Muss man einen Haftpflichtschaden reparieren lassen

Ich habe eine Frage zur KFZ-Haftpflichtversicherung. Da ich selbst zum Glück noch nie einen Schaden hatte, kann ich das nicht so genau beantworten...

Meine Lebensgefährtin hatte an Ihrem Auto vor Kurzem einen kleinen Schaden (Lackkratzer und kleine Delle) weil ihr jemand beim Rückwärtsfahren in Ihr Auto reingefahren ist.

Der Kostenvoranschlag ihrer Werkstatt hat einen Betrag von ca. 750,-- ausgewiesen. Diesen Betrag hat sie bei der gegenerischen Versicherung geltend gemacht.

Nun kam ein Verrechnungsscheck der Versicherung über eine vergleichbare Summe mit dem Hinweis dass der Schaden aber nur bei einer Auswahl von bestimmten Werkstätten repariert werden darf.

Es stellt sich aber nun die grundsätzliche Frage ob die Reparatur noch Sinn macht. Es ist nur ein minimaler Blechschaden, das Auto ist schon alt und ein Neukauf steht im kommenden Jahr an. Aufgrund des Alters des Autos ist es auch nicht wichtig dass das Auto im Falle des Verkaufs gut dasteht, da es bestenfalls noch für einen Führerscheinneuling für die ersten 2 Jahre taugt, oder auch gleich verschrottet wird.

Wie verhält sich das jetzt - soweit ich weiß darf man das Geld der Versicherung auch behalten ohne das Auto reparieren zu lassen, oder hat sich daran etwas geändert? Weiterhin habe ich mal gehört dass man in einem solchen Fall aber den Betrag der Versicherung abzüglich der Mehrwertsteuer behalten darf. Da hier der Scheck ja schon da ist - muss sie dann die Summe der MWST herausrechnen und wieder zurück überweisen?

Kann mir da jemand helfen?

Schonmal vielen Dank!

Versicherung, Kfz-Versicherung, Schaden
Kurzzeit-Kennzeichen abgelaufen, unbewusst

Hey Leute ich war vor letzten Samstag(auf Sonntag) um 01:00 Uhr morgens unterwegs nachhause... Als ich auf die Autobahn rauffahren wollte hielt mich die Polizei an, weil mein Kennzeichen abgelaufen sei... Folgender Sacheverhalt: Ich ging AM DIENSTAG in ein von diesen KFZ-Läden rein und habe mir ein Kurzzeitkennzeichen(5 Tage) machen lassen. Aber weil ich erst nach 16:00 in dem Laden war, konnte ich nicht zur Zulassungsstelle... Okay also hab ich mein Auto an dem Tag stehen lassen... Am nächsten Tag hab ich alles angemeldet und fertig. Dann an dem besagten Samstag abend als mich die Polizei anhielt, musste ich mein Auto auf ein Parkplatz schieben und konnte zu Fuß nachhause. So und jetzt habe ich eine Anzeige gekriegt, ich soll mich dazu äußern. Das Problem ist ja, dass am Samstag nicht die 5 Tage abgelaufen sind... Ich hab ja die Kennzeichen erst am Mittwoch angemeldet, war aber in diesem KFZ Laden am Dienstag. Und irgendwie habe ich nicht auf die Kennzeichen geachtet, welcher Datum dadrauf steht. So, jetzt wurde ich sozusagen verarscht und habe jetzt eine Anzeige am Hals. Jetzt ist meine Frage, kann ich da was machen? Da ich die Kennzeichen ja erst am Mittwoch angemeldet habe, das heißt, ich hätte den Wagen noch am Sonntag fahren dürfen... Wenn ich da unrecht habe, kann mir dann da was passieren, wenn ich es so schildere? Außerdem war das ja erst 1 Stunde abgelaufen und ich war auf dem Weg nachhause... Kann mir da jemand sagen, was ich machen kann?

Vielen Dank im Voraus MFG

Auto, KFZ, Kfz-Versicherung, Kennzeichen, Zulassung, Wagen
Gegnerische KFZ-Haftpflicht zieht fast ein drittel vom Gutachtenwert ab

Hallo zusammen,

mir ist letzten Monat ein Stadtbus ins parkende Auto gefahren. Schäden an Stoßstange (inkl. Verformung nach innen), Kotflügel, Reifen.

Das KFZ ist ein Kia Ceed' Baujahr 2007 mit 230.000 Kilometern. Das von der GTÜ erstellte Gutachten zur Reparatur beläuft sich auf 3.600 Euro., der Wiederbeschaffungswert 4.600 Euro, Restwert KFZ nach Unfall 1.800 Euro, also hätten das meines Wissens 2.800 Euro Auszahlung sein müssen. Oder doch die 3.600 Euro die für die Reparatur notwendig sind?

