Hallo an alle,
mir kam gerade eine interessante Frage und ich habe im Internet leider keine eindeutige Erklärung dazu gefunden. Daher bitte vorab: Antwortet nur, wenn ihr euch auch zu 100& sicher seid.
Also ich fahre ein exotisches Auto, welches einen ordentlichen Wert hat. Auf dem Markt gibt es viele Unfaller die wieder aufgebaut wurden und logischerweise zu einem deutlich niedrigeren Preis verkauft werden (7000-10000€ weniger). Mal angenommen, mir dängelt jetzt einer, z.B. auf dem Parkplatz, rein. Die Schuldfrage ist sofort geklärt und ich fahre mit meinem Auto zum Gutachter.
In dem Gutachten wird dann der Schaden aufgenommen und alle anfallenden Kosten werden kalkuliert. Dass die Versicherung die Reperaturen und den Ausfall des Fahrzeuges bezahlen muss ist klar. Aber mal angenommen, ich würde das Auto, warum auch immer, einen Monat später verkaufen wollen, würde es zu einem deutlich niedrigeren Preis weg gehen, als ohne den Unfallwagentitel. Muss die Versicherung mir diesen Wertverlust ausgleichen? Wird dieser Wertverlust in dem Gutachten mit aufgeführt?
Danke vorab für Antworten