Mietvertrag über den Tod des Vermieters hinaus?

Hallo,

ich habe die Möglichkeit bei einem älteren Freund in sein Zweifamilienhaus, in die obere Etage einzuziehen. 4ZKDB, Garten, ruhige Gegend...einfach top.

Meine Frau hat mit ihren Eltern vor vielen Jahren da mal gewohnt. Dann sind sie ausgezogen. Der Kontakt zum dem älteren Freund riss aber nicht ab. Er war mit seinen drauffolgenden Mietern nie richtig zufrieden.

Meine Frau und ich besitzten mittlerweile nun eine Eigentumswohnung die wir sowieso vermieten oder verkaufen möchten. Da kommt uns das Angebot des älteren Freundes sehr entgegen. Für nur 300,00€ (!!!) Kaltmiete könnten wir bei ihm Wohnen.

Er wünscht sich uns sehr als Mieter. Die jetztigen haben schon zum Jahreswechsel gekündigt. Wir würden ihm den Garten und das Haus Pflegen.

Das Problem ist jedoch dass er schon 85 Jahre ist. Was passiert nach seinem Ableben?

Er hat zwei Söhne die nicht gerade arm sind (Steuerprüfer und Oberkommissar). Jedoch bestimmt nicht auf das Haus verzichten würden.

Wie können wir uns bei unserem alten Freund absichern dass wir nach seinem Tod dort weiter leben dürfen. Dass die Miete nicht um das Doppelte erhöht wird oder dass wir sogar wegen Eigenbedarfs die Wohnung in dem Haus verlassen müßten.

Nur über sein Testament oder doch vielleicht über einen Mietvertrag der über seinen Tod hinaus geht.

Klingt alles komisch aber ich wollte mal hier ansetzten bevor ich mit ihm darüber rede. Ist mir auch etwas unangenehm schon jetzt mit ihm über seinen Tod zu sprechen.

Danke im Voraus für Ratschläge, Robert

Tod, Erbe, Vermieter, Mietvertrag
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.