Die gegnerische Versicherung (HDNA) ist nun hingegangen und hat mir ein Schreiben geschickt, dass: Der Wiederbeschaffungswert 4.600 Euro sei, der Restwert 2.600 Euro sei (sie haben ein Kaufangebot eines Händlers welches bis zum 24.06. gültig bleibt beigelegt) und man mir daher nur 2.000 Euro erstatte. Bezüglich der Reparaturkosten bemängelt man das Gutachten zwar auch (ca. 500 Euro Abzug), hat für mich aber wahrscheinlich keine Relevanz, da ja eh nur der Wiederbeschaffungswert - Restwert ausgezahlt wird, richtig?

Meine Frage: Ist es rechtens, dass die HDNA den Auszahlbetrag von 2.800 Euro auf 2.000 Euro kürzt weil ein Angebot einer leicht dubiosen "Firma" über 2.600 Euro vorliegt? Die Firma hat eine Hotmail-Mail-Adresse und außer einer mobile.de-Seite mit 6 Autos findet man nichts. Das nächsthöhere Angebot was die Versicherung beigelegt hat beläuft sich auf 2.180 Euro. Das geht schon eher in die Richtung der im Gutachten ermittelten 1.800 Euro Restwert.

Ich möchte mein Auto wie es ist weiter fahren, allerdings den Wiederbeschaffungswert - Restwert auszahlen lassen, was ja durchaus rechtens ist. Darf die Versicherung irgendwelche Angebote über autoonline.de statt dem vom Gutachter ermittelten Restwert veranschlagen?

Vielen Dank für eure Antworten!

KFZ, Unfall, Kfz-Versicherung
KFZ-Versicherung verlangt Geld nach Fahrerflucht!

Guten Tag liebe Community,

ich sehe mich mit einem riesigen Problem konfrontiert und weiß auch nicht so recht an wen ich mich hierbei wenden kann bzw. sollte. Möglicherweise findet sich in dieser hilfsbereiten Community jemand, der mir weiterhelfen kann - oder zumindest ähnliche Erfahrungen gemacht hat und einen Rat hätte. Zunächst einige Informationen:

Im März 2012 bin ich nach der Schule auf eine Aral-Tankstelle gefahren und dort wollte ich den Reifendruck checken. Ich parkte das Auto auf dem stark schrägem Gelände und stieg aus. Der Wagen rollte plötzlich nach hinten und knallte gegen einen SB-Staubsauger, der dann ein paar Lackschäden aufweisen konnte und sich ebenfalls in einer schrägen Lage befand. Mein Auto bekam nichts ab und leider wurde ich nervös und in der Hektik fuhr ich dann einfach weg, was sich als einer meiner größten Fehler herausstellen sollte.

Am selben Tag kam dann auch schon die Polizei vorbei und wenige Wochen später war ich vor Gericht. Ich wurde wegen Fahrerflucht verklagt und musste mit einem Sachschaden von ca. 2000€ rechnen. Durch intensive Vorbereitung und Reue gewann ich den Prozess und musste lediglich einen Tag Sozialstunden leisten. Nun Anfang Februar bekam ich einen Brief der Versicherung. Die Versicherung hat mir geschrieben, dass ich durch die Fahrerflucht mich nicht richtig verhalten habe und durch dieses Fehlverhalten mir der Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.500€ für Ansprüche in diesem Schadensfall entzogen wird. Außerdem berichten sie, dass sie die "begründeten Ersatzansprüche in Höhe von 1.450,30€ reguliert haben und diese nun von mir fordern.

Ich sprach mit der zuständigen Sachbearbeiterin und machte ihr klar, dass ich als Student kein Geld habe und außerdem es irgendwo auch nicht einsehen möchte, wenn ich den Prozess gewonnen habe, nun hier fast 1.500€ blechen zu müssen.... Daraufhin hat die Dame vorgeschlagen, dass ich mir das Geld leihe und dann einfach 1.000€ bis März bezahlen soll - oder halt 50€ monatlich oO. Als sie tatsächlich fast 500€ senken wollte, obwohl ich ja anscheinend rein rechtlich betrachtet sowieso schuldig bin, fand ich dann etwas unseriös. Ich habe heute versucht die Verbraucherschutzzentrale von HH anzurufen, jedoch scheint dort niemand ans Telefon zu gehen. Eben kontaktierte ich einen Anwalt, der allerdings 190€ für die Beratung verlangt. Der Anwalt bzw. die Anwältin wollte sich heute/morgen bei mir melden und eventuell von der ersten Vergütung absehen - oder sie senken, da ich nicht 200 Euro bezahlen will, wenn ich sowieso nichts machen kann.

