Eltern können die Bürgschaft für die Wohnung nicht unterschreiben, was kann ich tun?
Hallo Leute! Ich habe ein ziemliches Problem.
Ich fange bald an zu studieren und suche deswegen zurzeit eine Wohnung oder ein Wg-Zimmer. Es scheitert jedoch immer daran, dass von meinen Eltern eine Bürgschaft zu der Kaution verlangt wird zusätzlich Gehaltsnachweise.
Im Arbeitsvertrag meines Stiefvaters steht, dass eine Bürgschaft für ihn ein Kündigungsgrund sein kann. Bei meiner Mutter ist es so, dass sie von ihrer Arbeitgeberin keinen Vertrag erhalten hat, obwohl sie dort bereits zwei Jahre arbeitet. Selbst wenn sie unterschreibt, das Einkommen für eine Bürgschaft hat nicht.
Bei zwei Wohnungen habe ich den Vermietern den Vorschlag gemacht, ob es auch mit der Bank ginge. Daraufhin wurde ich abgelehnt und sogar blockiert. Freunde und Verwandte habe ich nicht, die das Einkommen hätten, außerdem geht man damit auch ein Risiko ein und das will ich anderen nicht antun…
Während des Studiums besteht mein Einkommen aus Bafög, Kindergeld, Unterhalt und ggf. ein Mini-Job. Das Geld für eine Kaution habe ich auch bereits zur Seite gelegt.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich bin momentan echt verwirrt, da ich ja zum ersten Mal ausziehe.
-Was kann ich anstelle von meinen Eltern als Bürge eintragen? (Kann ich einen Kredit bei einer Bank aufmachen und die Bank eintragen bzw. Eine Versicherung?
Ich muss mir sowieso einen Studienkredit anlegen. Könnte ich das vielleicht miteinander verbinden?
-Ich habe mich etwas hineingelesen und in beiden Fällen, wenn ich mich nicht täusche, ist es eine Übersicherung, weil ich doch bereits eine Kaution von drei Kaltmieten zahlen muss.
Welche Rechte habe ich als Mieter bei solchen Dingen?
Vielen vielen Dank, wer bis dahin gelesen hat <3
8 Antworten
In meinem Bekanntenkreis sind mehrere Hausbesitzer mit leer stehenden Wohnungen.
Die Mieteinnahmen sind nicht notwendig (geerbte, schuldenfreie Häuser), das Risiko ist, Mieter zu bekommen, die nicht zahlen. Es fällt nicht nur die Miete aus, sondern der Vermieter hat noch die verbrauchsbedingten Kosten von Gas, Wasser, Abfall ...am Hals.
Und dann den Jackpot: Mietnomaden, die Gegenstände ausbauen und verkaufen, die Wohnung darüberhinaus zugrunde richten. Horrormeldungen machen die Runde wie Grill oder Lagerfeuer auf dem Parkett.
Oder Mieter, die wegen Kleinigkeiten (tropfender Wasserhahn) Zirkus machen und den Vermieter mit An- und Abfahrt, Angebot einholen, Handwerker beauftragen, ... tagelang beschäftigen. Statt sowas selbst zu beheben und sich die Materialkosten zurückgeben lassen. Sogar ein fairer Stundensatz würde akzeptiert.
Selbst die menschenfreundlichsten Vermieter kommen da an ihre Grenzen.
Den Fehler, Mieter langfristig hinausklagen zu müssen (Zusatzkosten) und dann niemand in Anspruch nehmen zu können, macht man im Leben nur einmal und warnt sämtliche Bekannte.
Ich bin MIeter, aber würde als Vermieter auch denjenigen nehmen, der einen Bürgen bringt. Oder eine positive Bewertung des vorherigen Vermieters.
Vergiss das mit der elterlichen Bürgschaft! Am Ende hat sie für den Vermieter sowieso keinen Wert. Das zu erklären, wäre jetzt aber zu umfangreich.
