Klage gegen Arge/Jobcenter wegen Rückforderung

Hallo, ich habe folgenden Fall: Vor einem halben Jahr bin ich zu meiner Partnerin (mit 2 Kindern, nicht von mir) von Süd- nach Norddeutschland gezogen. Meine Partnerin war zu dieser Zeit Hartz4 Bezieherin, ich habe mich am neuen Wohnort arbeitssuchend gemeldet und bezog Arbeitslosengeld. Nun stand im November ein Mitarbeiter der Arge vor der Türe und machte uns, aufgrund einer anonymen Anzeige wegen, aufmerksam, dass mein Zuzug nicht gemeldet worden ist. Meine Partnerin und ich waren der Annahme, dass hier ein Jahr Probezeit gilt. Nun haben wir umgehend diese Meldung gemacht und haben einen Rückforderungsbescheid von 2.500 EUR erhalten. Ich habe mich informiert und Widerspruch eingelegt. (Begründung, dass hier keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, da getrennte Konten, kein gemeinsamer Schlafplatz, extra Fach im Kühlschrank, ich auch keine Verantwortung für die Kinder tragen werde und auch keine Versorgung der Kinder übernehmen werde...blablabla) Heute ist nun der Becheid gekommen.....Widerspruch abgelehnt.... Die Begründung: Da ich von Süd-nach Norddeutschland gezogen bin ist davon auszugehen, dass dies nun eine enge Partnerschaft und somit eine BG ist, durch die damalige anonyme Anzeige auch begründet wurde, dass wir gemeinsame Kurztripps und einen Urlaub gemacht haben und davon Bilder bei Facebook gepostet wurden.

Nun meine Fragen: Hat hier eine Klage Aussicht auf Erfolg? Was würden für Kosten entstehen falls die Klage abgewiesen wird? Sind gemeinsame FB Fotos zwangsweise ein Beweis, dass man in einer engen Partnerschaft ist? (Dann dürfte ja keiner mehr ein Foto posten mit Freunden)

Ich hoffe es kann mich jemand aufklären, denn es geht ja um einiges.......

Schönen Dank Stefan

Anwalt, Arbeitsamt, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Klage, Sozialgericht, Rückforderung
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