Was meint ihr? Was soll ich tun?! Ich weiß echt nicht weiter, da ein Anwalt sehr teuer ist und wenn es dann vergebens war, ich noch mehr bezahlen muss. 50€ im Monat wäre möglich, aber ich will das nicht bezahlen. Ich sehe das nicht ein und finde es unfair. Vor allem da unsere Versicherung wegen dem Unfall ohnehin schon um ca. 200€ im Jahr gestiegen ist.

Ich bedanke mich schon mal und hoffe auf euren Rat!

Kfz-Versicherung, Fahrerflucht, PKW
unverschuldeten Autounfall - auf Unfallfragebogen der gegenerischen Versicherung bestehen?

Ich war vor kurzer Zeit in einen eindeutig nicht von mir verursachten Unfall verwickelt. Die gegnerische Versicherung (AXA) hat mir nun ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie um einen Anruf gebeten hatte. Der Sachbearbeiter am anderen Ende meinte dann, dass sie "das lieber persönlich besprechen". Weiter hieß es, ich solle das Gutachten und den Arztbericht, welcher im Zusammenhang mit dem Unfall erstellt wurden, zusenden. Alles Weitere würde dann folgen.

Sollte ich auf einen Unfallfragebogen o.ä., in dem ich schriftlich festhalte, dass ich nicht Schuld war, bestehen? Es kommt mir irgendwie komisch vor, dass mir nichts entsprechend schriftliches vorliegt! Evtl. hat der Unfallgegner bereits sein Verschulden angegeben. Sollte ich ggf. hiervon eine Kopie verlangen?


Falls Fragen oder Unklarheiten bestehen, hier noch der Unfallverlauf:

Der Unfallgegner fuhr mir mit etwa 20 km/h hinten ins Auto rein. Ich stand auf der Fahrbahn und wartete auf den Gegenverkehr, da ich links abbiegen wollte. Keine Ahnung ob er mich zu spät gesehen hat, zu schnell war oder die Winterreifen schlecht auf der nassen Fahrbahn bremsten... Bereits am Unfallort (ohne Polizei) war klar, dass der Unfallgegner sich selbst als Unfallverusracher sieht. Wir tauschten alle notwenigen Daten aus und ich fuhr ins Krankenhaus um Verletzungen auszuschließen. Hierbei wurde eine HWS-Distorsion festgestellt und ich wurde für den Unfalltag und 2 weitere Tage krank geschrieben. Mein Auto ist laut Gutachter ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Kfz-Gutachten ist auf dem Weg zur Versicherung und ich werde ihr noch den Arztbericht für die Berechnung des Schmerzensgeldes zusenden.

Autounfall, Kfz-Versicherung
KFZ-Versicherung gekündigt, weil Konto nicht gedeckt?!

Hallo, da draußen. Habe mal ne ganz dringende Frage, die mir echt Bauchschmerzen bereitet.

Habe mir anfang des Monats ein neues Auto gekauft und bei der selben Versicherung (GVV) zugelassen, bei dem ich auch das alte laufen hatte. Nun haben die mir Mitte des Monats erst noch mal den alten Betrag abgebucht, dann hab ich ein Schreiben gekriegt, in dem der Beitragssatz für das neue Auto drinstand. Alles ja auch logisch, hatte ich ja auch schon drauf gewartet. Natürlich muss die Differenz nachgezahlt werden, da das neue Auto mehr kostet. Die Zahlung, ist laut Schreiben, am 19.10. fällig, leider habe ich mit so einem drastischen Anstieg nicht gerechnet und nicht mehr genug Geld auf dem Konto (da ich schon Kurzkennzeichen, Zulassung usw. bezahlen musste), um diese Summe zu begleichen, sollten die noch vor Anfang November abbuchen wollen.

Nun habe ich gelesen, dass damit der Vertrag gekündigt werden kann!!!, wenn sie das Geld nicht beim ersten Mal abbuchen können?! Das ist für mich natürlich ne absolute Horrorvorstellung, zumal ich ja vorher 2 Jahre Kunde war und immer! pünktlich bezahlt habe. Zudem ist das, was jetzt noch offen ist, ja nur noch ein Teil des ganzen Beitrages...

Ist es nicht wahrscheinlicher, dass sie es dann zu einem zweiten Termin nochmal versuchen werden (die Mahngebühr ist mir dann ja auch egal!)

Wenn man googlelt, kommt leider nur was von Steuern, oder man ließt halt, dass man aus dem Vertrag fliegt! Hilfe!

Auto, Versicherung, Kfz-Versicherung, Wagen

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