Hallo,

meine bessere Hälfte hatte vor kurzem einen Unfall mit einem Reh. Schaden laut Gutachten ca. 1900€. Scheinwerfer kaputt und Motorhaube eingedellt. Nun lies ich den Scheinwerfer richten, da dieser ja benötigt wird. Die Motorhaube interessiert mich allerdings nicht.

Nun kam heute ein Schreiben meiner Versicherung ich solle die Originalrechnung vorlegen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt der Schaden wird komplett übernommen, allerdings nur mit Originalrechnung bzw. Abtretung an die Werkstatt.

Ist das rechtens?? Der Fall ist klar, wurde alles von der Polizei aufgenommen. Der Schaden wurde dokumentiert. Kann mich die Versicherung zwingen das Auto reparieren zu lassen? Würde natürlich lieber das Geld nehmen, bevor ich die Motorhaube erneuern lasse - warum auch?!?

Nur so nebenbei, fahre seit ca. 20 Jahren Unfallfrei. War außer einem Glasschaden noch nie was bei mir.

Mfg Da Bou