Hallo Leute, habe heute meinen Führerschein erworben und schon stellt sich eine Frage. Zur Situation: das Fahrzeug gehört mir (also bin ich ja der Halter) und soll über meinen Vater versichert werden. Also das er Erstfahrer und ich Zweitfahrer bin. Kann ich trotzdem meinen Standort als massgeblichen Zulassungsbezirk bezeichnen oder muss ich den des Versicherungsnehmers nehmen? oder ist das in so einem Fall gar egal?

vielen Dank im vorraus!