Restwert mehr gehabt davor.

Ich kenne beide sehr gut und weiß das die Maschine 2010 BJ ist und 20tkm erst hat. Sie hatte ein Sturz bei dem aber nur die Verkleidung paar Kratzer hatte und das Heck gebrochen war was aber für ihn nicht schlimm war. Aufjedenfall sind dem Ausleih Kumpel diese 600 € deutlich zu wenig.. Denn damit kann er den Schaden nicht reparieren und sich keine neue Maschine kaufen. Der ober hammer ist jedoch das sich der Ausleih Kumpel nun eine Nagelneue KTM Duke für 5.100 € gekauft hat und noch umbauten im Wert von 600 € gemacht hat.

Was meint ihr dazu?

KFZ, Unfall, Schulden, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
Korrekt Haftpflichtversichertes Kfz zwangsstillgelegt durch Falschmeldung von fremde Versicherung

Hallo,

am 02.04.2014 erhielt ich einen Brief, bearbeitet vom Ordnungsamt. Der Inhalt: Anzeige wegen angeblich fehlenden Versicherungsschutzes gemäß § 25 Abs. 1 der FZV mit der Aufforderung zur Zwangsweisen Außerbetriebssetzung von meinem PKW. Die Versicherungsgesellschaft "C Vers." meldete der Kfz-Zulassungsstelle, dass der Versicherungsschutz seit den 18.03.2014 erloschen sei. Am 03.04.2014 teilte ich den Ordnungsamt telefonisch mit, dass ich NICHT bei der Versicherung "C" versichert bin, sondern bei der Versicherungsgesellschaft "A". Im weiteren Verlauf des Gesprächs, teilte ich dem Amt mit, dass mein Fahrzeug Haftpflicht-versichert ist und dass die Behauptung von "C Vers." nicht der Wahrheit entspricht. Ich bat den Mitarbeiter in das EDV-System nachzuschauen, leider ohne ein Resultat zur Beseitigung des Irrtums zu erbringen. Ich bot an meine Versicherungsnummer aufzunehmen, doch dies bringt angeblich nichts. Besser wäre eine eVB Nummer. Die habe ich nicht. Hab sie telefonisch erhalten und nur für die Anmeldung des Fahrzeugs (01.01.2014) gebraucht. Nach weiteren Floskeln, folgte leider nichts und das Gespräch wurde gegenseitig formal beendet.

Am 08.04.2014 gegen 9:30 Uhr kam eine Person des Ordnungsamts und mein Ehemann zeigte Unterlagen als Nachweis (Beweise) gegen die inkorrekte Behauptung, dass Fahrzeug sei nicht gesetzlich Haftpflicht-versichert. Mein Ehemann berichtete mir anschließend, dass die Bedienstete völlig desinteressiert war gegenüber den Unterlagen. Nach nur einem kurzen flüchtigen Blick auf die Dokumente, wollte die Person nur schnell das korrekt versicherte und angemeldete Fahrzeug "abkratzen" und stilllegen. Mein Ehemann war fassungslos und hat deutlich kundgetan, dass er solch ein Rechtswidriges Verhalten nicht akzeptiere. Er bat mehrmals die Vorgehensweise zu überdenken, vergeblich. Einen Augenblick später rief die Staatsdienerin die Polizei an und das ohne einwandfreie rechtliche Legitimation. Ich hatte gehofft, dass die Polizei mehr Interesse an Konfliktlösung hätte, leider nicht. Nach Durchsicht der original Versicherungspolice, der Kontoauszüge mit den monatlichen Abbuchungen (Mit Versicherungsnummer, PKW-Kennzeichen usw.) sagte einer der Beamten: "Das könnte gefälscht sein". Nun waren wir auch Fälscher, Lügner und Betrüger. Mein Ehemann wurde daraufhin etwas zornig, denn Selbst als er Vorschlug die "A Vers." anzurufen, um den Irrsinn ein Ende zu setzen, war den Beteiligten nur der Zutritt zum Grundstück mit anschließende Rechtswidrige Stilllegung und Übergabe der Fahrzeugpapiere relevant. Die Polizei drohte uns sogar die "Feuerwehr" zu rufen um auf´s Grundstück zu kommen. Hab´s dann zugelassen.

Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Nun soll ich trotzdem über 50,- Euro an Gebühren bezahlen.

Was kann ich rechtlich tun bzw., wie kann ich mich dagegen wehren? Kann ich gegen die Amtsperson, die namentlich bekannt und dafür verantwortlich ist, vor Gericht (Sozialgericht) Klagen? Was kann ich sonst noch tun?

LG

Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Kfz-Versicherung, Amt, Haftpflichtversicherung
HILFE! Auffahrunfall beim Abschleppen durch Vollbremsung, wer haftet nun?

Hallo, also ich hab folgendes Problem und kann nicht mehr schlafen deswegen. Gestern wurde mein Mann (mit mir im Auto) von einem Bekannten abgeschleppt. Wir haben so etwas noch nie gemacht und waren daher unsicher ob wir das überhaupt machen sollten...da mein Mann aber seinen Job verloren hat, sein Gehalt einbehalten wurde (ist noch im Rechtsstreit) und ich hochschwanger bin und wir jeden Cent brauchen, wollten wir keinen Abschleppdienst rufen und haben das Angebot dankend angenommen. So..der "Bekannte" hat dann eine Abschleppstange montiert und uns gesagt es sei ganz einfach, er solle nichts machen, nur lenken und auf keinen Fall bremsen. Dies hat er mehrmals vor mehreren Zeugen wiederholt. Nun ging alles gut..ca 10km vor der Werkstatt kam dann eine Kreuzung auf der ein Blitzer steht. Die Ampel sprang von Gelb auf Rot und das Zugfahrzeug war bereits auf Höhe der Ampel und beschloss dann voll in die Eisen zu gehen. Es kam wie es kommen musste, wir sind 2 mal aufgeprallt. Er stieg aus, wir fragten warum er denn so apprupt bremse, bzw nicht früher langsam angebremst hat und seine Antwort war nur: Wenn ich geblitzt werde hab ich 1 Monat Fahrverbot. Im gleichen Atemzug wies er uns die Schuld zu indem er sagte wieso mein Mann gelenkt hätte (hat er nicht) aber seiner Meinung nach hätte die Stange ja den aufprall verhindert wenn er angeblich nicht gelenkt hätte. Meiner Meinung nach Schwachsinn denn man kann beim Abschleppen die Stange nicht permanent gerade halten. So, dann sagte er das wir die Versicherung aussen vor lassen sollen und ihm 400 Euro geben sollen. Sein Kofferraum ist so eingedrückt das er sich nicht mehr öffnen lässt und die Anhängerkupplung ist abgerissen. Dann war viel palaber er wolle uns icht abziehen und nebenbei bemerkte er das er das Auto für 600€ gekauft hatte und es noch auf den alten Fahrzeughalter angemeldet sein. Also wir ihm dann später am Abend anriefen um ihm mitzuteilen das wir das doch über die Versicherung machen, da unser Auto einen Wert von ca. 6000€ hat und die Stoßstange und der Grill komplett im Eimer sind und wir weder diese Reparatur noch seine 400€ bezahlen können da wir selbst auf dem Zahnfleisch sitzen, geriet er am Telefon komplett in Rage, wollte das wir wenn das schon über die Versicherung laufen soll dann wenigstens angeben sollen das es sich um einen normalen Auffahrunfall handelt (also Stange weg lassen), nun will er uns seine Daten nicht angeben, wir wissen nicht mal wie er mit Nachnamen heisst.. Nun meine Frage: Wer hat Schuld, wer haftet ? Versicherung oder doch lieber ohne? Wie gesagt, wir, 1 Kind und Schwanger, haben derzeit 0€ aufm Konto und warten bis der ExChef meines Mannes das Gehalt bezahlt, wenn überhaupt. Daher muss ich wissen wie wir in unserer Situation finanziell am geschicktesten handeln sodass wir wenn möglich auf keinem Schaden sitzen bleiben müssen denn so wie ich das sehe haben wir keine Schuld wenn er beschließt das er ne Vollbremsung reinhaut. Vielen Dank für eure Ratschläge !