Deine Eltern oder Elternteil, z. B. Vater, soll erklären, dass er mit als Hauptmieter in den Mietvertrag aufgenommen wird. Er soll dazu auch seine Einkommensnachweise vorlegen und auch eine Schufa-Auskunft.
Mit dieser Vorgehensweise verschaffst Du den potentiellen Vermietern noch viel mehr Sicherheit. Sie können sich dann in allen Belangen, nicht nur wenn es um Mietzahlung geht, an den Mitmieter, namens Vater, wenden. Macht Dein Vater, bzw. machen Deine Eltern das, bedeutet das auch für die Vermieter, dass Deine Eltern Dir vertrauen und das ist oberwichtig.
Dass das funktioniert, weiß ich aus eigener Erfahrung. Als unser Sohn auswärts, 600 km entfernt, allein eine Wohnung gesucht hat, hatte er damit innerhalb von 2 Wochen eine Zusage, u. a. weil er hinsichtlich der Sicherheit das Optimum bieten konnte.
Im Übrigen hätte Dein Vater damit auch kein Problem mit seinem Arbeitgeber, denn es ist garantiert nicht verboten, dass er neben seiner Familienwohnung noch eine zweite anmietet, die ebenfalls innerhalb der Familie gebraucht wird.
Zwei geringere Einkommen ergeben zusammen auch ein ordentliches Einkommen. Mindestlohn wird hoffentlich gezahlt. Arbeitsvertrag wird in der Regel nicht verlangt, sondern Einkommensnachweise. Auf denen steht, wie lange man jeweils schon beschäftigt ist und eben, wie viel netto unten raus kommt.
Wenn einer von beiden den Job verliert, wird er/sie doch hoffentlich schnell wieder was haben. Oder ist man da auch so wählerisch?
Man darf keine Zweitwohnung haben, wenn man Bürgergeld-Aufstockung bekommt. Aber muss man unbedingt gleich sofort zum Amt wegen der Aufstockung rennen? Ein neuer Job ist vermutlich schneller gefunden.
In dem Moment, wo Du eine Wohnung suchst, spricht man nicht darüber, dass man den Job wieder verlieren könnte. Das interessiert Vermieters auch gar nicht. Vermieter sieht Einkommensnachweise (Deine auch) und weiß Bescheid, ob das reicht oder nicht. Reicht Dein Geld nicht, dann steuern Deine Eltern eben bei. Darum geht es dem Vermieter.
Arbeitsvertrag des Stiefvaters in Bezug auf Bürgschaft
Keine Zweitwohnung möglich wegen evtl. Bürgergeld
Probezeit der Eltern
Eltern könnten beide Jobs mal eben verlieren
Wählerisch, weil kein Führerschein
Nicht mehr als 40 Minuten einfache Strecke
Du findest allerhand Bedenken und fragst auch nach Deinen Rechten als Mieter. Diese sind völlig irrelevant, solange Du kein Mieter bist. Wie Du an die Sache rangehst mit "Hilfe" Deiner Eltern, wird es sowieso damit so schnell nichts.
Lass mich raten: Du wohnst bei Deinen Eltern in der gleichen Stadt, in der Du auch studieren willst und Deine Eltern wollen nicht, dass Du ausziehst, sondern sollst weiterhin daheim wohnen, um sie ggf. auch mit Deinem bescheidenen Einkommen unterstützen zu können. So ist es doch, oder?
Ergänzung der Aufzählung: Gesundheitliche Probleme...
noch was?
Es gibt doch genug Jobs wenn man es wirklich möchte.
Was ist mit deinen Eltern los?
Ich finde es unverantwortlich, wie sich Eltern in Deutschland was Bildung für die Kinder betrifft, aus der Affaire ziehen.
Hier ist doch schon alles weitgehend kostenlos, aber jede Familie hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Kinder eine anständige Ausbildung machen können.
Dazu muss man eben sparen. Jeder kann das. Jeder.
In anderen Ländern muss das ja auch gehen, wo Schulen und Unis nicht kostenlos sind.
Im Arbeitsvertrag meines Stiefvaters steht, dass eine Bürgschaft für ihn ein Kündigungsgrund sein kann.
