Ich habe vor einigen Tagen online einen Antrag für einen Versicherungsvertrag bei einer Online-Versicherung gestellt und direkt eine EVB-Nummer erhalten. Da diese allerdings keine zusätzliche EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen anbieten und ich ein solches benötige, hat mir der KFZ-Händler empfohlen, mir eine neue EVB-Nummer bei einer anderen Versicherung zu besorgen. Kann ich in diesem Fall von der alten Versicherung, von der ich noch keinen Gebrauch gemacht habe - die online zugeteilte EVB-Nummer habe ich wie gesagt noch nicht zur Anmeldung des Wagens genutzt - zurücktreten? Wenn ja, wie funktioniert das? Vielen Dank!