Auto, Verkehrsunfall, Unfall, Versicherung, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, abschleppen, Auffahrunfall
Versicherung zahlt nicht aufgrund von Vorschaden. Dürfen die das?

Hallo Leute,

hab ein dickes Problem. Vor ein paar Monaten ist mir jemand vorn in mein Auto gefahren, wodurch laut meiner Werkstatt ein Riss in der Stoßstange verursacht wurde, und irgendein Lüfter was abbekommen hat. Habe der gegnerischen Versicherung den Kostenvoranschlag und alles geschickt, Schuldfrage war auch geklärt. Habe daraufhin ein Schreiben der Versicherung bekommen, wo steht dass ich fotos bitte noch vom Unfallwagen schicken und die Rechnung nach der Reperatur schicken soll. Anbei steht wortwörtlich der Satz: " Gegen die Durchführung der schadenbedingten Reperaturarbeiten bestehen keine Bedenken. Bitte schicken Sie uns nach Ausführung der Reperatur die Orginalrechnung". Somit habe ich mein Auto reparieren lassen, und für mich war die Sache gegessen, weil meine Werkstatt das geldliche mit der Versicherung klärt und nicht ich. 4 MONATE (!!) nach dem Unfall, und nachdem der Schaden behoben worden ist, wartet meine Werkstatt immer noch auf das Geld der Versicherung. Dies habe ich erst vor paar Tagen erfahren. Ich habe daraufhin bei der Versicherung angerufen und diese haben mir mitgeteilt, dass die Werkstatt die Fotos nochmal erneut schicken musste, da sie aus irgendeinem Grund nicht angekommen seien, und sie die erst jetzt prüfen würden und sich dann melden würden. Ich wollte gerade auflegen, da sagen die mir dass die eh gucken müssen ob die das bezahlen, weil mein Auto angeblich einen Vorschaden von 7000 Euro an einer ähnlichen Stelle hatte. Davon wusste ich nichts, weil das Auto da noch nicht in meiner Haltung war. Jetzt wollen die warscheinlich nicht bezahlen, obwohl ich schon vor Monaten schon schriftlich das okay von denen hatte, meine Werkstatt extra gefragt hat ob irgendwelche Vorschäden bekannt sind und die das verneint haben. Jetzt kommen die danach damit ! Dürfen die das? Kann ich rechtlich dagegegen vorgehen? Ich muss jetzt auch den Händler verklagen weil er mir im August 2013 ein Auto verkauft hat was angeblich unfallfrei war, aber jetzt angeblich n Vorschaden von 7000 Euro hatte. Bitte helft mir !

Auto, Unfall, Betrug, Werkstatt, Kfz-Versicherung
KFZ-Versicherung Hochstufung trotz unschuld

Letztes Jahr im Juli ist mir jemand beim Abbiegen (rechts vor Links, erlaubte Höchstgeschwindigkeit 20km/h) in die Fahrerseite reingerauscht weil er unbedingt und viel zu schnell in den Fahrweg einbiegen wollte aus dem ich kam, bei dem 2 autos an der Stelle gleichzeitig nicht mal durchpassen..

Polizei kam nicht raus (Bagatellschaden), somit musste ich mich mit dem rumschlagen, da er die Schuld natürlich nicht bei sich sah.. zum Glück hatte ich Bilder gemacht ... ich hatte den Schaden gleich seinr Versicherung gemeldet und bei meiner schon einmal angedeutet was passiert war.

Er hat sich bei meiner Versicherung natürlich als GESCHÄDIGTER ausgegeben und ich habe einen Anwalt hinzugezogen, da dieser Fall auf normalem Wege nicht geklärt werden konnte.

Nach langem hin und her zwischen meiner Anwältin und den Versicherungen sah die gegnerische (also seine) Versicherung ein, dass er zu 100% Schuld war und hat den Schaden an meinem Wagen komplett bezahlt (welcher auch sofort reguliert wurde).

Nun hat mich meine Versicherung aber in meiner Haftpflicht hochgestuft, anstatt wie eigentlich erwartet runtergestuft (ich wäre auf SFK 3 gekommen, bin stattdessen auf 1/2 gefallen - ganz klasse). Ich natürlich gleich angerufen und den Sachverhalt geklärt, sowie auf Wunsch das Schreiben der gegn. Versicherung per Mail zukommen lassen. dennoch wurde ich für dieses Jahr hochgestuft und muss nun trotz bewiesener Unschuld einen viel zu hohen Beitrag zahlen.