Das dürfte rechtlich gar nicht haltbar sein.
Unabhängig davon bürgt ja nicht der Arbeitgeber, sondern dein Stiefvater. Oder anders: Der Arbeitgeber von deinem Stiefvater bekommt das überhaupt nicht mit, wenn er eine solche Bürgschaft unterschreibt.
-Ich habe mich etwas hineingelesen und in beiden Fällen, wenn ich mich nicht täusche, ist es eine Übersicherung, weil ich doch bereits eine Kaution von drei Kaltmieten zahlen muss.
Korrekt. Wenn eine Bürgschaft vom Vermieter gefordert wird, dann ist das eine Mietsicherheit im Sinne des § 551 BGB. hier wäre nur eine freiwillige Bürgschaft möglich.
Aber: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Wenn Du dem Vermieter sagst, dass die Bürgschaft nicht rechtens ist, wirst Du keinen Wohnungsmietvertrag bekommen.
Zeig dem Vermieter den Kontoauszug mit deiner Kaution, normalerweise reicht das aus. eine Bürgschaft wird gerne verlangt bei jungen Menschen, es gibt aber auch viele Gesellschaften und Vermieter die darauf keinen Wert legen.
Die wohnungssituation ist allgemein total bescheiden.Vielleicht kannst du deinen Suchradius fürs erste erweitern?
Wird schwierig, weil ich keinen Führerschein habe. Ich suche bereits in mehreren Stadtteilen :/
Ich darf tatsächlich kostenlos mit der Straßenbahn fahren! Es nur eine recht große Stadt, deswegen möchte ich nicht unbedingt 40 Minuten für die Hinfahrt alleine aufbringen. Mein Radius ist soweit aber bereits recht erweitert, daher muss ich wohl nur viel Glück haben. Dennoch vielen Dank :)
möchte ich nicht unbedingt 40 Minuten für die Hinfahrt alleine aufbringen
Unfassbar! In Deiner Situation auch noch wählerisch sein! Selbst, wenn Du jetzt eine Wohnung findest, bei der Du 1 Stunde oder noch länger hast, kannst du das doch erst einmal machen und dann weiter sehen.
Ich habe meinen Radius nicht näher beschrieben, deswegen haben Sie kein Recht das zu beurteilen.
Ich bin gesundheitlich nicht komplett fit. Die Erfahrung mit einer langen Zugfahrt täglich zur Schule habe ich bereits hinter und wünsche mir daher in Zukunft näher an der Bildungseinrichtigung zu wohnen. Ich finde das keineswegs für verächtlich.
Es ist keineswegs verächtlich, Wünsche zu haben, aber Du sollst bei Deinen Möglichkeiten, nicht alles auf einmal wollen. Die tägliche lange Zugfahrt hast Du über Jahre gemacht. Hier geht es vielleicht nur darum, für die erste Zeit etwas zu bekommen, um später in bessere Wohnmöglichkeiten zu wechseln. Vielleicht dann mit besseren Chancen, weil Deine Eltern dann nicht mehr in der Probezeit sind.
ein 30 Minuten Radius ist nicht besonders groß.
viele Studenten müssen in den ersten Semestern mit schlechteren wohnlagen vorlieb nehmen
Bewirb dich für ein WG-Zimmer im Studentenwerk. Da wird kein Einkommensnachweis oder Bürgschaft gefordert. Auf dem freien Wohnungsmarkt hat man als Student (gerade in Großstädten mit hoher Nachfrage nach günstigem Wohnraum) eigentlich keine Chance.
Danke für den Tipp! Leider sind beide meiner Eltern Geringverdiener. Meine Mutter sagte, es kann immer passieren, dass sie plötzlich ihren Job verlieren, weil beide momentan auf Probezeit sind (Neuer Job). Wenn dieser Fall eintritt, bekommen wir eine Bürgergeld-Aufstockungen und da darf man keine Zweitwohnung besitzen, so die Aussage meiner Mutter