Die Antwort meines Sachbearbeiters war am Telefon lediglich (Sinngemäß) "das könne sich bis zu mehreren Monaten hinziehen bis eine Entscheidung getroffen würde". Was bitte für eine Entscheidung, es steht doch eindeutig da dass mich keine Schuld trifft und die den Schaden zu 100% übernehmen?

Wie soll ich mich nun verhaltne und was kann ich weiter tun, damit ich eine RICHTIGE Einstufung meiner SFK bekomme? Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte!

Liebe Grüße!

Unfall, Kfz-Versicherung, Unschuldig
Kfz Versicherung Sonderkündigung wegen falschen Vertragsdaten Versicherung reagiert nicht

Es ist zum Verzweifeln! Folgende Situation:

Im Juli versicherte ich mein neues Auto bei der BavariaDirekt. Sowei so gut. Ich erhielt die eVB für die Anmeldung und meldete das Fz an. Der fällige Teilbeitrag von Juli bis Dezember wurde abgebucht.

Im Herbst erhielt ich eine korrigierte Vertragmeldung. Plötzlich war hier statt SF Klasse 9 die 1/2 eingetragen. Selbstverständlich wurde sogleich der noch "offene" Restbetrag ebenso abgebucht... Ich hielt das ganze für ein kleines Mißverständnis, da ich ja in meiner Vorversicherung die SF Klasse 9 hatte und sich meine neue Versicherung die Infos der Vorversicherung einholte.

Also Mail geschrieben mit der Bitte um Rückbuchung und Scan des alten Vertrages mit dran gehangen. Es meldete sich auch jemand per Mail zurück und meinte, der Anhang wäre nicht mitgekommen, aber die Nachricht schon. Ich solle das Ganze nochmal schriftlich nachsenden. Gesagt getan. Ich schickte per Einschreiben mein Anliegen inclusive Kopie des alten Versicherungsvertrages an die Bavariadirekt. Keine Reaktion danach. Wiederholt rief ich die Hotline an, erwischte tatsächlich im Oktober einmal einen Mitarbeiter, schilderte mein Problem und mir wurde zugesichert, dass ich einen Rückruf erhalte und man sich der Sache annimmt. Auf den Rückruf warte ich noch immer.

Auf Mail, und per Telefon ist bei der Bavariadirekt niemand zu erreichen. Ich schrieb Anfang Dezember eine bitterböse Mail unter Androhung von Rechtsfolgen erneut an die Bavariadirekt und erhielt sogar ein Standardantwortschreiben zurück, dass die Mail angekommen wäre und die Bearbeitung andauert.

Überraschung! Am 30.12.13 wurde doch tatsächlich unverschämterweise eine viel zu hohe gigantische Summe für die Versicherung in 2014 abgebucht beruhend auf SF Klasse 1/2 statt 9!!!! Ich habe sofort zurückgebucht, da gemäß meinen Unterlagen die Fälligkeit erst am 01.01. ist und sollte der Fälligkeitstag auf einen Feiertag fallen, die Abbuchung erst am folgenden Werktag ausgeführt werden darf.

Mein Problem: Ich habe das Einschreiben nicht per Rückschein versendet und die bitterböse Email auch nicht mehr in Kopie da. Leider hatte ich bei der ersten Nachzahlung im September keinen schriftlichen Widerspruch eingelegt, nur die Mail geschickt, die ich auch nicht mehr in Kopie vorliegen habe..... :-(

Ich versuche seit September den Vertrag zu korrigieren bzw die Bavariadirekt auf den Fehler in den SF Klassen bei den Vertragsdaten aufmerksam zu machen. Ist denn der Vertrag so überhaupt gültig?? Muss ich die falsche volle Summe unter Vorbehalt zahlen? Ich werde sofort Widerspruch einlegen.

Habe ich unter diesen Umständen irgendein Sonderkündigungsrecht?

Kündigung, Kfz-Versicherung, Vertrag, SF-Klasse

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